Cybermobbing ist weit verbreitet, viele Kinder und Jugendliche können ein Lied davon singen. Und die, die bisher verschont geblieben sind, können sich nicht sicher fühlen. Es ist möglich, dass irgendwann auch von ihnen bearbeitete Fotos im Netz kursieren oder Lügen und Gemeinheiten über sie verbreitet werden. Warum? Weil es möglich ist und offenbar vielen Mobbern Spaß macht.

Für die Betroffenen ist das Mobbing im besten Fall peinlich. Besonders junge Jugendliche sind extrem empfindlich, wenn sie aus der Gruppe herausgepickt werden und im Scheinwerferlicht stehen. Eltern, Lehrkräfte oder andere vertraute Erwachsene sollten die Bloßgestellten in einem ersten Schritt als Ansprechpartner unterstützen. Sind die Täter bekannt, kann das Mobbing durch ein energisches Durchgreifen in der Schule oft beendet werden.

Treiben unbekannte Täter in Foren, Chats oder sozialen Netzwerken ihr Unwesen, sollte man sein Password sofort ändern und die Betreiber der jeweiligen Dienste informieren. Sie können Accounts sperren und Hassbotschaften entfernen. In der Regel tun sie dies schnell, weil sie sich nicht selbst durch die Unterstützung der Verbreitung solcher Posts strafbar machen möchten.

Im Notfall: Rechtliche Schritte einleiten

Natürlich sind auch zivilrechtliche Schritte möglich. Jeder hat das Recht, auf Unterlassung zu bestehen und den Mobber in einem Gespräch oder schriftlich aufzufordern, mit den Aktionen aufzuhören und innerhalb einer bestimmten Frist alle beleidigenden Beiträge zu löschen. Hilft das nicht, kann eine schriftliche Abmahnung folgen. Die nächste Stufe wäre, bei Gericht auf Unterlassung zu klagen oder eine einstweilige Verfügung zu erwirken.

Wer Cybermobbing betreibt, kann strafrechtlich belangt werden. Bevor aber eine Anzeige wegen Beleidigung oder übler Nachrede gestellt wird, sollte dies sorgfältig geprüft werden: Sind die Kommentare oder Einträge, um die es geht, auch aus juristischer Sicht beleidigend? Oder wertet das Gericht sie nur als unpassend formulierte Meinungen? Bei der Beurteilung kann ein Anwalt hilfreich sein und den Fall schließlich auch vor Gericht vertreten.

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