Barrierefreiheit bedeutet, dass etwas leicht für alle zugänglich ist. In Deutschland haben nach dem Gesetz alle Menschen das Recht, ohne Hindernisse am Leben in unserer Gesellschaft teilnehmen zu können.

Im Internet gilt das Gebot der digitalen Barrierefreiheit. Seit dem 23. September 2020 müssen staatliche Webseiten barrierefrei sein. Darunter fallen zum Beispiel Seiten von Rathäusern, Jugendämtern oder Stadtbüchereien. Die Inhalte der Internetseiten müssen leicht zu verstehen sein. Auch Menschen mit Behinderungen sollten sie gut nutzen können.

Digitale Barrierefreiheit erkennt man daran, dass sich  Menschen ohne zusätzliche Hilfe durch Internetseiten blättern und Informationen sammeln können. Dazu benötigen sehbehinderte Menschen zum Beispiel die Möglichkeit, die Inhalte einer Seite in größerer Schrift anzeigen zu lassen. Manche Seiten bieten auch eine gesprochene Beschreibung der Internetseite.

Für Menschen, die schlecht oder gar nichts hören, muss es Untertitel oder eine Übersetzung in Gebärdensprache geben.

Zur digitalen Barrierefreiheit gehört auch, dass Informationen in einfacher Sprache angeboten werden. Sie zeichnet sich unter anderem durch kurze Sätze ohne Fremdwörter aus.

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