Freitag, 10. Februar 2012

Suchen und Finden von A-Z

Sie wollen es genauer wissen?
Sie sind sich nicht sicher, was ein spezieller Begriff bedeutet?
Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen! Die wichtigsten Begriffe, die man rund um das Internet braucht und kennen sollte, sind hier aufgelistet - von A bis Z.

Klicken Sie einfach auf den Buchstaben, mit dem der von Ihnen gesuchte Begriff beginnt.


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C

D

E

F

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Z



Telemediengesetz

Zusammengesetzt aus "Teledienste" und "Mediendienste" soll dieses Gesetz, das am 01.03.2007 in Kraft getreten ist, in erster Linie die Verbraucher besser schützen. Zusammen mit dem neuen Rundfunkstaatsvertrag wurde so ein Paket geschnürt, das zudem stetig den neuen Entwicklungen angepasst werden kann.

Regelt das Telemediengesetz die wirtschaftlichen Bereiche, sind im Rundfunkstaatsvertrag die inhaltlichen Vorschriften für die neuen Medien fixiert. Beispielsweise soll das Telemediengesetz die Verbraucher vor irreführenden Werbe-E-Mails mit dubiosen Inhalten schützen. Es müssen jetzt sowohl "Charakter als auch Herkunft" eindeutig in der Betreffzeile ersichtlich sein, damit der LinkpfeilUser dann entscheiden kann, ob er die Mail öffnet oder nicht. Bei Zuwiderhandlung drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro.

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