Der Einsatz von Information- und Lehrfilmen im Unterricht hat Tradition und kann didaktisch eine sinnvolle Ergänzung sein. Lehrkräfte können reine Informationsfilme oder Lehrprogramme am Computer jederzeit ohne Genehmigung einsetzen.

Anders ist dies bei reiner Unterhaltung: Laut der Obersten Landesjugendbehörden müssen Bildträger wie Filme oder Computerspiele, die Minderjährigen zugänglich gemacht werden, stets durch eine Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle für eine bestimmte Altersgruppe freigegeben sein. Dazu haben die Obersten Landesjugendbehörden eine Alterskennzeichnung entwickelt. Die Alterskennzeichnung für Filme erfolgt durch die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK), für Computerspiele durch die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK). 

In der Öffentlichkeit gilt, das Filme oder Computerspiele Kindern und Jugendlichen nur zugänglich gemacht werden dürfen, wenn die benannte Personengruppe das auf dem FSK- oder USK-Kennzeichen befindliche Alter erreicht hat.

Besonderheit im Unterricht

Da Schülerinnen und Schüler als Mitglieder eines Klassenverbandes oder einer Jahrgangsstufe durch persönliche Beziehung untereinander verbunden sind, handelt es sich im Unterricht nicht um eine Vorführung in der Öffentlichkeit. Filme und Computerspiele mit der Altersfreigabe "ab 0 Jahren" oder "ab 6 Jahren" können Lehrkräfte unbedenklich im Unterricht zeigen.

Filme und Computerspiele, die die FSK- oder USK-Kennzeichen "ab 12 Jahren" oder "ab 16 Jahren" aufweisen, dürfen erst dann im Unterricht zum Einsatz kommen, wenn die Schülerinnen und Schüler das entsprechende Alter der Freigabe erreicht haben.

In der Grundschule ist diese Regel grundsätzlich leicht einzuhalten, da Inhalte mit der Altersfreigabe "ab 12 Jahren" grundsätzlich nicht in Frage kommen. Die schulische Praxis zeigt jedoch, dass Schüler durchaus Interesse an Filmen und Spielen ab 12 Jahren haben und sich wünschen, zu bestimmten Zeiten im Schuljahr (nach Notenschluss, auf Klassenfahrt, zu den Ferien) genau diese Filme auch im Klassenverband zu schauen.

Filme wie „Star Wars: Das Erwachen der Macht“, „Die Tribute von Panem“ oder „Fack Ju Göhte 2“ sind ab 12 Jahren freigegeben, aber durchaus auch bei Grundschülern beliebt. Diese Filme „wandern“ auch auf die Wunschliste für schulische Aktivitäten. Daher sollte ein Einverständnis der Eltern bei abweichender Altersfreigabe immer vorliegen. Dies gilt im "privaten Bereich" ebenso wie in der Schule.

Eine Besonderheit ist zu beachten: Das Einholen dieser Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten gilt im Einzelfall und ist jedes Mal neu zwingend erforderlich. Zudem ist es sinnvoll, eine Information an die Schulleitung zu geben.

Insgesamt sollten Lehrkräfte besonders in der Grundschule jeden Film mit einem Filmgespräch verbinden. Entsprechende Anregungen (Filmhefte und Materialien) sind bei VISION KINO zu bekommen, einer gemeinnützigen Gesellschaft zur Förderung der Film- und Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen.

Weitere Informationen zu den gesetzlichen FSK- oder USK-Alterskennzeichen "keine Jugendfreigabe" und "ab 18 Jahren" bzw. Filmen, die keine Alterskennzeichen aufweisen oder indiziert sind, sind in einem Infoblatt für Lehrkräfte enthalten:

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