Wenn es um Jugendschutz und Altersbeschränkungen geht, kommt es immer wieder zu Missverständnissen: Die Altersangaben zum Beispiel bei Videospielen und Filmen sind keine Altersempfehlungen! Sie zeigen nur auf, ab welchem Alter, was Gewalt oder sexuelle Bezüge betrifft, die Nutzung unbedenklich im Sinne des Jugendschutzes ist.

Und das heißt auch: Es kann sein, dass ein Spiel mit der Einstufung "ab sechs Jahren" vom Schwierigkeitsgrad her von Sechs- oder Siebenjährigen nicht zu bewältigen ist. Das gleiche gilt natürlich auch für Apps.

Apple regelt die Altersvergabe nach eigenen Maßstäben – nicht immer transparent und nachvollziehbar. Bei Android werden die Apps von der "Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle" (USK) in Zusammenarbeit mit dem internationalen Jugendschutz-Zusammenschluss IARC (International Age Rating Coalition) eingeschätzt. Der Vorteil: Generell ist es positiv zu bewerten, wenn der Jugendschutz in einer globalisierten Welt enger zusammenarbeitet. Der Nachteil: Die IARC-Lösung basiert auf einer Selbstauskunft der Hersteller. Laut spielbar.de, einem Projekt der Bundeszentrale für politische Bildung, legen die Hersteller mittels eines IARC-Fragebogens den USK-Wert fest. "Diese wird nur stichprobenartig oder auf Beschwerde hin von der USK überprüft.“ (spielbar.de, abgerufen am 24.06.2016)

So oder so sollten sich Eltern und Pädagogen nicht blind auf die Altersangaben in den App-Stores oder auf die Jugendschutzeinstellungen der Geräte verlassen, sondern sich besser selbst ein Bild von dem Angebot und seiner Wirkung machen. 

Fazit: Die Altersangaben allein schützen nicht! 

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