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Jugendmedienschutz, Medienerziehung und Service-Telefon
Die Aufgaben der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM)
(10.05.2008)
Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) ist eine selbstständige Bundesoberbehörde, die dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) nachgeordnet ist. Die BPjM entscheidet über die Jugendgefährdung von Medien (Träger- und Telemedien) und trägt diese in die Liste der jugendgefährdenden Medien ein. Damit unterliegen sie bestimmten Vertriebs-, Verbreitungs- und Werbebeschränkungen und dürfen nur noch Erwachsenen zugänglich gemacht werden.

Über die rechtliche Seite hinaus unterstützt die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien Eltern, Erziehende und pädagogisch Tätige bei ihrer Aufgabe, die Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen zu entwickeln und sie zu stärken.
Der Medienkompetenzbereich der Bundesprüfstelle informiert Eltern und Erziehende nicht nur über den gesetzlichen Jugendmedienschutz, sondern unterstützt sie vor allem auch dort, wo Medienerziehung über die Orientierung an Indizierungen und Alterskennzeichnungen hinausgeht.
Geboten werden unter anderem ausführliche Tipps zur Medienerziehung, Medienempfehlungen und Wissenswertes zu Chancen und Risiken von Medien, so auch zum Thema "Jugendgefährdung und Medien" - für die Bereiche:
- Film & Fernsehen
- Computer- & Konsolenspiele
- Internet & Handy
- Lese- & Hörmedien
- Erziehung & Medienkompetenz
- Mitmachen & Kompetenz erwerben
Links:
BPjM Service-Telefon
Das BPjM Service-Telefon wendet sich an Eltern, Erziehende, pädagogische Fachkräfte und andere Interessierte, die Rat zur Medienerziehung von Kindern und Jugendlichen suchen oder Fragen zum gesetzlichen Jugendmedienschutz haben:
Tel.: 0228 - 376631
Mo.-Do. 8-17 Uhr, Fr. 8-15 Uhr









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