Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Datenschutzbeauftragten

Ob in der Familie oder unter Freunden, ob in der Trainingsgruppe oder im Kollegium – die WhatsApp-Gruppe ist praktisch und hilft, Termine oder andere Absprachen unkompliziert zu verbreiten.

Warum also sollte der Messenger-Dienst nicht auch in der Schule gute Dienste leisten? So denken viele Lehrerinnen und Lehrer und etablieren einen Klassenchat, über den alle Dinge geregelt werden, die sonst viel Zeit im Schulalltag stehlen würden.

Doch das kann Ärger geben. In Berlin wurde ein Lehrer nach Beschwerden von Eltern gezwungen, eine solche WhatsApp-Gruppe aufzulösen und sich stattdessen auf einer Fortbildung über Datenschutz sachkundig zu machen. Die Verwendung sehen nämlich Datenschutzbeauftragte von Bundesländern als sehr kritisch an.

WhatsApp kann auf viele Informationen zugreifen

Die Kommunikation über WhatsApp sei zwar angeblich immer verschlüsselt, allerdings bekommt der App-Betreiber genaue Kenntnis, wer wann und mit wem kommuniziert. US-amerikanische Behörden könnten auf diese Daten zugreifen. Die europäischen Standards des Datenschutzes werden bei WhatsApp also bei weitem nicht eingehalten. Bei der Einrichtung der App werden außerdem die Kontakte der Nutzer hochgeladen und vom Betreiber an Facebook weitergegeben und zu Werbezwecken ausgewertet.

Ein weiteres Argument gegen Whats-App-Gruppen im schulischen Kontext: Lehrkräfte sollten den Gruppendruck berücksichtigen, der durch eine von ihnen angeordnete Verwendung erfolgt. Schüler und Schülerinnen würden dadurch auch gegen ihren Willen gezwungen, ihre Mobilnummer öffentlich zu machen.

Verbot von WhatsApp-Gruppen in einigen Bundesländern

Rheinland-Pfalz, das Saarland und Baden-Württemberg haben aus diesen Gründen WhatsApp-Gruppen als verbindliche Kommunikationsform in der Schule komplett verboten. Die Schulbehörde in Berlin hat einen entsprechenden Entwurf vorgelegt, wurde aber von Schulleitern und Schulleiterinnen ausgebremst: Die Kommunikation werde ohne WhatsApp sehr schwierig.

So befinden sich in Berlin und anderen Bundesländern Lehrkräfte derzeit in einer rechtlichen Grauzone, auch wenn sie die App verantwortungsvoll verwenden und die Probleme im Unterricht im Rahmen von medienpädagogischen Einheiten thematisieren.

Rechtssicherheit bei der WhatsApp-Nutzung für Lehrkräfte

Wer als Lehrkraft also WhatsApp verwenden möchte, sollte sich über die möglichen disziplinarischen Folgen im Klaren sein. Alle Schüler und Schülerinnen müssen einverstanden sein, eine Genehmigung aller Erziehungsberechtigten sollte vorliegen, um mögliche Probleme zu vermeiden. Im Zweifel hilft eine Anfrage beim Landesdatenschutzbeauftragten. Alternativ könnte eine sichere Kommunikation über die landeseigenen Bildungsserver laufen, dort gibt es allerdings keine ähnlich komfortablen Chatprogramme.