Die wichtigsten Fragen
Internet wirtschaftlich und rechtlich
Ich habe gehört, dass ich im Internet leicht den besten Preis für ein Produkt finde – aber wie?
Über das Internet erreichen Sie jeden Online-Shop mit einem Mausklick bzw. mit der simplen Eingabe der Internetadresse in Ihren Browser. So sparen Sie sich lange und umständliche Wege von einem Geschäft zum nächsten und können gezielt Preise von Produkten miteinander vergleichen.
Aber das Internet bietet Schnäppchenjägern noch viel mehr: Mit Preisvergleichen und Produktsuchmaschinen lässt sich komfortabel übergreifend nach dem besten Preis für ein bestimmtes Produkt recherchieren. Insbesondere für elektronische Geräte lohnt sich der automatische Internet-Preisvergleich. Nehmen wir an, Sie möchten für ein Waschmaschinenmodell einer bekannten Marke den günstigsten Preis. Sie geben das Modell in das Suchfeld einer Website für Preisvergleiche, wie z. B. guenstiger.de, ciao.de, eVevendi.de, GetPrice.de, idealo.de, Kelkoo.de oder Froogle.de ein und erhalten wenige Sekunden später eine übersichtliche Liste mit Preisen und Shop-Adressen.
Noch ein Tipp: Besonderes Augenmerk sollten Sie auf die Verkaufs- und Versandbedingungen von Online-Shops haben, denn hohe Versankosten können letztlich den Endpreis in die Höhe treiben.
Was muss ich beim Online-Kauf beachten?
Auf jeden Fall diese Punkte: Bestellen Sie nur bei einem Online-Anbieter, der Namen, Sitz und Anschrift seiner Firma preis gibt. Achten Sie auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen und drucken Sie diese mit der Bestellung aktuell aus. Das ist wichtig für eventuelle Reklamationen. Prüfen Sie, ob die kompletten Kosten klar beziffert sind, also inklusive Nachnahmegebühr, Versandkosten oder Zollgebühren bei Anbietern außerhalb der EU. Geben Sie Ihre Kreditkartennummer nur preis, wenn entsprechender Schutz garantiert wird. Lesen Sie dazu auch "Wissen, wie's geht" zum Thema
Einkaufen im Netz.
Dürfen Kinder online einkaufen?
Nein. Einkäufe Minderjähriger im Internet fallen nicht unter den sogenannten Taschengeldparagraphen, nach dem Kinder unter 18 Jahren mit eigenem Geld einkaufen können, denn beim Online-Shopping wird nicht an Ort und Stelle bar bezahlt. Hat sich also der Nachwuchs ohne Wissen der Eltern auf einen virtuellen Einkaufsbummel eingelassen, muss die Bestellung nicht angenommen werden. Das heißt, der Händler ist verpflichtet, bereits zugeschickte Ware auf eigene Kosten zurückzunehmen. Wenn Ihre Kinder unbedingt etwas über das Internet einkaufen möchten, können sie dies nur mit Ihnen zusammen tun.
Darf ich auf meiner Homepage Bilder und Texte anderer veröffentlichen?
Auch im Internet gelten Urheberrecht und Copyright. Sie müssen also vor der Veröffentlichung das Einverständnis des Urhebers eines Textes, eines Bildes oder einer Zeichnung einholen und sollten es unbedingt vermeiden, bekannte Figuren oder Symbole in Ihre Homepage einzubauen. Damit verstoßen Sie nämlich gegen geltende Gesetze.
In
Wissen, wie's geht: Von Autoren und Datendieben wird Kindern Schritt für Schritt erklärt, was es mit Quellen, Impressum und Urheberrecht auf sich hat.
Wer verdient am Internet?
Zunächst mal die Hard- und Softwarehersteller, also Produzenten von Computer, Kabel, Modems, ISDN-Karten, Computerprogrammen etc. Außerdem die Provider durch die "Vermietung" eines Internetanschlusses an Privatleute, Firmen und Behörden.
Wenige Online-Geschäfte machen tatsächlich einen großen Gewinn, weil die Investitions- und Pflegekosten ziemlich hoch sind im Gegensatz zur Kundenzahl. Eine weitere Einnahmequelle ist Werbung im Netz, zum Beispiel durch Werbebanner, Anzeigenwerbung in Newslettern, Katalogen und Ergebnislisten von Suchmaschinen. Zwei Erfolgsstorys und Geschäftsmodelle, die über das Internet groß geworden sind und Millionenbeträge umsetzen, sind Google und das Auktionshaus E-Bay.
Welche Möglichkeiten des Bezahlens gibt es im Internet?
Wenn Sie sich dafür entscheiden etwas über das Internet einzukaufen, stellt sich automatisch die Frage: Wie kann bzw. soll ich meinen Online-Einkauf bezahlen? In den USA und Großbritannien wird überwiegend mit Kreditkarte bezahlt, in Frankreich auf Rechnung bestellt, in Deutschland werden viele Zahlungssysteme angeboten, es gibt weniger klare Präferenzen. Kein Zahlungssystem bietet nur Vorteile, daher sollte jeder selbst entscheiden, welche Zahlungsweise ihm am ehesten entspricht. Neben den klassischen Bezahlmöglichkeiten via Nachnahme, Kreditkarte, Rechnung und Lastschrift besteht im Internet die Möglichkeit mit "elektronischem Geld" bzw. über elektronische Zahlungssysteme abzurechnen. Mit diesen Verfahren können Geldbeträge bargeldlos über einen elektronischen Datenaustausch transferiert werden. Das geschieht immer in einem Dreiecksverhältnis zwischen Bank, Endkunde und Shop-Anbieter. Die Anbieter stellen verschiedene Systeme zur Verfügung. Die größten Online-Zahlungsdienstleister sind Firstgate mit dem Zahlungssystem "Click&Buy" (
http://clickandbuy.com) und "PayPal" (
www.paypal.com) der Firma E-Bay. Nachdem der Nutzer ein PayPal-Konto eingerichtet und dort ein Guthaben eingezahlt hat, kann er kostenlos und ähnlich einfach wie das Verschicken einer E-Mail ist, Geld an den Verkäufer senden.
Macht man sich strafbar, wenn man Musik und Filme aus dem Netz lädt?
Prinzipiell natürlich nicht. Im Einzelfall wird es darauf ankommen, woher die Musik- oder Filmdateien stammen und wo sie zu welchen Konditionen heruntergeladen worden sind. Bei Dateien, die aus Tauschbörsen stammen, ist Vorsicht geboten, es handelt sich leider oft um illegale Raubkopien. Sich die Dateien auf die eigene Festplatte zu laden, verstößt gegen das Gesetz. Gratis kann damit richtig teuer werden!
Der legale Weg zu Musikstücken geht über Online-Musikportale wie musicload.de oder Apples Music Store 'iTunes'. Hier können Musikdateien ab 99 Cent ehrlich eingekauft werden. Aber es gibt auch legale Alternativen, die nichts kosten: Websites, die kostenlose Musikdownloads für jeden anbieten, z.B. unter
www.mp3.de,
www.tonspion.de und
www.apple.com.
In
Wissen, wie's geht: Von Autoren und Datendieben wird das Thema Urheberrecht und Copyright kindgerecht erläutert und Unrechtsbewusstsein gefördert.
Auf welche Werbeformen stößt man im Internet?
Dem User begegnen im Internet diverse Werbeformen. Die bekannteste und offensichtlichste sind die Werbebanner. Sie präsentieren sich den Surfern in vielfältigen Varianten, mal blinkend und schrill, mal auffällig bebildert und animiert oder auch geschickt als Meldung des Betriebssystems getarnt. – Hauptsache der User wird zum Anklicken bewegt und gelangt damit auf die Seite des beworbenen Produkts.
Zunehmend stößt man im Netz auch auf Werbefenster, die direkt auf dem Bildschirm auftauchen, die so genannten "Pop-Ups" oder "Flash-Layer". Letztere sind manchmal recht lästig und nerven. Erst durch einen Klick auf das kleine Kreuz lassen sie sich wieder schließen. Spätestens beim Aufruf der nächsten Einzelseite auf der Website drängen sie sich wieder in den Vordergrund und überlagern die Inhalte, die man eigentlich sehen möchte.
Etwas weniger offensichtliche Werbeformen sind bezahlte Anzeigen in den Ergebnislisten von Suchmaschinen, in Katalogen oder in Newslettern.
Die Werbeform, die häufig Negativschlagzeilen macht und in den letzten Jahren wirklich rapide zugenommen hat, sind Werbe-E-Mails, auch "Spam" genannt. Der massenweise Versand von Werbepost reicht von pharmazeutischen Produkten, über Software und Rolex-Imitate bis hin zu eindeutigen Angeboten, die die Nutzer auf erotische oder gar pornografische kostenpflichtige Angebote locken wollen.
Meine Kinder lieben Handylogos und Klingeltöne. Was kann ich tun, damit sie im Internet nicht "abgezockt" werden?
Kinder und Jugendliche lieben Handys und mögen es, Klingeltöne und Logos aus dem Internet zu laden. Cool, wenn das Handy mit dem neuesten Lieblingssong oder dem aktuellen Charthit klingelt. Ob Klingelton, Handylogo, Handyspiel oder SMS-Chat – leider sind all diese Handygimmicks meist hoffnungslos überteuert. Das Herunterladen von Klingeltönen lässt überraschend hohe Kosten entstehen. Nachdem sich der Kunde für einen Klingelton entschieden hat, muss er in der Regel eine 0190-Nummer anwählen. Dort wird ein Freischaltcode angesagt, der als Beleg dafür gilt, dass der nötige Betrag über die Telefonrechnung bezahlt wurde. Erst wenn der Code in ein Formular im Internet eingetragen wurde, erhält der Kunde den Klingelton. Bis der Freischaltcode zu hören ist, vergehen etliche Minuten. Mit diversen Tricks ziehen die 0190-Telefondienste das sündhaft teure Gespräch künstlich in die Länge und erleichtern die Anrufer um mehrere Euros. Auch bei SMS-Chats wird der Geldbeutel arg strapaziert. Wer sich darauf einlässt und über SMS mit - angeblich - neuen Freunden oder Flirtpartnern kommuniziert, zahlt einen überteuerten Preis für jede Nachricht. Ein weiterer Trick der Anbieter: Logo- oder Klingelton-Abonnements und Paketpreise. Traurig, aber wahr: Die Liste der Anbietertricks ließe sich hier endlos weiter schreiben...
Wichtigste Grundlage, um zu verhindern, dass Ihre Kinder nicht über den Tisch gezogen werden: Aufklärung und Erklärung. Erklären Sie ihnen, mit welchen Maschen die Anbieter den Kunden das Geld aus der Tasche ziehen. Darüber hinaus können Sie Alternativen aufzeigen: Ausgefallene Handylogos und coole Klingeltöne lassen sich auch selbst machen. Das macht Spaß und ist mit der richtigen Software (z. B. alle midi-tauglichen Musikprogramme) ein Kinderspiel.
Linktipps
- http://www.vzth.de/stage/flash/index_flash.htm
Die Taschengeld-Gangster geben Tipps gegen Handy-Abzocke - http://www.checked4you.de
Infos rund ums Handy - http://www.handysektor.de









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