Freitag, 10. Februar 2012

Thema des Monats

Abzocke mit Abmahnungen (07.12.2006)

Selbst im World Wide Web vertreten sein? Das ist heute nun wirklich keine große Sache mehr. Noch nie waren die technischen Hürden so niedrig wie derzeit. Jugendliche verlassen sich gerne auf MySpace. Hier kann jeder kostenlos und ohne großen Aufwand seine eigene Homepage einrichten - und so Mitglied der 'Community' werden. Die meisten MySpace-User hübschen ihre virtuelle Präsenz mit Fotos, teilweise aber auch mit Musik und Videos auf, damit die Webseite möglichst individuell rüber kommt. Mehrere Millionen Jugendliche weltweit haben mittlerweile eine eigene Webpräsenz bei MySpace. Tendenz: Rasant steigend.

Abmahnung: Wenn Juristen auf Surftour gehen

Wer dem Teenager-Alter bereits entsprungen ist, setzt eher auf Blogs. Doch auch so ein Blog lässt sich heute mit wenig Aufwand und kostenlos ins Netz stellen. Es gibt unzählige Anbieter im Web, die einem dabei behilflich sind. Alles kein Problem mehr, zumindest von der technischen Seite. Gefahr droht eher aus der juristischen Ecke. Denn einige Anwälte in Deutschland haben nichts Besseres zu tun, als sich im Internet auf die Suche nach Rechtsverstößen zu begeben - und seien sie noch so klein und unbedeutend. Ein urheberrechtlich geschütztes Foto kommt zum Einsatz? Der aktuelle Chartbreaker in Dudelqualität auf der Homepage abgespielt? Ein geschützter Markenname wird nicht korrekt verwendet? Alles Rechtsverstöße, für die eine so genannte 'Abmahnung' droht.

Abmahnung: So nennen Juristen es, wenn jemand einen offiziellen Brief erhält, der ihn darüber informiert, dass er einen Rechtsverstoß begangen hat. Meist ein Verstoß gegen geltendes Urheberrecht. Der Anwalt vertritt den Rechteinhaber und fordert den Empfänger auf, den problematischen Inhalt unverzüglich aus dem Web zu entfernen. Anderenfalls werden erhebliche juristische Konsequenzen angedroht. Vor allem Jugendliche und junge Menschen zucken da natürlich zusammen, denn solche Briefe bekommt man nicht so oft.

Saftige Gebühren für Abmahnungen lassen viele verzweifeln

Außerdem müssen sich die Betroffenen durch Unterschrift verpflichten, die urheberrechtlich geschützten Inhalte künftig nicht mehr zu verwenden. Anderenfalls drohen erhebliche Vertragsstrafen, nicht selten mehrere zehntausend Euro. Auch dafür haben die Juristen - natürlich! - einen beschönigenden Fachbegriff: 'Unterlassungserklärung'. Tausende von privaten Homepagebesitzern haben solche Abmahnung bereits erhalten. Und es werden immer mehr. Denn zum einen werden durchaus eine Menge Rechtsverstöße im Web begangen. Viele wissen immer noch nicht, dass sie nicht einfach alles kopieren und erst recht nichts einfach so ins Netz stellen dürfen.

Zum anderen sind solche Abmahnungen für die Juristen ein einträgliches Geschäft. Da sich die Gebühren nach dem Streitwert bemessen und der gerne absurd hoch angesetzt wird, im Bereich von mehreren Zehntausend Euro, sind die anwaltlichen Gebühren entsprechend hoch. Wenn man Glück hat, sind nur einige Hundert Euro zu zahlen, nicht selten aber auch deutlich mehr als Tausend Euro. Nicht nur für Jugendliche harter Tobak: Wer eine private Homepage betreibt und keine kommerziellen Interessen verfolgt, den treffen solche Honorarforderungen natürlich besonders hart.

Mahngebühren sollen künftig auf 50 Euro beschränkt werden

Einige Kanzleien haben sich auf das Versenden solcher Abmahnungen spezialisiert. Klar, denn einfacher und bequemer kann man wohl kaum Geld verdienen - und das auch noch legal. Der Jurist muss keinen Fuß in irgendein Gericht setzen, er muss sich nicht mal intensiv mit dem Thema befassen. Es reicht völlig, einen Standardbrief aufzusetzen. Manche Kanzlei verschickt solche Abmahnungen als Serienbrief an mehrere Dutzend Menschen - und verlangt trotzdem die volle Gebühr von jedem einzelnen Empfänger.

Diesen absurden Forderungen soll nun endlich gesetzlich ein Riegel vorgeschoben werden. Bundesjustizministerin Zypries schlägt ein Gesetz vor, dass für Abmahnungen maximal 50 Euro Gebühr berechnet werden dürfen. Zweifellos angemessen. 'So stellen wir sicher, dass bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen nicht über das Ziel hinausgeschossen wird', sagt Zypries. Sehr freundlich formuliert, denn dieses 'Übers Ziel hinausschießen' ist leider die Regel, nicht die Ausnahme. Denn würde es den Rechteinhabern nur darum gehen, dass ihre Fotos, Texte, Musik oder Videos vor unerlaubter Vervielfältigung zu bewahren, würde in der Regel ein freundlicher, wenn auch im Ton unmissverständlicher Brief vollkommen ausreichen.

Der Fairness halber muss man sagen: Manche Firmen gehen genau so vor. Sie schreiben die Leute erstmal an und machen ihre Position deutlich, verlangen aber keine Gebühren. Das ist der richtige Weg, zumindest beim Umgang mit Jugendlichen und wenn es sich um 'Erstlingstäter' handelt. Unbelehrbare sowie Personen, die mit dem geistigen Eigentum anderer dreist Geld verdienen wollen, können immer noch vor den Kadi gezerrt werden. Aber Jugendliche oder Betreiber von privaten Homepages gleich mit allen Mitteln des Justizapparats zu verfolgen, ist weder geschickt, noch angemessen.

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