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Abzocke im Internet
(15.03.2007)

Sie wollen wissen, wie hoch Ihr Intelligenzquotient ist? Sie möchten Warenproben gratis erhalten? Die Teilnahme an einem Gewinnspiel reizt Sie? Im Internet finden Sie dazu eine Menge Angebote, die zudem oftmals damit werben, kostenlos zu sein. Manche sind dies auch - andere aber leider nicht.
Solche unseriösen Anbieter haben zumeist im sogenannten 'Kleingedruckten' Klauseln versteckt, die auf den ersten Blick nicht erkennbare Kosten auflisten.
Pünktlich zum Weltverbrauchertag am 15. März 2007 hat klicksafe in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW einen Flyer mit Tipps gegen Tricks dubioser Dienstleister erstellt.
Dieser Flyer weist in kurzer Form auf die möglichen Gefahren hin, zeigt auf, woran man unseriöse Angebote erkennen kann, und listet übersichtlich die Maßnahmen auf, die man bei einem offensichtlichen Betrugsfall unternehmen sollte.
Bestellung oder Download des Flyers
Das Wichtigste im Überblick
Woran erkenne ich unseriöse Angebote?
- Unseriöse Angebote vermitteln den Eindruck, alles sei kostenlos und unverbindlich. Bedingungen und anfallende Kosten werden nur im 'Kleingedruckten' vermerkt: versteckt oder verklausuliert am Ende einer Internetseite oder in seitenlangen AGBs (Allgemeinen Geschäftsbedingungen).
- Unseriöse Angebote versuchen den Teilnehmer einzuschüchtern, indem sie z.B. darauf hinweisen, dass der Betreiber die IP-Adresse und den Provider des Nutzers anzeigt und diese speichert, 'um Missbrauch und wissentliche Falscheingaben' zu vermeiden.
- Unseriöse Angebote verschleiern oft ihre Herkunft und klären Sie nicht über das Widerrufsrecht auf. So steht im Impressum oft nur ein Postfach oder der Firmensitz befindet sich im Ausland, so dass Reklamationen schwierig sind.
Was tun gegen Abzocke?
- Erscheint Ihnen das Angebot nicht seriös, so verzichten Sie lieber auf die Teilnahme oder die angebotenen Informationen.
- Lassen Sie sich nicht von angepriesenen großen Gewinnchancen blenden.
- Lesen Sie immer dann, wenn persönliche Angaben (Name, Adresse, Geburtsdatum, Bankverbindung) gefordert werden, das Kleingedruckte aufmerksam durch.
Abgezockt - und nun?
- Wenn Ihnen die Teilnahme an einem Gewinnnspiel oder der Abruf einer Informationsseite (angeblich) Kosten entstanden sind, so legen Sie dagegen Widerspruch ein: schriftlich, am besten als Einschreiben. Musterbriefe für Widerrufsschreiben können Sie auf den Internetseiten einiger Verbraucherzentralen herunterladen (siehe unten).
- Bestreiten Sie den Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages und fordern Sie den Anbieter auf, den angeblichen Vertragsschluss nachzuweisen.
- Gehen Sie noch einmal auf die entsprechende Internetseite und fertigen Sie einen Bildschirmausdruck (
Screenshot) an, der aufzeigt, dass die Teilnahmebedingungen und Kosten nicht klar ersichtlich waren. - Verweist der Anbieter darauf, dass die gespeicherte IP-Adresse als Nachweis einen Vertragsschluss ausreicht, so weisen Sie darauf hin, dass die Rechtslage dies nicht bestätigt.
- Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, sondern suchen rechtzeitig die örtliche Verbraucherzentrale auf.
Weiteres zum Thema im Internet-ABC:
Thema des Monats (Dezember 2006):
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