Facebook und die Übernahme von WhatsApp

Die EU hat Facebook zu einer saftigen Strafe verurteilt: 110 Millionen Euro soll das Unternehmen bezahlen, weil es sich nicht an Zusagen gehalten hat. Im Februar 2014 hatte Facebook den Instant-Messaging-Dienst WhatsApp gekauft.

Damit wechselten neben der Chat-Software auch Hunderte von Millionen von Telefonnummern den Besitzer. Die Bedenken der Datenschützer, diese Informationen könnten mit solchen verknüpft werden, die Facebook bereits im sozialen Netzwerk sammelte, wurden zurückgewiesen. Das sei technisch gar nicht möglich, argumentierten die Vertreter des Unternehmens damals.

Zunächst hatte der Zusammenschluss positive Auswirkungen für WhatsApp-Nutzer. Die "Ende-zu-Ende"-Verschlüsselung (nur Sender und Empfänger können die Nachrichten lesen) wurde eingeführt und vorher bestehende Abogebühren abgeschafft.

AGB-Änderung: Die WhatsApp-Daten werden weitergegeben

Doch im August 2016 änderte WhatsApp seine Geschäftsbedingungen. Seitdem dürfen Telefonnummern von WhatsApp-Nutzern an Facebook übertragen werden. Übermittelt wird auch, wann und wie häufig jemand die App nutzt. Diese Daten sollen mit den Nutzerprofilen bei Facebook abgeglichen werden. So ergeben sich ganz neue Möglichkeiten, um die User besser kennenzulernen – und ihnen passgenaue Werbung auszuspielen. Denn darum geht es letzten Endes: Facebook möchte seine Werbeeinnahmen erhöhen.

Bisher werden die über WhatsApp gewonnenen Daten nicht an Werbetreibende verkauft. Wenn diese Firmen allerdings eigene Kundendateien mit Telefonnummern haben, können sie aber zumindest herausfinden, ob ihre Kunden auch auf Facebook aktiv sind. Ein namentliches Erkennen ist dabei allerdings nicht möglich.

Deutsche Kunden sind vor der Schnüffelei noch geschützt

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte hat gegen Facebook geklagt und im Mai 2017 in erster Instanz Recht bekommen. Doch Facebook wird in Berufung gehen. Das Unternehmen beruft sich darauf, dass es mit seiner Tochtergesellschaft in Irland ansässig sei und deshalb nicht den deutschen Datenschutzbestimmungen unterliege.

Wer nicht darauf warten möchte, bis findige Juristen im Hause Facebook den richtigen Dreh zum Aushebeln der deutschen Gesetze gefunden haben, hat Alternativen zu Facebook: Andere Messenger-Dienste bieten die gleichen Möglichkeiten, ohne ihre Nutzer komplett auszuspähen. Dafür muss man möglicherweise für die Installierung der App eine geringe Summe bezahlen. Und natürlich seine Umgebung davon überzeugen, mitzumachen …

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