Landesanstalt für Medien NRW veröffentlicht Aufklärungsfilm gegen Cybergrooming

Soziale Netzwerke, Chats und Online-Spiele: Im Internet gehört der Kontakt zu Unbekannten für Kinder häufig zum Alltag – nicht ohne Risiko.

Wer sich tatsächlich hinter einem fremden Online-Profil verbirgt, kann nur selten verlässlich festgestellt werden.

Bereits junge Kinder geraten daher leicht über diverse auch vermeintlich harmlose Chatforen und Plattformen in Kontakt mit Personen, die zwielichtige Absichten haben. Die Täterinnen und Täter erschleichen sich über Komplimente und Aufmerksamkeiten schnell das Vertrauen der Kinder, um sie kurz nach dem Erstkontakt bereits massiv unter Druck zu setzen.

Wie Cybergrooming entsteht

  • Die Strategien der Täterinnen und Täter sind oft sehr ähnlich: Über Chatforen, In-Game-Chats, Soziale Netzwerke, YouTube oder andere vermeintlich harmlose Plattformen, wie z. B. auch eBay Kleinanzeigen, nehmen die Täterinnen und Täter Kontakt zu den Kindern auf. Über Komplimente und vorgetäuschtes Interesse wird schnell Nähe zu den Kindern aufgebaut.
     
  • Kurz darauf kommt es dann meist bereits zu dem Vorschlag, auf andere Kommunikationswege auszuweichen, um sich weiter kennenlernen zu können, per Messenger oder auch Videochat. Auf diese Weise können die Täterinnen und Täter den Sicherheitsvorkehrungen der Kommunikationsplattformen ausweichen und private Kanäle nutzen, um direkt mit den Kindern in Kontakt zu treten.
     
  • Hierzu sollen die Kinder ihre Telefonnummer herausgeben. Der weitere Kontakt erfolgt dann zumeist direkt über das Smartphone. Auf diese Weise haben die Täterinnen und Täter jederzeit "Zugriff" auf das Kind und sind allzeit präsent. Ein Ausblenden oder Ignorieren der ständigen Nachrichten und Angriffe ist für die Kinder dann kaum mehr möglich. Die dafür notwendige Selbstsicherheit und das Durchsetzungsvermögen sich hiervon abzugrenzen oder die Kommunikation abzubrechen fehlen Kindern an dieser Stelle noch. Oft kommt aber auch Neugier hinzu; das Verbotene erscheint zunächst noch spannend.
     
  • Schnell werden Kinder dazu angehalten, Nacktfotos zu schicken oder sich zu leicht bekleidet zu filmen ("Livestream-Missbrauch"). Oder sie werden dazu aufgefordert, die Täterin oder den Täter per Webcam beim Cybersex zu beobachten und sogar darin zu partizipieren. Neben eindeutigen Komplimenten erhalten die Kinder zudem weitere Angebote (Geld oder Geschenke) für Bilder oder reale Treffen, bei den es dann zu sexuellen Übergriffen kommt.
     
  • Ständiger Begleiter ist die Angst aufgrund permanenter Bedrohungen und Erpressungen durch die Täterinnen und Täter.
     
  • Die Kinder trauen sich häufig weder den Kontakt einzustellen noch sich ihren Eltern anzuvertrauen und fühlen sich den Täterinnen und Tätern hilflos ausgeliefert.

Gesetzgebung zu Cybergrooming

Cybergrooming ist nach § 176 StGB als besondere Begehungsform des sexuellen Missbrauchs von Kindern strafbar.

Auch Handlungen, die eventuell zum Missbrauch eines Kindes führen könnten, stehen unter Strafe. Seit Januar 2020 ist bereits der Versuch strafbar, Kinder im Internet mit einer Missbrauchsabsicht anzuschreiben.

Wird die Täterin oder der Täter überführt, droht ihr oder ihm eine Freiheitsstrafe zwischen 3 Monaten und 5 Jahren.

Auch wenn das Schema, nach dem die Täterinnen und Täter vorgehen meist ähnlich ist, ist es für Kinder schwierig, die wahren Absichten rechtzeitig zu erkennen.

Um vor dieser Gefahr im Netz zu schützen und über Cybergrooming aufzuklären, haben sich in Nordrhein-Westfalen die Landesanstalt für Medien NRW, das Ministerium für Schule und Bildung und das Ministerium der Justiz zusammengeschlossen. Mit Unterstützung der beiden Ministerien hat die Landesanstalt für Medien NRW einen Aufklärungsfilm produziert, der die wichtigsten Regeln und Vorsichtsmaßnahmen vermitteln soll.

"Wir wollen und müssen Kinder und Jugendliche in unseren Schulen auf ihr Leben in einer digitalisierten Welt vorbereiten.

Dazu gehört, dass wir neben den vielen Chancen auch die Risiken der Digitalisierung in den Blick nehmen und unsere Schülerinnen und Schüler dafür sensibilisieren.

Das Aufklärungsvideo zum Cybergrooming kann hierbei sowohl im Unterricht zum Einsatz kommen als auch die wichtige Arbeit der Medienscouts unterstützen", so Yvonne Gebauer, Ministerin für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Aufklärungsfilm – Prävention von Cybergrooming (10:58 Min.)

Zur YouTube-Kurzversion (5:55 Min.)

https://www.youtube.com/watch?v=RYrPxfpBjNk

Psychologische und pädagogische Hilfestellen bei Cybergrooming

  • Das Hilfetelefon Sexueller Missbrauch: Unter 0800 22 55 530 kann sich jede und jeder kostenlos, vertraulich und anonym von psychologisch und pädagogisch ausgebildeten Fachkräften mit langjähriger Erfahrung im Umgang mit sexueller Gewalt an Mädchen und Jungen beraten lassen.
     
  • Die Nummer gegen Kummer: Kinder und Jugendliche, aber auch Erwachsene finden bei der Nummer gegen Kummer kompetente und ausgebildete Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, die unter anderem zu den Themen sexueller Missbrauch und Cybergrooming beraten: https://www.nummergegenkummer.de/

Weitere Linktipps

Informationsbroschüre zum Thema Cybergrooming von innocenceindanger.de: 

https://www.innocenceindanger.de/wp-content/uploads/2020/03/200302_BerSen_Cybergrooming_Infobrosch%C3%BCre_Web.pdf

Themenseite Cybergrooming von klicksafe:

www.klicksafe.de/cyber-grooming

Plakat Cybergrooming von klicksafe:

www.klicksafe.de/materialien/warnsignale-im-chat/