Was die beschlossene Abschaffung der so genannten Störerhaftung für Familien und Schulen bedeutet

Politiker von Union und SPD haben sich im Bundestag drauf verständigt, die sogenannte Störerhaftung abzuschaffen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht eine Änderung des Telemediengesetzes vor, die im Herbst 2016 in Kraft treten könnte. Die Neuerung ist, dass der Betreiber eines offenen WLAN-Hotspots künftig mehr Rechtssicherheit hat und damit nicht mehr pauschal für das Surfverhalten dieser Mit-Nutzer haftbar gemacht werden kann. Damit ist der Weg frei für mehr offene Netze.

In Zukunft wird es durch die wachsende Zahl an freien Netzwerken auch für Heranwachsende wesentlich leichter sein, außerhalb der heimischen vier Wände im Internet zu surfen. Dies gilt auch für schulische wie außerschulische Medienprojekte mit Grundschülerinnen und Grundschüler, in denen WLAN-Zugänge zum Einsatz kommen. 

Kindern nutzen immer früher und selbstverständlicher mobile Geräte. Dies zeigen die Entwicklungen in bisherigen Studien zur Mediennutzung (siehe die KIM-Studien unter www.mpfs.de). Umso wichtiger ist es, bereits im Grundschulalter die Kinder auf die vielfältigen Möglichkeiten bei der Nutzung des Internets vorzubereiten und sich als Elternteil mit den Möglichkeiten der Internetanwendungen und den Zugängen zum Internet selbst vertraut zu machen.

Im Optimalfall sollten junge Kinder in der Schule, aber auch zuhause geschützt werden – v.a. durch eine enge Begleitung ihrer Online-Aktivitäten. Es kann bereits hilfreich sein, wenigstens in Rufweite zu sein und bei Problemen schnell zur Verfügung zu stehen. Klare Regeln und vielleicht auch der Einsatz von Filtersoftware können hinzukommen. 

Da die Öffnung der Netze in immer greifbarere Nähe rückt, ist es unabdingbar, sich als Eltern mit dieser Thematik zu beschäftigen und gemeinsam mit den Kindern eindeutige Regeln zu vereinbaren. Dies kann eine Vereinbarung sein, das Internet nur in der Schule oder zuhause zu nutzen, sich mit dem Smartphone nur in WLAN-Zugänge von Familien oder Freunden einzuwählen oder die Eltern stets über die Nutzung des jeweiligen WLANs zu informieren. 

Einige Grundregeln sollten Sie in jedem Fall vereinbaren – sprechen Sie auch mit jüngeren Kindern über die Nutzung des Internets, begleiten Sie ihre Kind, fragen Sie nach dem genauen Zweck der Internetnutzung, lassen Sie Downloads von Apps nicht uneingeschränkt zu und sorgen Sie für genügend Zeit ohne Internetnutzung.

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