Mittwoch, 08. Februar 2012

Computerspiele und Jugendschutz

Alterskennzeichnung, Indizierung und Verbot

Sie finden sich auf jedem Computer- und Videospiel, das im freien Handel erhältlich ist: die Alterskennzeichnungen der USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) - und sind vielen Eltern eine erste Hilfe beim Aussuchen eines Spiels für das Kind. Doch was bedeuten die Altersangaben genau, welche Kriterien spielen bei der Kennzeichnung eine Rolle? Internet-ABC zeigt ihnen eine kurze Übersicht zu den einzelnen Einstufungen:

Freigegeben ohne Altersbeschränkung

Alterskennzeichen: ohne Altersbeschränkung

Spiele mit diesem Siegel sind aus der Sicht des Jugendschutzes für Kinder jeden Alters unbedenklich. Sie sind aber nicht zwangsläufig schon für jüngere Kinder verständlich oder gar komplex beherrschbar. Beispiel: Das Autorallye-Spiel "Colin McRae Rally 2005" ist ohne Altersbeschränkung freigegeben - Kinder unter 8 oder 10 Jahren werden allerdings keine Etappe auch nur annähernd gewinnen können.



Freigegeben ab 6 Jahren

Alterskennzeichen: Freigegeben ab 6 Jahren

Die Spiele wirken abstrakt-symbolisch, comicartig oder in anderer Weise unwirklich. Spielangebote versetzen den Spieler möglicherweise in etwas unheimliche Spielräume oder scheinen durch Aufgabenstellung oder Geschwindigkeit zu belastend für Kinder unter sechs Jahren.






Freigegeben ab 12 Jahren

Alterskennzeichen: Freigegeben ab 12 Jahren

Kampfbetonte Grundmuster in der Lösung von Spielaufgaben. Zum Beispiel setzen die Spielkonzepte auf Technikfaszination (historische Militärgerätschaft oder Science-Fiction-Welt) oder auch auf die Motivation, tapfere Rollen in komplexen Sagen und Mythenwelten zu spielen. Gewalt ist nicht in alltagsrelevante Szenarien eingebunden.





Freigegeben ab 16 Jahren

Alterskennzeichen: Freigegeben ab 16 Jahren

Rasante bewaffnete Action, mitunter gegen menschenähnliche Spielfiguren, sowie Spielkonzepte, die fiktive oder historische kriegerische Auseinandersetzungen atmosphärisch nachvollziehen lassen. Die Inhalte lassen eine bestimmte Reife des sozialen Urteilsvermögens und die Fähigkeit zur kritischen Reflektion der interaktiven Beteiligung am Spiel erforderlich erscheinen.




Keine Jugendfreigabe

Alterskennzeichen: Keine Jugendfreigabe

In allen Spielelementen reine Erwachsenenprodukte. Der Titel darf nur an Erwachsene abgegeben werden. Bei Verstoß drohen Ordnungsstrafen bis 50.000 Euro. Der Inhalt ist geeignet, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen.





Indizierung

Indiziert werden Spiele nicht von der USK, sondern von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende  Medien (BPjM). Verschiedene Institutionen und Behörden (z.B. Jugendämter) können einen Antrag stellen oder anregen, ein bestimmtes Spiel "aus dem Verkehr" zu ziehen. Die Wirkung indizierter Spiele wird nicht nur als die Persönlichkeit und Entwicklung beeinträchtigend eingestuft (wie bei der Kennzeichnung "Keine Jugendfreigabe" der USK), sondern als direkt jugendgefährdend. Diese Spiele dürfen weder beworben noch öffentlich angeboten werden. Erwachsene können sie dennoch kaufen, auf Nachfrage - sozusagen unter der Ladentheke.

Verbot und Beschlagnahmung

Bei einem kompletten Verbot eines Spiels steht das Jugendschutzgesetz nicht mehr im Vordergrund, sondern das Strafgesetzbuch. Ein Verbot und die Beschlagnahmung eines Spiels muss von einem Gericht angeordnet werden. Hier greift zum Beispiel der Tatbestand der Gewaltverherrlichung oder des Verwendens verfassungsfeindlicher Symbole. Derartige Spiele dürfen nicht angeboten und verkauft werden. Handelt es sich gar um den Straftatbestand der Kinderpornografie, so ist auch der Kauf oder Besitz verboten.

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