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Was halten Sie von der Bewertung von Lehrern durch Schüler im Internet?
Diskutieren Sie mit!
(26.06.2009)

Nun ist es amtlich: Der Bundesgerichtshof hat die anonyme Bewertung von Lehrern durch Schüler im Internet für rechtmäßig erklärt. Geklagt hatte eine Lehrerin gegen die Internetseite www.spickmich.de, auf der sie namentlich genannt und ihr Unterricht im Fach Deutsch mit der Gesamtnote 4,3 bewertet wurde. Der Bundesgerichtshof wertete das Recht auf freie Meinungsäußerung im Internet höher als das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Persönlichkeitsrecht der betroffenen Lehrerin.
Ihre Meinung ist gefragt!
Wie denken Sie über solche Benotungs- oder Bewertungsportale, die es mittlerweile auch für andere Berufsgruppen gilt? Und wie bewerten Sie das Urteil des Bundesgerichtshofs? (Wenn Sie sich erst ein Bild über das Urteil machen möchten, beachten Sie bitte den Linktipp am Ende der Seite!)
Linktipp
- Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs
- Urteil (liegt derzeit noch nicht vor)
Unter dieser Adresse kann das Urteil nachgelesen werden, sobald es in schriftlicher Form vorliegt.









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