Ein Beitrag der Stiftung Digitale Chancen. Das Internet-ABC dankt Jutta Croll, Vorstandsvorsitzende, Projektleitung Kinderschutz und Kinderrechte in der digitalen Welt und Clemens Gruber, Projektleitung InviDas.

Was können Smartwatches leisten?

Neben dem Smartphone ist die Smartwatch mittlerweile ein beliebtes Geschenk – auch für Kinder. Direkt am Körper getragen bietet sie nicht nur praktische Vorteile – wie seltener vergessen zu werden – sondern auch zusätzliche Funktionalitäten. Dazu gehören zum Beispiel Gesundheitsdaten wie die Messung der Schritte, die ein Kind am Tag zurücklegt, oder die Körpertemperatur und Herzfrequenz bis hin zu Sauerstoffsättigung und Kalorienverbrauch. Erinnerungsfunktionen des Geräts können dabei helfen, den Alltag zu strukturieren.

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Smartwatches und kindliche Entwicklung

Diese so genannte kognitive Entlastung schafft aber häufig allzu schnell eine Gewohnheit, durch die das Trainieren des eigenen Zeitgefühls zu kurz kommt. Ähnlich ist es mit Ortungs- und Navigationsfunktionen, die den Orientierungssinn unterstützen sollen. Gerade bei Kindern, deren Fähigkeiten einem ständigen Entwicklungsprozess unterliegen, bedarf es einer Ausgewogenheit von Unterstützung und Kompetenzförderung. Wie die Stützräder, die beim Kinderfahrrad abmontiert werden, wenn Fahrgefühl und Gleichgewichtssinn genügend ausgeprägt sind, sollten auch die digitalen Helfer nur stützen und nicht die Entwicklung eigener Fähigkeiten ersetzen.

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Einstellungen der Smartwatch prüfen

Gesundheitsinformationen können hilfreich sein für Menschen jeden Alters, um das eigene Wohlbefinden zu steuern und Fehlfunktionen –  wie z.B. übermäßiges Training, das den Körper zu sehr belastet – zu kontrollieren. Wichtig ist, dass in den Einstellungen des smarten Endgeräts und der darauf installierten Anwendungen festgelegt werden kann, an wen die gemessenen Daten übermittelt werden, ob und wie lange sie auf dem Gerät oder anderswo gespeichert werden, und wer darauf Zugriff hat.

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Zusätzliche Kosten über mobile Daten meiden

Wenn man sich für ein Gerät entscheidet, das Daten nur über Bluetooth übermittelt, wird für das vollständige Ausschöpfen aller Funktionen ein zweites, mit dem Internet verbundenes Gerät benötigt, das mit dem Server des Anbieters oder anderen Online-Anwendungen kommunizieren kann, z.B. ein Smartphone. Will man dieses auch außerhalb der eigenen vier Wände und ohne WLAN nutzen, resultieren daraus zusätzliche Kosten für per Karte oder Vertrag zu erwerbendes Datenvolumen.

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Wie weit dürfen Eltern in die Privatsphäre der Kinder gehen?

Wenn Eltern den Aufenthaltsort, die Kommunikation und den Aktivitätszustand ihrer Kinder nahezu lückenlos auf technische Art und Weise überwachen können, stellen sich viele Fragen: Wie weit darf dieser Eingriff in die Privatsphäre gehen? Rechtfertigt das Sicherheitsinteresse der Eltern die Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Kindes? Resultiert aus den übermittelten Informationen eine Art geschützter Umgebung, die dazu führen kann, andere Risiken und Gefährdungen aus dem Blick zu verlieren? Und ist diese "gefühlte Sicherheit" z.B. bei Kenntnis des Standorts tatsächlich so relevant?

Die UN-Kinderrechtskonvention gewährt Kindern alle Rechte von Geburt an, dazu gehört auch das Recht auf Privatsphäre. Den Eltern obliegt es, den Schutz ihrer Kinder zu gewährleisten und dabei zugleich deren Privatsphäre zu respektieren. Die Monitoringfunktionen smarter Geräte sollten deshalb von den Eltern nur in Absprache mit dem Kind genutzt werden. Erklären Sie Ihrem Kind, was die Smartwatch kann, und erschließen Sie sich gemeinsam die Funktionen des Geräts. Geben Sie ihrem Kind die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, welche der Funktionen es allein nutzen möchte und wo Sie als Eltern beteiligt sein dürfen.

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Vertrauen zwischen Eltern und Kind

Gegenseitiges Vertrauen ist eine Voraussetzung für einen verantwortungsbewussten Umgang mit dem Gerät. Entscheidend ist: Smartwatches sind kein Gimmick oder Spielzeug, sondern sie greifen aktiv in datenschutzrelevante und persönlichkeitsrechtliche Belange ein. Und auch ein noch so innovatives technisches Gerät sollte weder für die Kinder noch für die Eltern ein Statussymbol sein.

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