Darf ich Grafiken und Fotos aus dem Internet für meine Unterrichtsmaterialien nutzen?
Ja, wenn…
... dies zur Veranschaulichung des Unterrichts erfolgt und
... die Quelle genannt wird.
Warum?
Nach § 60a Absatz 2 UrhG dürfen sämtliche Arten von Abbildungen (Bilder, Grafiken, Fotos, Zeichnungen etc.) vollständig für Unterrichtszwecke verwendet werden.
- Informationen zum Urheberrecht
- Was ist im Unterricht erlaubt?
- Was sind Lizenzen und Standardlizenzen?
- Was sind OER (Open Educational Resources)?
- Was passiert bei Urheberrechtsverletzungen?
- Schranken des Urheberrechts für die Schule
- Kann ich einen Text von einer Website in meinen Arbeitsmaterialien verwenden, um diese dann an meine Schüler auszuteilen?
- Wie zitiere ich eigentlich die Quelle richtig, wenn ich Inhalte aus dem Internet verwende?
- Darf ich Grafiken und Fotos aus dem Internet für meine Unterrichtsmaterialien nutzen?
- Ich möchte meine Arbeitsblätter durch Bilder aus dem Internet freundlicher gestalten. Darf ich das?
- Darf ich Bilder aus dem Internet, die auf dem Lehrkräfte-Gerät gespeichert sind, über den Beamer im Unterricht zeigen?
- Darf ich einen Film von "YouTube" mit meiner Klasse ansehen?
- Kann ich einen Film über eine Mediathek zusammen in der Klasse anschauen?
- Ich habe im Internet ein gutes Lernprogramm für meinen Unterricht gefunden. Darf ich es runterladen, kopieren und an die Schüler verteilen?
- Darf ich Titel aus meinem Musikstreaming-Abo zu Unterrichtszwecken vorspielen?
- Ich möchte gekaufte Musikdateien auch über Moodle meiner Klasse zum Einsatz im Unterricht anbieten. Darf ich das?
- Darf ich Arbeitsblätter mit Grafiken und Texten aus dem Internet meiner Klasse über Moodle zugänglich machen?
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