Seit dem 1. Januar 2018 gilt für Soziale Netzwerke ein neues Gesetz.

Wieder so ein Wortungetüm: Netzwerkdurchsetzungsgesetz, freundlicher abgekürzt als "NetzDG". Seit dem 1. Januar 2018 soll es helfen, Hass und Hetze im Internet zu minimieren. Das NetzDG verpflichtet die Betreiber von großen Netzwerken, rechtswidrige Inhalte zu löschen, wenn sie von Nutzern darauf hingewiesen werden. Und zwar innerhalb eines Tages, wenn das Posting klar erkennbar gegen geltendes Recht verstößt, innerhalb einer Woche, wenn die Sachlage nicht ganz so klar ist.

Selbstverständlich waren die Inhalte, um die es bei der Löschung geht, auch vor dem Inkrafttreten des Gesetzes schon strafbar. Es handelt sich zum Beispiel um Fälle von Beleidigung, übler Nachrede oder Volksverhetzung. Bisher gingen die Betreiber von Sozialen Netzwerken damit aber so großzügig um, dass sich die Politik zum Handeln gezwungen sah: Die Kommunikation in der Gesellschaft habe sich weitgehend geändert und sei im Netz oft aggressiv, diskriminierend und hasserfüllt. Der Bundesjustizminister hielt das Gesetz aus diesem Grund für notwendig.

Das NetzDG gilt für alle Sozialen Netzwerke, die mindestens zwei Millionen Nutzer haben. Das sind in Deutschland Facebook und Google mit den Ablegern Google+ und Youtube, Twitter, Instagram, Pinterest und Soundcloud. Sie alle müssen – auch wenn sie ihren Sitz im Ausland haben – in ihrem Angebot klar darstellen, wie und bei wem man sich beschweren kann. Werden Beschwerden nicht in der vorgegebenen Zeit bearbeitet oder funktioniert die Löschung beanstandeter Beiträge überhaupt nicht, werden Geldstrafen bis zu 50 Millionen Euro fällig. Ausgenommen von dem Gesetz sind berufliche Netzwerke wie Xing und Messenger-Dienste wie WhatsApp.

Schon vor dem Inkrafttreten des Gesetzes hagelte es Proteste von unterschiedlichster Seite. So befürchtete zum Beispiel der Deutsche Journalistenverband (DJV) Zensur – und bekam innerhalb der ersten Woche ein Paradebeispiel geliefert: Ein satirischer Post der Zeitschrift Titanic wurde nicht als Satire erkannt und gelöscht. Das passiere, argumentiert der DJV, wenn man staatliche Aufgaben in die Hand privater Firmen lege und mit hohen Strafen drohe. 

Jeder kann Beschwerde einlegen, wird ihr nicht stattgegeben, hat das keine Nachteile für den Beschwerdeführer. Man kann sich also vorstellen, dass Facebook und Co. in nächster Zeit einiges zu tun haben werden mit Beschwerdeschlachten zwischen verschiedenen politischen Gruppen. Im Sommer will das Bundesjustizministerium die ersten Erfahrungen auswerten und gegebenenfalls nachbessern.

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