Der eine kann zackig schnell die Stufen zum Rathaus hochspringen. Die andere kommt mit dem Rollstuhl angefahren. Ein drittes Kind hat die Oma dabei – und die kann sich nicht mehr so gut bewegen. Alle zusammen leben sie in einer Stadt.

Jede und jeder hat nach dem Gesetz das Recht, ohne Hindernisse am Leben in unserer Gesellschaft teilnehmen zu können. Es muss daher eine Rampe für den Rollstuhl her und ein Geländer für die Oma. "Barrierefreiheit" nennt man das. Und diese Freiheit gibt es auch im Internet!

Seit dem 23. September 2020 müssen viele Webseiten barrierefrei sein!

Unser Gesetz sagt: Alle müssen ohne Hindernisse staatliche Internetseiten benutzen können – also Seiten von Rathäusern, Jugendämtern oder Stadtbüchereien. "Pech gehabt!" gilt nicht. Seit dem 23. September 2020 müssen diese Internetseiten so angeboten werden, dass sie leicht zu verstehen sind. Auch Menschen mit Behinderungen sollten sie gut nutzen können. Digitale Barrierefreiheit nennt man das.

Digitale Barrierefreiheit erkennt man daran, dass alle ohne Hilfe von anderen Menschen durch Internetseiten blättern und Informationen sammeln können. Klingt ja erst mal nicht schwierig. Das stimmt aber nicht so ganz.

Sehbehinderte Menschen brauchen zum Beispiel eine gesprochene Beschreibung der Internetseite, damit sie sich zurechtfinden. Für Menschen, die schlecht oder gar nichts hören, muss es unter Filmen Texte geben. Oder jemanden, der in Gebärdensprache übersetzt. Kurze Sätze ohne Fremdwörter helfen vielen Menschen, Erklärungen besser zu verstehen. Das ist gut für Kinder und wichtig für Menschen mit Lernschwierigkeiten.

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