Die digitale Signatur, beziehungsweise elektronische Unterschrift, soll Zweifel über die Identität eines E-Mail-Absenders ausräumen. Außerdem bietet sie Schutz vor Veränderungen der Daten während der Übermittlung. Sie wird bei einer dazu autorisierten Zertifizierungsstelle, einem so genannten Trustcenter, einmal beantragt. 

Diese Zertifizierungsstellen haben die Aufgabe, die jeweils einmaligen Schlüsselpaare (das ist der so genannte private und der öffentliche Schlüssel) natürlichen Personen fest zuzuordnen und dies den Benutzern mit Zertifikaten zu bestätigen. Nur der Besitzer kann dann diese digitale Signatur benutzen. Die Rahmenbedingungen für sichere elektronische Signaturen sind in Deutschland durch das Signaturgesetz geregelt.

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