Cover der Broschüre; Bild: Internet-ABC

Broschüre: Internet gemeinsam entdecken

Früher oder später ist es in jeder Familie soweit: Kinder äußern den Wunsch, im Internet surfen, spielen oder chatten zu wollen. Doch welche Angebote sind kindgerecht? Wie lange darf mein Kind vor dem Bildschirm sitzen? Ab welchem Alter darf es ein eigenes Smartphone besitzen? Darf oder soll ich kontrollieren, was mein Kind im Internet macht? Wenn es darum geht, Kinder verantwortungsvoll in die digitale Medienwelt zu begleiten, sind viele Eltern verunsichert.  

Die Broschüre "Internet gemeinsam entdecken" informiert kompakt, wie Eltern ihre Kinder bei den ersten Schritten ins Netz begleiten können. Alltägliche Fragen rund um die Mediennutzung werden beantwortet, Tipps und Empfehlungen zum Einstieg ins Internet geliefert. Wichtig ist dabei das Gemeinsame von Eltern und Kinder. Denn Regeln alleine sind nicht alles. Ebenso notwendig ist es, ein gegenseitiges Vertrauen aufzubauen, Interesse zu zeigen, Hilfe anzubieten und Vorbild zu sein. Nur so können Kinder lernen, Medien selbstständig und verantwortungsvoll zu nutzen.

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Flyer: Regeln finden - Streit vermeiden (www.mediennutzungsvertrag.de)

Fernsehen, Surfen, Computerspielen - auch hier sollten klare Regeln und feste Zeiten vereinbart werden. Unterstützen kann dabei ein spielerisch erstellter "Mediennutzungsvertrag". Denn dann ist klar, was erlaubt ist und was nicht. Mit dem Onlinetool von klicksafe und Internet-ABC  können Eltern gemeinsam mit ihren Kindern medienübergreifend Regeln in einem "Vertrag" festhalten und individuell Kompromisse aushandeln.

Der Flyer erläutert das Tool und seine Funktionen und gibt allgemeine Tipps zur Medienerziehung. 

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Ihre Materialbestellung wird direkt an die jeweils zuständige Landesmedienanstalt zur Bearbeitung weitergeleitet. Ein Versand der Arbeitshefte und des Lehrerheftes erfolgt nur mit vollständigen Kontaktdaten der Schuladresse. In den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg werden für den Materialversand Dienstleister beauftragt. Diese Dienstleister sind ebenfalls zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften verpflichtet.

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