Newsletter Nr. 12
Rechtliche Grundlagen – was Sie wissen sollten
Um sich nicht einschüchtern zu lassen, hilft es, mit den wichtigsten Fakten vertraut zu sein.
Alter und Geschäftsfähigkeit
Nach § 104 BGB sind Kinder, die das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, geschäftsunfähig. Kinder unter sieben Jahren können damit keine wirksamen Rechtsgeschäfte tätigen.
Minderjährige von sieben bis siebzehn Jahren können nur mit Zustimmung ihrer Eltern bzw. Sorgeberechtigten Geschäfte abschließen. Ein Vertrag, zu dem die Eltern nicht zugestimmt haben, sei es im vor- oder nachhinein, ist unwirksam.
Der Taschengeldparagraph
§ 110 BGB ist der sog. Taschengeldparagraph. Er besagt, dass eine generelle Einwilligung der Eltern in kleinere Rechtsgeschäfte besteht. Damit können Kinder z.B. auf eigene Faust etwas Süßes im Laden kaufen.
Der Taschengeldparagraph greift aber nicht bei größeren Geschäften und auch nicht bei solchen mit dauerhafter Bindung wie einem Abonnement. Hier bleibt der Vertrag mit Minderjährigen so lange 'schwebend unwirksam', bis die Eltern eingewilligt haben. Wenn die Eltern nicht zustimmen, kann der Anbieter kein Geld verlangen.
Gültigkeit von Verträgen
Damit ein gültiger Vertrag zustande kommt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die Preise auf der Internetseite müssen z.B. deutlich erkennbar sein. Sobald die Preisangabe, die zentraler Bestandteil der Vertragsvereinbarung ist, versteckt ist, kommt de facto kein rechtsgültiger Vertrag zustande.
Ein Gerichtsurteil des Amtsgerichts München vom 16. Januar 2007 stellt sich klar auf Verbraucherseite. Es verneint einen Zahlungsanspruch, den das Unternehmen einer Lebenserwartungstest-Seite durchsetzen wollte. Das Gericht entschied, dass kein Vertrag zustande kommt, wenn sich die Zahlungspflicht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckt und nach dem Erscheinungsbild der Website mit einer kostenpflichtigen Leistung nicht gerechnet werden musste.
Das Widerrufsrecht
Beim Kauf über das Internet besteht meistens ein zweiwöchiges Rückgabe- bzw. Widerrufsrecht. Binnen 14 Tagen kann der Kunde einen Vertrag widerrufen oder Ware zurück senden. Der Kunde muss ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden sein.
IP-Adresse
Die gespeicherte IP-Adresse ist kein Beweismittel. Von der IP-Adresse kann nicht ohne weiteres auf den geschlossen werden, der tatsächlich am Computer saß. Außerdem geben die Provider aus Datenschutzgründen nur dann Auskunft an die Seitenanbieter, wenn ein richterlicher Beschluss, zum Beispiel im Falle einer Straftat, vorliegt.
Zudem steht grundsätzlich der Anbieter in der Beweispflicht, d.h. er muss beweisen, dass ich es war und nicht ich, dass ich es nicht war - und das ist nahezu unmöglich für den Anbieter.
Betrugsvorwürfe
Eine Anzeige wegen Betruges, weil ein Kind bei der Anmeldung eine falsche Altersangabe gemacht und sich als volljährig ausgegeben hat, ist aus zwei Gründen nicht zu erwarten: Kinder unter 14 Jahren sind nicht strafmündig, sie können nicht bestraft werden. Um den Strafbestand des (Computer)Betruges zu erfüllen, muss man das Vermögen des anderen vorsetzlich beschädigt haben.
Mein Kind hat einen 'Vertrag' geschlossen – was nun?
So verhalten Sie sich richtig, wenn ihr Kind auf ein Lockangebot hereingefallen ist und Web-Nepper Forderungen stellen:
- Ruhe bewahren, überteuerte Rechnungen nicht bezahlen.
- Hinterfragen Sie die Rechtmäßigkeit der Forderungen und informieren Sie sich.
- Teilen Sie schriftlich mit, dass kein Vertrag zustande gekommen ist und sie die Zahlung sowie Ihre Zustimmung zum Vertrag als Sorgeberechtigter verweigern. Musterschreiben gibt's im Internet (siehe unten).
- Zusätzlich sollten Sie den Widerruf des Vertrags erklären, sowie ihn wegen Irrtums anfechten. Da diese beiden Aussagen implizieren, dass tatsächlich ein Vertrag zustande gekommen ist, verwenden Sie unbedingt den Begriff 'hilfsweise' oder 'vorsorglich'.
- Ein dickes Fell beweisen, alle weiteren Drohbriefe ignorieren. Erst wenn Sie ein gerichtlicher Mahnbescheid erreicht, sollten Sie Widerspruch einlegen und einen Anwalt einschalten. Aber keine Sorge, da die Anbieter wenig klagefreudig sind, dürfte es nicht dazu kommen!
Musterbriefe zum Download:









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