"Kostenlose" Spiele, Abos, Gewinnspiele – und dann folgt die Rechnung!


Welche Kostenfallen sollten Eltern kennen?

Für Eltern ist es wichtig die Fallstricke zu kennen, die Kinder im Internet erwarten. Einen ersten Durchblick verschafft unsere Übersicht der Methoden und Tricks unseriöser Geschäftemacher:

Vertrags- und Abofallen

Tolle Preise bei Gewinnspielen, Infos, Tests, Referaten, Warenproben oder Gutscheinen – einfach persönliche Daten eintragen und den AGBs zustimmen. Das geht einfach und schnell. Allerdings erwirbt man damit unter Umständen ein kostspieliges Abonnement oder eine überteuerte Dienstleistung. Wer nicht zahlt, erhält Mahnungen und Drohungen. Auch Spam-Mails und deren Anhänge können als Köder für solche Kostenfallen dienen. Gerade Kinder übersehen dabei die Hinweise auf Kosten und Folgen.

Smartphone-Abzocke

Bei Smartphones oder Tablets kann schon durch ein einfaches Wischen oder Tippen auf eingeblendete Werbebanner in Apps ein Abo aktiviert werden. Die Kosten dafür werden über die Monatsrechnung des Telefonanbieters als "Drittanbieterposten" abgerechnet. Auch wenn solche Methoden ohne deutlichen Hinweis auf die Kosten und einen Einwilligungs-Button rechtlich unwirksam sind: Ärger und Aufwand zur Klärung entstehen trotzdem.

Versteckte Kosten in Spielen

Free to Play - das ist ein Geschäftsmodell für digitale Spiele: Diese Apps und Spiele, die im Browser aufgerufen werden, sind erst einmal kostenfrei. Aber sie beinhalten Werbung und/oder Zusatzkäufe - und diese sind meist notwendig, um überhaupt oder schneller voranzukommen. Und klar: Sind die ersten Level mit Spaß gespielt, möchten Kinder weiterkommen, und das möglichst schnell.

Zudem gibt es immer mehr Spiele-Apps, die auch mit Abonnements arbeiten. Hier ist besondere Vorsicht geboten, denn oft sollen dann 5 EUR oder mehr pro Monat bezahlt werden. Und viele Kinder wissen gar nicht so recht, was der Begriff "Abonnement" bedeutet. Siehe hierzu:


Was können Eltern vorsorglich tun?

Es ist wichtig, dass Sie selbst gut Bescheid wissen – sowohl über die möglichen Gefahren, als auch über die Möglichkeiten, diese zu "umschiffen":

  • Informieren Sie sich auf Internetseiten wie "Recht kinderleicht".
  • Besprechen Sie mögliche Gefahren mit Ihrem Kind (siehe dazu auch weiter unten).
  • Bei Anbietern von Mobilfunk (Telekom, O2, Vodafone usw.) können Sie eine Drittanbietersperre veranlassen. Das verhindert bei einer Reihe von möglichen Kostenfallen Abbuchungen über die Telefonrechnung.
  • Deaktivieren Sie in Ihrem Handy und/oder Ihrem Tablet die so genannten "In-App-Käufe", also Zusatzkäufe, um zum Beispiel in Spielen schneller oder überhaupt voranzukommen. 
  • Erlauben Sie solche Zusatzkäufe, legen Sie zuvor eine Höchstgrenze fest. Das erspart spätere Diskussionen.

Das Kind hat ein teures Abo abgeschlossen - was tun?

Eins vorweg: Im Allgemeinen haben Sie als Eltern gute Chancen, die Zahlung abzuwenden. Aber es kommt trotzdem auf den Einzelfall an, inwieweit Sie Verantwortung für Ihr Kind tragen und bezahlen müssen. 

Ihr Kind ist auf ein Lockangebot hereingefallen und Ihnen liegt eine Rechnung vor? Das sollten Sie zunächst tun:

  • Ruhe bewahren. Nicht überstürzt bezahlen.
  • Überprüfen, ob die Forderungen überhaupt rechtmäßig sind. Die Verbraucherzentralen sind dafür die richtige Anlaufstelle: Zur Verbraucherzentrale! Dort erhalten Sie auch Informationen zu den ersten Schritten, die in Ihrem Fall konkret zu gehen sind, und zu den rechtlichen Grundlagen, die Ihnen als Eltern den Rücken stärken.
  • Nicht einschüchtern lassen! Drohungen gehören bei solchen Firmen dazu: Strafmaßnahmen, Einschaltung von Inkassobüros und Gerichten und so weiter. Diese "Schein"-Argumente sind aber meist nicht haltbar!

Behalten Sie dabei im Hinterkopf, welche Kinder überhaupt Geschäfte abschließen dürfen:

  • Kinder, die das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Sie sind geschäftsunfähig.
  • Minderjährige von sieben bis siebzehn Jahren: Sie können nur mit elterlicher Zustimmung größere Geschäfte und solche mit dauerhafter Bindung (= Abos) abschließen. Ohne Zustimmung der Eltern ist der Kaufvertrag unwirksam.

Auch kommt ein gültiger Kaufvertrag nur zustande, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, zum Beispiel deutlich erkennbare – nicht versteckte – Preise. 


Smartphone-Abzocke - was tun?

  • Die Mobilfunkrechnung genau überprüfen. Nur den Betrag für die eigentlichen Telefongebühren begleichen.
  • Das Abo beenden.
  • Beim Mobilfunkanbieter schriftlich erklären, warum man den Drittanbieter-Teil der Rechnung nicht begleicht. 
  • Bei bereits bezahlter Rechnung: Den Betrag zurückfordern (Musterbriefe gibt es bei der Verbraucherzentrale).
  • Falls nötig die Vor-Ort-Beratung der Verbraucherzentrale hinzuziehen.
  • Eine Drittanbietersperre veranlassen, die Abbuchungen von der Telefonrechnung zukünftig verhindert. (Sehen Sie dazu die Seite der Verbraucherzentrale!)

Versteckte Kosten in Spielen – was tun?

Informieren Sie sich, ob der Kauf Ihres Kindes rechtmäßig ist. Kinder unter 7 Jahren dürfen keine Geschäfte abschließen. Ab 7 Jahren sind Minderjährige bedingt geschäftsfähig. Aber es muss der Einzelfall betrachtet werden. Informationen bietet die Seite "Recht kinderleicht".


Abzocke: Den Kostenfallen und Betrüger-Tricks gemeinsam auf der Spur

Internet-ABC: Lernmodul "Lügner und Betrüger im Internet" 

Kindern ist oft nicht bewusst, welche Fallstricke lauern, und dass es überhaupt fiese Betrüger im Internet gibt. Im Lernmodul "Lügner und Betrüger im Internet" können Sie gemeinsam mit Ihrem Sohn oder Ihrer Tochter Gaunern auf die Schliche kommen. Tricks und Vorgehensweisen von Abzockern erläutern die Kapitel 3 und 4. Begleitet von Eichhörnchen Flizzy erwirbt Ihr Kind mit Ihnen spielerisch Wissen, um Kostenfallen zu umgehen.

Hilfreich sind auch einzelne Kapitel aus diesen Lernmodulen:


Checkliste für Eltern und Kinder

  • Alle Downloads oder Installationen von Apps besprechen wir gemeinsam.
  • Free-to-Play-Spiele sind nur in Ausnahmefällen erlaubt. Zudem wird dafür kein oder nur so viel Geld ausgegeben, wie abgesprochen.
  • Persönliche Daten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse) gibt das Kind nicht unüberlegt preis.
  • Formulare werden nur zusammen mit den Eltern ausgefüllt. Dabei achten die Eltern auf das Kleingedruckte, z.B. auf versteckte Preise und die Bedingungen (AGBs).
  • Auf unbekannten Seiten prüfen die Eltern das Impressum, bevor auf ein Angebot eingegangen wird: Wer steckt dahinter? Vorsicht ist geboten, wenn: Geschäftssitz im Ausland, fehlende Adressangabe, auffällige Unternehmensform wie "Ltd."
  • Das Kind sichert zu, keine Anhänge und Links in Mails zu öffnen, die von Unbekannten stammen.
  • Hat das Kind ein Handy oder Smartphone, antwortet es nicht auf SMS oder andere Nachrichten unbekannter Absender. (In den Nummern könnten sich Bestell-Codes verbergen!)
  • An Smartphone und Tablet sollte das Kind nicht auf Werbebanner tippen.


Hilfreiche Angebote im Internet

Vorsicht im Netz

Auf "Vorsicht im Netz" erwarten Sie aktuelle Informationen zu Abzocke und Kostenfallen im Internet. Die kurzweiligen Videos geben Mut und klären auf.

Verbraucherzentralen

Die Verbraucherzentralen kennen sich mit Abzocke aus, beraten und unterstützen mit Musterbriefen und Tipps.

Abo-Falle im Internet - mit konkreten Antworten und Musterbrief!

Smartphone: Abzocke über Werbeanzeige (mit Musterbriefen)

Weitere Gefahren

Auf den Seiten von Klicksafe zum Thema "Abzocke" geht es auch um Gefahren, mit denen eher Jugendliche und Erwachsene in Berührung kommen: Fake-Shops, Phishing und mehr.