Zwei Internetseiten informieren Kinder und Jugendliche über ihre Rechte

Jeder Mensch hat Rechte - dafür gibt es die Charta der Menschenrechte, die von den Vereinten Nationen beschlossen wurde. Viele Staaten haben in ihren Verfassungen die Menschenrechte mit aufgenommen. So sind auch im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Menschenrechte enthalten.

Weil Kinder darüber hinaus besondere Bedürfnisse in Bezug auf ihre Förderung, ihren Schutz, ihre Mitbestimmung und ihre Entwicklung benötigen, haben die Vereinten Nationen (United Nations - UN) 1989 die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet, die mittlerweile mit Ausnahme der USA von allen Mitgliedsstaaten ratifiziert wurde. In insgesamt 54 Artikeln sind die Rechte aller Kinder niedergeschrieben, wie z.B. das Recht auf Gesundheit, oder das Recht auf Freizeit, Spiel, Erholung sowie das Recht auf Beteiligung. 

Doch nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch einfordern. Nicht einmal die Hälfte aller Kinder in Deutschland zwischen acht und zwölf Jahren wissen über ihre Rechte Bescheid. Überhaupt nur jedes fünfte Kind kennt die UN-Kinderrechtskonvention. Deshalb will der Deutsche Kinderschutzbund Bundesverband e.V. (DKSB) die Kinderrechte bekannter machen. 

Auf zwei Internetseiten des DKSB können sich Kinder bis 12 Jahren unter kinder-haben-rechte.org und Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren unter jugend-hat-rechte.org ausführlich über ihre Rechte informieren, die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben sind. Auf den beiden Seiten erfahren Kinder und Jugendliche, welche Bedeutung Kinderrechte haben, wann diese verabschiedet wurden und was sich konkret dahinter verbirgt. So wird zum Beispiel direkt auch das Recht des Kindes auf Information gestärkt.

Zudem können die Kinder und Jugendlichen selbst aktiv werden und Fragen stellen oder ihre Meinung äußern. Dieser Austausch ist eine Möglichkeit zur Partizipation; ein weiteres bedeutendes Kinderrecht, das in Deutschland leider häufig missachtet wird. Die Kinderrechte werden altersgerecht und in zielgruppenrelevanter Sprache vorgestellt.

Eine Besonderheit der Webseite für die jüngeren Kinder ist, dass ein Großteil der Inhalte vorgelesen wird. So ermöglicht der DKSB auch Kindern, die noch nicht bzw. noch nicht so gut lesen können, den Zugang zu seinen Angeboten. Auf beiden Webseiten erfahren die Kinder und Jugendlichen zudem mehr über laufende Projekte des DKSB.

Der Deutsche Kinderschutzbund Bundesverband e.V. (DKSB) setzt sich für den Schutz von Kindern vor Gewalt, gegen Kinderarmut und für die Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland ein. Mehr als 25 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention steht die Aufnahme der Kinderrechte in das deutsche Grundgesetz noch immer aus. Bei Entscheidungen in Politik, Verwaltung und Rechtsprechung wird das Kindeswohl bis heute noch nicht ausreichend berücksichtigt.

Schauen Sie sich doch mal unseren Seiten an, am besten gemeinsam mit ihrem Kind. Denn es ist wichtig, dass Sie sich mit ihrem Kind/ihren Kindern darüber austauschen, was Kinderrechte für sie als Eltern bedeuten, aber auch welche Rolle sie im Alltag, der Schule und in ihrer Familie spielen.

Kinderrechte und Beteiligung bedeuten dabei nicht, immer alles zu tun, was sich Kinder wünschen, sondern gemeinsam zu schauen, was alters- und entwicklungsgemäß berücksichtigt werden kann. Auch wenn manche Meinungen auf den ersten Blick auseinander gehen sollten, geben sicherlich ein Gespräch oder auch eine Diskussion die Möglichkeit, sich darüber zu verständigen, wie diese im Alltag oder in verschiedenen Lebensbereichen umgesetzt werden können. 

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