Freitag, 10. Februar 2012

Wissen, wie's geht

Fotos im Internet

Willkommen bei "Wissen, wie's geht", diesmal zum Thema "Fotos im Internet".

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Nach einer kurzen Einführung geht es Schritt für Schritt weiter. Und einer unbedenklichen Nutzung von Fotos im Internet steht danach eigentlich nichts mehr im Wege.

Ein Bild sagt mehr als tausend Worte

Das Wort "Foto" stammt aus dem griechischen Sprachbereich und heißt "Licht". So wird auch vom "Lichtbild" gesprochen, wenn es um Fotos geht. Bringen wir also auf diesem Weg "Licht" in die Frage, was es mit Fotos und dem Internet auf sich hat.

Blaues Polaroidbild mit Unterschrift www

Die alte "Binsenweisheit", dass ein Bild mehr sagt als tausend Worte, ist ungebrochen gültig. Wie in den Printmedien, gilt auch bei den elektronischen Medien und damit auch dem Internet, dass Fotos immens dazu beitragen, Inhalte optisch zu vermitteln und durch die Visualisierung den Inhalten eine größere Identifikationsmöglichkeit an die Seite zu stellen.

Von daher haben Fotos eine hohe Faszination. Ihr Einsatz auf Webseiten ist daher für viele User "Pflicht". Doch dabei wird mitunter nicht gesehen, dass es für die Nutzung von Fotos Grenzen gibt.

Das Urheberrecht setzt enge Grenzen

Für viele Nutzer des Internets ist das WWW zu einem Selbstbedienungsladen geworden. Wer schon einmal bei dem Eigentümer einer Website nachgefragt hat, ob man Fotos der Site benutzen darf bzw. wem die Rechte der Fotos zuzuordnen sind, macht eine interessante Erfahrung. "Die habe ich aus dem Netz" sagen manche. Denn Gedanken darüber, dass das von ihnen genutzte Bild jemandem gehört, haben sie sich nicht gemacht. Oder schlimmer: sie haben sich einfach darüber hinweggesetzt.

Nur wenige Eigentümer von Rechten an Fotos haben dem Bilderklau einen Riegel vorgeschoben, indem sie beim rechten Mausklick auf die Explorer-Möglichkeit "Bild speichern unter..." das Fenster mit ihrem Copyright-Vermerk versehen haben. Auf diese Weise verhindern sie, dass das Foto gespeichert werden kann. Andere Abwehrversuche sind "digitale Wasserzeichen", mit denen deutlich wird, wem die Rechte an Bildern wirklich gehören.

Vom "Recht am eigenen Bild"

Fast 100 Jahre alt ist das Gesetz ursprünglich, das noch heute einen wesentlichen Bestandteil urheberrechtlicher Vorschriften ausmacht. Im "Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Fotographie" vom 9. Januar 1907 (KUG) heißt es im Paragraphen 22:

  • "Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten."

Klare Sache also, auch wenn sie immer wieder an den Rand gedrängt und nicht beachtet wird. Es gibt aber auch Ausnahmen, die im Paragraphen 23 des gleichen Gesetzes genannt werden:

  • "Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte; Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen; Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben; Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient."

Auch der Laie hat als Fotograph sein "Recht am eigenen Bild", sprich: das Recht darauf, dass er eigene Bilder nutzen kann, jedoch andere Personen das Recht bspw. käuflich erwerben müssen, wenn sie das Fotomaterial des Fotografen für eigene Zwecke – zum Beispiel im Internet – nutzen möchten.

Das Recht des Fotographen

Auf der Webseite "kunstrecht" macht Rechtsanwalt Bruno Dix eine klare Feststellung. "Die Rechtslage unterscheidet sich hinsichtlich urheberrechtsschutzfähiger Werke innerhalb des Internets kaum von der Rechtslage außerhalb des Internets. Insbesondere sind urheberrechtsfähige Werke im Internet, anders als von vielen Nutzern gewünscht, nicht gemeinfrei. Die Verbreitung, Vervielfältigung, Veröffentlichung usw. bedarf hier wie dort der Zustimmung des Urhebers."

Zeichnung von Computer und Monitor

Für Fotographen wie für Künstler, deren Werke im Internet abgebildet werden, beantwortet er die eingangs gestellte Frage, wie die Bilder ins Internet kommen, in den meisten Fällen mit einem Wort: kostenlos! Dass er diesen Zustand beklagt, ist selbstverständlich. Denn dahinter steht die deutliche Formulierung des Urheberrechts, dass der Urheber der "Schöpfer des Werkes" ist (Paragraph 7).

Der ARD-Ratgeber Recht stellt klar, welche Rechte der Fotograph im Zusammenhang mit der Veröffentlichung seines Bildes hat. "Der Fotograph ist berechtigt, die Anerkennung seiner Urheberschaft, insbesondere durch Benennung seiner Person, zu verlangen..." Zum Recht des Fotographen gehört auch die Verwertung der Bilder, also das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht und das Ausstellungsrecht. Und dies auch in Zeiten des Internets. Aus der Sicht des Users heißt das konkret, dass das Bildwerk eines Fotographen nicht ohne dessen Einverständnis nutzen darf.
So haben sich beispielsweise Fotojournalisten erfolgreich dagegen wehren können, dass Fotos, die bereits in Tageszeitungen oder Magazinen erschienen waren, ohne weitere Vergütung auch noch einmal auf einem elektronischen Medium gespeichert und verkauft wurden.

Bildersuche im Internet

Zwar ist es einfach, jene Bilder zu nutzen, die im WWW allzu leicht und nur einen Mausklick entfernt zum Abspeichern bereitzuliegen scheinen, jedoch ist diese Vorgehensweise fragwürdig. Unkompliziert und rechtens ist es, über Bildersuchmaschinen auf geeignete Fotos zu stoßen und sich dort auch Anregungen für eigene Bildmotive zu machen.

Unterschiede gibt es in der Darstellung. So greifen "www.alltheweb.de" und "www.altavista.de" zwar auf die gleichen Seiten zu. Doch während "alltheweb" nur das gefundene Bild anzeigt, stellt "altavista" die gesamte Seite dar, auf der das Bild gefunden worden ist.

Screenshot Altavista

Um ein wenig einzugrenzen, was für Fotos angezeigt werden, kann ein "Familienfilter" gesetzt werden, um unerwünschte Inhalte zu blockieren.

Zu sehen ist aber noch ein entscheidender Unterschied. Denn kommerzielle Bilddatenbanken bieten ihren Kunden ausgeklügelte Suchoptionen für Themenkategorien, für Motivauswahlen oder die Suche nach verschiedenen Formaten etc. an. Darüber hinaus liefern sie die gesuchten Bilder in den optischen Auflösungen, wie sie für professionelle Anwendungen gebraucht werden.

Bilddatenbanken für Fotos ohne Grenzen

Eine Bilddatenbank für lizenzfreie Fotos und Bilder bietet die Website www.pixelquelle.de an. "Nutzen Sie direkt unsere kostenlosen niedrigauflösenden Bilder für Ihr Projekt" heißt es in der Werbung der Anbieter. Und: "Die Bilder in der Detail-Ansicht (ca. 300 x 225 Pixel) dürfen Sie unmittelbar in Ihre (auch kommerziellen) Internet-Projekte einsetzen." Ein verlockend erscheinendes Angebot, das sich nicht nur optisch sehen lassen kann.

Screenshot Pixedlquelle

In verschiedenen Kategorien können die User auswählen und sich die gewünschten Bilder downloaden.

Die Website www.Polarluft.de weist beispielsweise auf mehrere Seiten hin, die dem Nutzer Bilder anbieten. Es ist zumeist "eine große Auswahl von Fotos, die Privatleute auf ihrem Rechner speichern oder ausdrucken können, ohne befürchten zu müssen, gegen das Urheberrecht zu verstoßen." Zwar nicht gerade ein Haken, wohl aber eine Bedingung ist an die Veröffentlichung eines Fotos auf der eigenen Webseite geknüpft. Soll man doch angeben, wer das Bild fotographiert hat und von welchem Webangebot es stammt.

Screenshot  Fotofinder

Anders funktioniert es bei www.Fotofinder.net. Die Bilder sind nicht nur copyright-geschützt, ihre Verwendung ist darüber hinaus auch kostenpflichtig. Und um schon in der Vorschau dies deutlich zu machen, ist ein dickes Copyright-Zeichen mitten im Foto zu sehen.

Externer Speicherplatz für digitale Fotos

Gleich mehrere Angebote bieten im Web kostenlosen Speicherplatz für digitale Bilder an. Hat man sich dort erst einmal registriert, können die dort hochgeladenen Fotos entweder in Online-Fotoalben allen zugänglich werden oder nur einem begrenzten Kreis von Freunden und Bekannten. Printabzüge der Fotos herzustellen oder die eigenen Bilder als Grußkarten zu versenden ist zwar möglich, kostet allerdings Geld.

Die folgenden Angebote unterscheiden sich hinsichtlich verfügbarem Speicherplatz pro Benutzer, Serviceangebot und Community-Beteiligung. Beispiele für solche Anbieter sind "pixelnet" und "pixum". Ein anderer Ansatz, der eher einer Online-Gemeinschaft gleicht, ist bei "www.yahoo.de" sowie bei "www.fotocommunity.de" zu finden.

Die Links im Überblick

("Der Geist in den Suchmaschinen")

Bildsuchmaschinen

Gemischte Suchmaschinen

Bilddatenbanken für lizenzfreie Fotos

Digitale Bildspeicher

Online-Gemeinschaften

Linksammlungen

Zum türkischen Bereich
Klassenzimmer einer Grundschule; Rechte: Internet-ABC

Medienpass NRW
68 Grundschulen erproben ab Anfang des neuen Schulhalbjahres den "Medienpass NRW", ein neues Bildungsangebot für Schüler...

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