Die im Dezember 2002 in Kraft getretene europäische Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (RL 2002/58/EG) beinhaltet Bestimmungen zum Schutz der Privatsphäre. Kernpunkte sind das Verbot von Spam, der Schutz vor unerwünschten Cookies und die Informationspflicht bei Datenpannen. Die Betreiber öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste haben im Fall einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich die zuständige nationale Behörde von der betreffenden Verletzung zu benachrichtigen.

Es gab verschiedene Änderungen, letztmalig im Jahre 2009.

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