Newsletter Nr. 12
Premium-SMS - höhertarifierte SMS als Zahlungsmittel
Anbieter von Premium-SMS-Diensten haben die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen für sich entdeckt. Im Internet, in Zeitschriften und anderen Jugendmedien bewerben sie Minderjährige heftig. Mit Premium-SMS lassen sich über das Handy Dienste bestellen und bezahlen. Möchte ein Kunde eine Dienstleistung in Anspruch nehmen, verschickt er eine SMS mit einem vorgegebenen Kennwort an eine bestimmte Premium-SMS-Nummer. Über die Handy-Rechnung wird im Nachhinein abgerechnet. Um den Klingelton der Lieblingsserie zu erhalten, sendet ein Kind zum Beispiel das entsprechende Kennwort an eine vorgegebene Nummer, wie sie im Fernsehen oder Internet beworben wurde. Für die SMS werden dann beispielsweise 3,99 Euro auf der Telefonrechnung berechnet. Premium-SMS-Nummern sind in Deutschland fünfstellig.
Im Grunde sind auch Premium-SMS eine praktische Sache. Schwierig wird es, wenn sie von Geschäftemachern gezielt zur Geldschneiderei eingesetzt werden, z.B. in Verbindung mit Abonnements. Kinder, die einen Klingelton bestellen möchten, und das Kleingedruckte nicht lesen, erhalten im Gegenzug einen Vertrag, der ihnen weitere teure Klingeltöne aufdrängt.
Auch kommt es vor, dass mit Hilfe von Lock-SMS Kinder in sog. SMS-Chats hineingezogen werden. Am anderen Ende sitzen professionelle Animateure. 'Warum meldest Du Dich nicht mehr - hast Du mich etwa vergessen?' heißt es da und ruckzuck wird eine neugierige Rückfrage verschickt. Antwortet man wiederholt auf solche Flirtangebote, kann es richtig teuer werden.
Seit dem 24. Februar 2007 regelt das Telekommunikationsgesetz (§ 45l TKG) den Einsatz von Premium-SMS für den Abschluss von Abonnements, z.B. für Klingeltöne. Der Anbieter muss eine Warn-SMS verschicken sobald das Abo mehr als 20 € im Monat kostet. Außerdem muss er vor Beginn über Kosten und Bedingungen des Abos per SMS informieren und der Kunde diese bestätigen.










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