Was ist sexuelle Belästigung im Internet?

Nicht immer leicht zu erkennen: Harmlose Freundschaft oder sexuelle Belästigung Minderjähriger?

Soziale Medien, Chats und Online-Spiele: Im Internet ist der Kontakt zu Unbekannten für Kinder und Jugendliche alltäglich. Doch wer verbirgt sich tatsächlich hinter einem fremden Online-Profil? Meistens ist das schwer herauszufinden. Bereits jüngere Kinder kommen daher leicht mit Personen in Kontakt, die zwielichtige Absichten haben.

Online-Kontakt mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Handlungen

Unter Cybergrooming versteht man das gezielte Ansprechen von Kindern unter 14 Jahren im Internet mit dem Ziel, sexuelle Kontakte anzubahnen. Beginnend mit vermeintlich harmlosen Fragen wie "Hast du schon mal einen Freund oder eine Freundin gehabt?" tasten sie sich an Fragen wie "Hast du schon Schamhaare?" heran. Dabei kommt es manchmal zu sogenannter "Sextortion". Das bedeutet, dass Täter freizügige Aufnahmen der Betroffenen zur Erpressung nutzen. Cybergroomer fordern von ihnen Geld oder sexuelle Handlungen. Weigern sich die Opfer, drohen die Täter beispielsweise mit dem Veröffentlichen von Nacktfotos. Besonders schlimm: Viele Kinder und Jugendliche wenden sich aus Scham oder Furcht vor einem Internetverbot nicht an ihre Eltern. Dadurch bleiben sie mit ihrem Problem allein.

Vorgehen von Sexualstraftätern im Internet ist für Kinder schwer zu durchschauen

"Besonders gefährlich sind Täter, bei denen das Kind gar nicht merkt, dass es sich um einen Erwachsenen handelt.

Diese Personen geben sich als Gleichaltrige aus, mit gleichen Hobbys, Interessen oder Problemen. Sie machen beispielsweise Komplimente, verschenken Guthaben oder ermöglichen das Erreichen des nächsten Levels beim Onlinespiel.

Selbst nach unseren Ermittlungen wollen manche Kinder einfach nicht wahrhaben, dass ihr Chatpartner ein Erwachsener war."

Martina Rautenberg, Polizei Nordrhein-Westfalen

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Wie gehen Täter im Internet vor?

Nach Aussage des Landeskriminalamts NRW sind es meistens Männer, die im Internet Minderjährige sexuell anmachen. Sie verfolgen generell sehr ähnliche Strategien:

  1. Oft nutzen sie anonyme Usernamen oder Fake-Profile, um sich als Gleichaltrige auszugeben.
     
  2. Selten geht es direkt beim ersten Kontakt um sexuelle Themen. Stattdessen bauen Täter zuerst Vertrauen auf — manchmal monate- oder jahrelang. Dazu machen sie Kindern auf Online-Plattformen und in Foren Komplimente und täuschen Interesse vor. Sie stellen viele Fragen und verraten wenig über sich. Beispielsweise behaupten sie, sie hätten eine Model- oder Musikagentur. Andere machen Geschenke. Angeblich teilen sie die Interessen des Kindes oder wohnen "zufällig“ im gleichen Ort.
     
  3. Viele Täter schlagen kurz darauf vor, auf einen privaten Chat, Messenger oder Videochat auszuweichen. So verhindern sie, dass jemand mitliest und ihr Verhalten an die Plattform meldet.
     
  4. Häufig soll das Kind seine Telefonnummer herausgeben, damit der weitere Kontakt direkt über das Smartphone geschehen kann. Auf diese Weise hat die betreffende Person jederzeit "Zugriff" auf das Kind. Es ist kaum noch in der Lage, die ständigen Nachrichten zu ignorieren. Das nutzt die Person natürlich bewusst aus: In diesem Alter sind Kinder unsicher, wenn es darum geht, sich abzugrenzen oder die Kommunikation abzubrechen. Außerdem erscheint das Verbotene für viele zunächst noch spannend.
     
  5. Mit der Zeit fordert der Täter das Kind zu sexuellen Handlungen auf. Spätestens jetzt macht sich die Person klar strafbar. Zum Beispiel soll das Kind Nacktfotos schicken oder sich leicht bekleidet filmen ("Livestream-Missbrauch"). Manche Täter verlangen, dass das Kind per Webcam bei sexuellen Handlungen zusieht oder mitmacht.
     
  6. Um zu erreichen, dass das Kind sexuell aktiv wird, machen Täter zunächst eindeutige Komplimente. Manche versprechen Geld und Geschenke für Bilder.
     
  7. Weigert sich das Kind, freizügige Aufnahmen von sich oder anderen Kindern zu teilen, bauen Täter enormen psychischen Druck auf. Oft reden sie dem Kind Schuldgefühle ein. Sie drohen mit dem Ende der "Freundschaft" oder versuchen das Kind über bereits anvertraute Geheimnisse oder Dateien zu erpressen.

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Wie viele Kinder im Grundschulalter sind betroffen?

Schon im Grundschulalter erlebt fast jedes vierte Kind Cybergrooming — Tendenz steigend

Im November 2022 veröffentlichte die Landesanstalt für Medien NRW eine repräsentative Umfrage zum Thema Cybergrooming. Demnach wurden 24 % aller Kinder und Jugendlichen schon einmal im Netz von Erwachsenen zu einem Treffen aufgefordert.  Auch Grundschulkinder sind bereits betroffen: Bei den 8-9-Jährigen sind es 20 %. Etwa 10 % der Kinder in dieser Altersgruppe haben ungefragt Nacktbilder zugesandt bekommen. Insgesamt verzeichnet die Studie einen Anstieg der Fälle gegenüber dem Vorjahr.

Mädchen wie Jungen berichten, dass sich Erwachsene online an sie heranmachen. Viele behalten solche Vorfälle aus Scham für sich.

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Was ist bei Cybergrooming strafbar?

Das sagt das Gesetz zum Thema Cybergrooming

Cybergrooming ist eine Form von sexueller Gewalt. In Deutschland ist diese besondere Form von sexuellem Missbrauch strafbar. Dazu gehören auch Handlungen, die eventuell zum Missbrauch eines Kindes führen könnten. Seit Januar 2020 ist schon der Versuch verboten, sich online an unter 14-Jährige heranzumachen.

Wird der Täter überführt, droht ihm eine Freiheitsstrafe zwischen 3 Monaten und 5 Jahren (§§ 176a und 176b StGB).

Versenden von Nacktfotos – können sich Kinder strafbar machen?

  • "Sexuelle Darstellungen von Kindern unter 14 Jahren sind ausnahmslos verboten, da es sich hierbei um Kinderpornografie handelt. Die Herstellung, die Verbreitung und auch der Besitz von Kinderpornografie sind nach § 184b StGB verboten.
     
  • Gleiches gilt mit einer Ausnahme auch für Jugendpornografie. Erlaubt ist bei der Jugendpornografie lediglich die Herstellung zum persönlichen Gebrauch mit Einwilligung der dargestellten Personen. Jugendliche dürfen sich also beispielsweise in einer partnerschaftlichen Beziehung gegenseitig und einvernehmlich eigene Aufnahmen zukommen lassen. Wird dieses Material nun aber ohne Einwilligung der abgebildeten Person von der Empfängerin oder dem Empfänger an Dritte weitergeleitet oder in sozialen Netzwerken veröffentlicht, kann der Tatbestand der Jugendpornografie erfüllt sein.

In jedem Fall gilt, dass niemand – unabhängig vom Alter – gezwungengenötigt oder erpresst werden darf, Sexting zu betreiben."

Quelle und weitere Informationen: https://www.fragzebra.de/antwort/ist-sexting-strafbar-1

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Wo findet sexuelle Belästigung im Internet statt?

Sexueller Missbrauch im Netz passiert da, wo sich Kinder gerne aufhalten

Cybergrooming geschieht häufig auf Chatforen und Plattformen, die auf den ersten Blick harmlos wirken:

  • In-Game-Chats von Online-Spielen wie z. B. Fortnite
  • Soziale Netzwerke wie Knuddels, TikTok, Twitch, YouTube und Instagram
  • Messenger wie WhatsApp
  • Plattformen wie eBay Kleinanzeigen

Auf diesen Plattformen gibt es die meisten Cybergrooming-Vorfälle

Laut der einer Studie der Landesanstalt für Medien NRW aus dem Jahr 2022 findet sexualisierte Ansprache vor allem auf folgenden Kanälen statt:

  • TikTok 24,9 %
  • Instagram 22,1 %
  • Facebook 19 %
  • WhatsApp 18,6 %
  • Minecraft 17,1 %

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Wie schütze ich mein Kind vor Cybergrooming?

Wissen ist der beste Schutz

"Cybergrooming ist für mich eines der wichtigsten Themen aus meinem Bereich.

Mir ist es wichtig, so viele Kinder, Eltern und andere Erziehungsberechtigte wie möglich zu erreichen.

Jedes Kind, das alleine im Netz unterwegs ist, muss darüber aufgeklärt sein. 

Aufgeklärte Kinder werden seltener zu Geschädigten und vertrauen sich häufiger ihren Eltern an."

Wenn Sie als Eltern gut informiert sind, können Sie Ihr Kind leichter aufs sichere Surfen vorbereiten. Ein elfminütiger Aufklärungsfilm zum Thema Cybergrooming fasst deshalb die wichtigsten Regeln und Vorsichtsmaßnahmen für Eltern und Jugendliche zusammen. Die Landesanstalt für Medien NRW hat ihn mit den nordrhein-westfälischen Ministerien für Schule und Bildung und der Justiz produziert.

Aufklärungsfilm – Prävention von Cybergrooming (10:58 Min.)


Gemeinsame Internetnutzung macht Kinder fit für die Zukunft

Natürlich denken viele Eltern beim Thema Cybergrooming zuerst an Medienverbote. Doch Verbote bereiten Kinder nicht darauf vor, das Internet später selbstbestimmt zu nutzen.

Ihr Kind lernt am besten, sich zu schützen, wenn Sie das Internet gemeinsam entdecken. Idealerweise sind Sie also dabei, wenn sich Ihr Kind digitale Räume erobert. Gleichzeitig lassen sich leicht sinnvolle Verhaltensweisen erproben, um Risiken zu begegnen.

Plauderplatz

Tipp: In dieser Übung können Kinder ihr Wissen testen und in einem geschützten Rahmen auf harmlose und weniger harmlose Nachrichten reagieren. Dabei erfahren sie neue Tipps und Tricks zu Gesprächen im Netz. Wenn Sie das Spiel gemeinsam spielen, eignet es sich auch super als Gesprächsanlass.

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Bringen Sie Ihrem Kind bei, nicht nur im Internet Grenzen zu setzen und Hilfe zu holen

Vertrauen schaffen

"Die Kinder sollten sich ihren Eltern oder anderen bekannten Erwachsenen anvertrauen, sobald ihnen etwas seltsam vorkommt.

Sie dürfen nicht das Gefühl haben, sie seien Schuld oder hätten etwas falsch gemacht, wenn sie über das Netz in Kontakt mit Tätern kommen.

Wenn die Kinder sich uns anvertrauen, haben wir ganz viel erreicht."

Martina Rautenberg, Polizei Nordrhein-Westfalen

Ob in der Familie, in der Schule oder im Netz: Unterstützen Sie Ihr Kind dabei, zu unangenehmen Situationen "Nein" zu sagen. Denn wer sich auf sein Bauchgefühl verlassen darf, kann sich auch online besser behaupten.

Konkrete Gesprächstipps finden Sie im Abschnitt "Tipps und Beispiele für das Gespräch mit Ihrem Kind".

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Stellen Sie gemeinsam Regeln zum Chatten auf

Klare Regeln geben Ihrem Kind Orientierung, wenn es etwas Ungewöhnliches erlebt. Am besten erklären Sie Ihrem Kind, warum Sie bestimmte Regeln aufstellen. Daraus ergibt sich wie von allein ein Gespräch über Chancen und Risiken im Netz. Für den Anfang empfehlen wir folgende Regeln:

5 Gebote beim Chatten

  1. Setzen Sie gemeinsam die Privatsphäre-Einstellungen im Profil auf "privat".
  2. Stellen Sie die Apps so ein, dass Fremde Ihr Kind nicht anschreiben können. Auf medien-kindersicher.de finden Sie Informationen, wie Sie Geräte, Dienste und Apps technisch kindersicher einstellen. 
  3. Vermitteln Sie Ihrem Kind, dass es Gespräche im Netz jederzeit abbrechen soll, wenn das Kind ein komisches Bauchgefühl hat.
  4. Zeigen Sie Ihrem Kind, wie man aufdringliche Chatkontakte melden oder blockieren kann.
  5. Versichern Sie Ihrem Kind, dass es Ihnen alles anvertrauen kann. Schreiben Sie Ihrem Kind auch die Kontaktinfos anderer Vertrauenspersonen auf.

4 Verbote beim Chatten

  1. Kontaktanfragen von Unbekannten über Messenger bestätigen
  2. Private oder geheime Chats mit Fremden
  3. FANTA sind für Fremde tabu:
    Fotos und Videos, auf denen man das Kind sieht,
    Alter,
    Name,
    Telefon-/Handynummer und E-Mail-Adresse,
    Adressen und Orte, an denen sich das Kind aufhält (Schule, Sportvereine…).
  4. Nicht alleine mit Menschen treffen, die man nur online kennt

Tipp: Solche Absprachen können Sie zum Beispiel in einem Mediennutzungsvertrag festhalten.

Mediennutzungsvertrag

Um Konflikten aus dem Weg zu gehen und sich verbindlich zu einigen, erstellen Eltern und Kinder mit Hilfe dieses Online-Tools einen Vertrag. Gemeinsam legen Sie darin fest, welche Medien und Inhalte wie und wie lange genutzt werden dürfen.

 

"Wenn Kinder alleine das Haus verlassen, sagen wir ihnen auch:

‚Lass dich nicht von fremden Erwachsenen ansprechen.‘

In der digitalen Welt ist es nicht anders."

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Welche technischen Einstellungen helfen beim Schutz?

Neben Verhaltenstipps können auch Kinderschutz- und Privatsphäre-Einstellungen gegen Belästigung und Cybergrooming helfen. Denn gerade soziale Netzwerke oder Mehrspieler-Spiele enthalten häufig Chat- oder Kommentarfunktionen, über die Kinder mit Fremden in Kontakt kommen können. Zudem enthalten Profile von Nutzenden manchmal sehr persönliche Informationen, die Rückschlüsse auf das Privatleben ermöglichen. Für diese Herausforderungen gibt es oft Einstellungsmöglichkeiten.

Nur Technik allein reicht nicht aus!

Apps und Spiele bieten unterschiedliche viele Möglichkeiten an, um technische Einschränkungen vorzunehmen. Es empfiehlt sich daher zu prüfen, welche Optionen jeweils zur Verfügung stehen und mit dem Kind zu besprechen, welchen Schutz die Technik nicht bietet.

Kontrollfragen zum technischen Schutz

Begleiteter Modus und Kinderkonto

  • Gibt es einen begleiteten Modus oder spezielle Nutzerkonten für Kinder? Wenn vorhanden ermöglicht dies Eltern meist, die Nutzung der Plattform durch das Kind sowie den Kontakt mit anderen innerhalb einer Plattform im Blick zu behalten.

Profilauffindbarkeit

  • Sind Profile über eine Suche (z. B. wenn der Name bekannt ist) in der App oder dem Spiel auffindbar?

Profilsichtbarkeit und Privatsphäre

  • Kann eingeschränkt werden, wer ein Profil oder einzelne Teile davon (z.B. Name, Profilbild, Profilbeschreibung) sehen kann?
  • Sind Profil-Aktivitäten (z.B. Online-Status, gespielte Spiele, erreichte Spielleistungen etc.) öffentlich sichtbar oder kann das eingeschränkt werden?
  • Sind geteilte Inhalte (Bilder, Videos etc.) öffentlich sichtbar? Wenn ja: Kann das Profil auf "privat" gestellt werden oder ist das Verbergen einzelner Inhalte möglich?

Kontaktaufnahme

  • Kann begrenzt werden, wer Freundschafts- oder Abo-Anfragen stellen kann (z.B. nur "Freunde von Freunden")?
  • Gibt es Chat- und Kommentarfunktionen in der App oder dem Spiel? Wenn ja, können diese in Einstellungen eingeschränkt werden (z.B. keine Nachrichten von Fremden erhalten, Kommentare sperren etc.)?
  • Kann eingeschränkt werden, wer Nutzerinnen und Nutzer in geschlossene Umgebungen (z.B. Chatgruppen, private Spieleserver) einladen kann?

Melden und Blockieren

  • Stehen Melde- und Blockierfunktionen zur Verfügung? Wenn ja, wo sind diese zu finden?

Einstellungen in TikTok vornehmen

Die schon bei jüngeren Kindern beliebte Plattform TikTok bietet viele Möglichkeiten, um mit Fremden in Kontakt zu kommen. Die folgenden Einstellungen helfen, Kinder davor zu schützen.

  1. Begleiteter Modus
  2. Privates Konto
  3. Kontaktaufnahme durch Fremde einschränken

Kindersicherung für TikTok

Lesen Sie auf medien-kindersicher.de die detaillierte Kinderschutzanleitung zu TikTok nach.

Wie spreche ich mit meinem Kind über die Gefahr von Cybergrooming?

Sprechen Sie darüber, was Ihr Kind in sozialen Netzwerken erlebt

Ganz klar: Es ist nicht immer einfach, Themen wie Cybergrooming und sexuelle Belästigung anzusprechen. Trotzdem lohnt es sich, früh das Gespräch mit Ihrem Kind zu suchen. Denn die Studie der Landesanstalt für Medien NRW zeigt: Fast die Hälfte aller Kinder und Jugendlichen (49,3 %) möchte mit ihren Eltern mehr über unangenehme Kontakte im Internet sprechen. Dennoch gibt ein Viertel der Befragten an, bislang mit niemandem über das Thema Cybergrooming gesprochen zu haben. Unter den 8-9-Jährigen sind es sogar fast 36 %.

Wenn im Chat etwas passiert, geben sich viele Betroffene nämlich selbst die Schuld. Aus Scham und Angst vor Strafe behalten sie den Vorfall für sich, statt Hilfe zu holen.

Machen Sie Ihrem Kind daher klar, dass Sie auf seiner Seite sind. Es soll wissen, dass es mit schwierigen Themen zu Ihnen kommen kann und auch bei Fehlern nicht sofort Verbote drohen.

Zeigen Sie immer wieder Interesse daran, was Ihr Kind im Internet erlebt. Freuen Sie sich mit, wenn Ihr Kind lustige Posts entdeckt. Ebenso wichtig: Leben Sie das Nachdenken über Chancen und Gefahren digitaler Medien vor. Reden Sie offen mit Ihrem Kind, wenn Ihnen etwas ein mulmiges Gefühl gibt. So bauen Sie Vertrauen auf. Und Ihrem Kind fällt es im Ernstfall leichter, sich an Sie zu wenden.

Hören Sie gemeinsam Expertinnen und Experten zu

Vielen Kindern fällt das Gespräch leichter, wenn es nicht direkt um ihre eigenen Erlebnisse geht. Tipps von Außenstehenden eignen sich prima als Auslöser, um schambesetzte Fragen zu klären.

Ein Beispiel: Der Podcast "Sicher im Netz" der Polizei im Rhein-Erft-Kreis wendet sich an Erziehende, Kinder und Jugendliche. Er hilft Kindern, ihr Gefahrenradar aufzubauen, und klärt über Schutzmaßnahmen im Netz auf. Ins Leben gerufen haben ihn Martina Rautenberg, Kriminalhauptkommissarin und Fachkraft für medienpädagogische Elternarbeit, und Reiner Temburg, Kriminalhauptkommissar und Ermittler gegen Kinderpornografie.

Polizei-Podcast zum Thema Cybergrooming

Die Episode "Cybergrooming" gehört zu den beliebtesten Folgen. Sie erklärt Erwachsenen, wie es zu gezielten Kontaktaufnahmen mit Minderjährigen in Missbrauchsabsicht kommt – und wie Sie dies verhindern können.

Tipps und Beispiele für das Gespräch mit Ihrem Kind

Die Studie der Landesanstalt für Medien NRW zeigt: Rund 40 % der Kinder, die bereits über das Thema gesprochen haben, fanden das unangenehm oder sogar sehr unangenehm. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Gespräch im Elternhaus, in der Schule oder mit anderen erwachsenen Vertrauenspersonen stattfand. Hier ist Empathie gefragt, damit Sie Ihr Kind nicht überfordern, sondern unterstützen.

Außerdem gilt auch bei diesem Gebiet: Übung macht den Meister! Wenn Sie miteinander im Gespräch sind, wächst das Vertrauen ineinander und in sich selbst auch bei ehemals unangenehmen Themen.

"Was sagt dein Bauchgefühl?"

In einigen Situationen meldet sich das Bauchgefühl. Dann ist es wichtig, darüber zu reden, um Rat und Hilfe zu bekommen. In anderen Situationen ist es okay, Geheimnisse zu haben.

Reden Sie gemeinsam über Momente, in denen Sie selbst oder Ihr Kind ein komisches Bauchgefühl haben:

  • Wann ist es gut, jemandem Bescheid zu sagen?
  • Was könnten Sie oder die betroffenen Kinder tun?
  • Wer könnte helfen — zu Hause, in der Schule oder online/am Telefon? 

Tipp: Beispiel-Szenarien wie die folgenden machen den Gesprächseinstieg für viele Kinder leichter. Sie müssen nicht immer etwas mit dem Internet zu tun haben.

Bente ist zu einer Übernachtungsparty bei Sare eingeladen. Als alle ins Bett gehen, bieten die Eltern an, Gute-Nacht-Küsse zu verteilen. Alle Kinder lassen sich von Sares Eltern auf die Wange küssen. Bente möchte das nicht. Was könnte sie tun?

Auch wenn alle anderen Kinder auf der Übernachtungsparty mit einem Gute-Nacht-Kuss einverstanden sind: Wenn Bente keinen Kuss von Sares Eltern haben möchte, darf und sollte sie das klar äußern. 

Hintergrund für Eltern: Üben Sie mit Ihrem Kind, Grenzen zu setzen – auch gegenüber anderen Erwachsenen und/oder Autoritätspersonen. Selbst wenn die Absichten der Eltern in diesem Beispiel vollkommen harmlos sind: Ihr Kind sollte verinnerlichen, dass es stets selbst über seine Bedürfnisse nach körperlicher Nähe oder Distanz bestimmen darf und es niemandem etwas schuldig ist. Bedürfnisse nach Nähe können bei jeder Person unterschiedlich aussehen.

Omran sieht, dass sich Max in die Hose gemacht hat. Max ist das sehr peinlich. Er bittet Omran, dass er es niemandem erzählt. Was können Max und Omran tun?

Omran sollte Max Geheimnis für sich behalten und es keinen anderen Kindern erzählen.

Hintergrund für Eltern: Geheimnisse unter Kindern sind völlig in Ordnung und können das Vertrauen und die Freundschaft stärken, solange dabei keine Gefahren entstehen. Anders kann es aussehen, wenn ein Erwachsener ein Kind bittet, ein Geheimnis zu wahren (beispielsweise einen expliziten Chat vor den Eltern zu verheimlichen). 

Hannes spielt gerne und sehr gut. Aber er hat zu wenig Geld für das nächste Power-Up für den tollen neuen Skin. Jemand möchte ihm einen Skin schenken, verlangt aber ein Bild von ihm.

Hannes soll nichts davon erzählen. Schicke auf keinen Fall ein Foto! Wenn du ein Foto schickst, kann die andere Person damit machen, was sie will. Du kannst es nicht mehr "zurücknehmen".

Hintergrund für Eltern: Jemand versucht hier kinderpornografisches Material zu erpressen. Das sollten Sie als Eltern dokumentieren, melden und zur Anzeige bringen.

Aislinns Freundinnen teilen auf TikTok Bilder, in denen sie in Badeklamotten posieren. Aislinn ist sich unsicher, ob sie das auch machen soll. Plötzlich bekommt sie eine Nachricht: "Habe dich gesehen, tolle Figur! Du könntest ein Model sein! :-) Sollen wir uns mal für ein paar Fotos treffen? Ich bin Profi und mache dich berühmt!" Wie würdest du in Aislinns Situation reagieren? Würdest du Bilder posten/teilen? 

Das könnte eine Falle sein, rede mit deinen Eltern darüber. Geh auf keinen Fall ohne erwachsene Begleitung zu einem Treffen. Poste und verschicke auf keinen Fall weitere Fotos an diese Person.

Hintergrund für Eltern: Es sollte keine Adresse genannt werden und ein mögliches Treffen sollte NIE allein stattfinden. Hier braucht es eine erwachsene Begleitung. Über die Adresse können Menschen mit bösen Absichten sehr viel herausfinden: Welche Schule und welche anderen Orte besucht das Kind vermutlich? Wie ist die Wohnsituation? Sie können dadurch mögliche Übergriffe planen.

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Woran erkenne ich, dass mein Kind im Internet sexuell belästigt wird?

Das Verhalten des Kindes kann ein Warnzeichen für Cybergrooming sein

Viele Kinder trauen sich nicht, sich ihren Eltern anzuvertrauen, wenn sie online bedrängt werden. Achten Sie deshalb darauf, ob Ihr Kind plötzlich bedrückt, ängstlich oder gestresst wirkt. Bei sexuellem Missbrauch im Netz ist Angst ein ständiger Begleiter, denn das Kind bekommt permanent bedrohliche Botschaften. Schnell lösen sie ein Gefühl der Hilflosigkeit aus. Doch wenn Eltern, Angehörige und Lehrkräfte auf Warnsignale achten, sind Kinder den Tätern nicht ausgeliefert.

Straftat oder harmloser Kontakt? 5 Warnsignale in Erzählungen von Kindern

  1. Jemand lockt Ihr Kind in einen privaten Chat, damit die Gespräche geheim bleiben.
  2. Jemand macht online anzügliche Bemerkungen oder Komplimente über das Aussehen Ihres Kindes. Der Chatkontakt spielt wiederholt auf den Körper, Sex und sexuelle Erfahrungen an.
  3. Ihr Kind bekommt ungefragt freizügige Aufnahmen geschickt, soll Nacktfotos oder -videos verschicken oder seine Kamera einschalten.
  4. Die Person will Ihr Kind "in Echt" treffen oder fragt nach persönlichen Infos wie Wohnort, Schule oder Sportverein.
  5. Der Chat-Partner akzeptiert kein "Nein" oder redet Ihrem Kind ein schlechtes Gewissen ein, wenn es sich weigert.

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Kontakte mit Missbrauchsabsicht sind strafbar

"Bereits der Versuch Minderjährige im Internet mit Missbrauchsabsicht anzuschreiben, ist strafbar!

Bedeutet: Eine Kontaktaufnahme, die mit dieser Absicht erfolgt, kann schon angezeigt werden. Die Kontaktaufnahme muss nicht sexuell geprägt sein.

Ein harmloses Gespräch reicht schon aus, damit die Polizei ermittelt. Wir wollen verhindern, dass die Täter unerkannt weiter im Netz aktiv sind."

Martina Rautenberg, Polizei Nordrhein-Westfalen

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Was tun, wenn mein Kind im Internet sexualisierte Gewalt erlebt?

Verdacht auf Cybergrooming? Bleiben Sie ruhig und hören Sie zu

Wenn Ihr Kind Ihnen von sexueller Belästigung erzählt, ist es wichtig, dass Sie ihm deutlich zeigen: "Ich bin auf deiner Seite und helfe dir. Du hast nichts falsch gemacht und ich bin nicht böse auf dich."

Bewahren Sie Ruhe, auch wenn in Ihnen ein Gefühl der Angst aufsteigt. Denn was jetzt zählt, ist, dass Sie Ihr Kind ausreden lassen und aufmerksam zuhören. Wenn Sie innerlich in Panik geraten, wird Ihr Kind das merken. Besonders sensible Kinder geben sich dann die Schuld dafür. Es ist wichtig, den Betroffenen von sexualisierter Gewalt (online wie offline) zu vermitteln, dass die Schuld nie bei ihnen, sondern immer bei den Tätern liegt. Schaffen Sie die Grundlage dafür, dass Ihr Kind auch mit Problemen und schwierigen Themen immer zu Ihnen kommen kann. 

Vermeiden Sie Schimpfen, Strafen und Verbote

Halten Sie sich mit Bewertungen und Schuldzuweisungen zurück, selbst wenn Sie sich aufgebracht fühlen. Aussagen wie "Wie kannst du nur so naiv sein!" oder "Warum bist du überhaupt darauf eingegangen?" können dazu führen, dass Ihr Kind seine Erlebnisse beim nächsten Mal für sich behält. Auch Strafen und Verbote wie Hausarrest oder reduzierte Medienzeit schützen Kinder im Ernstfall nicht. Oft erreichen sie eher das Gegenteil.

5 Empfehlungen: So gehen Sie vor, wenn jemand Ihr Kind im Internet belästigt

  1. Sichern Sie rechtssichere Screenshots des Chats oder Audioaufnahmen von Sprachnachrichten. Sie sind wichtige Beweismittel, wenn Sie Anzeige erstatten. Das Material sollte auf keinen Fall das Endgerät des betroffenen Kindes verlassen und von dort aus auch zur Anzeige gebracht werden.
  2. Verlassen Sie erst dann mit Ihrem Kind den Chat. 
     
  3. Erstatten Sie Strafanzeige.
  4. Blockieren Sie den Account des Täters und melden Sie das Profil an die Plattform nach Rücksprache mit der Polizei.
     
  5. Suchen Sie Ihrem Kind und sich psychologische Betreuung und eine juristische Beratung. 
    • Hilfe-Portal sexueller Missbrauch: Unter 0800 22 55 530 kann sich jede und jeder kostenlos, vertraulich und anonym von psychologisch und pädagogisch ausgebildeten Fachkräften mit langjähriger Erfahrung im Umgang mit sexualisierter Gewalt beraten lassen. Telefonisch montags, mittwochs und freitags von 9 bis 14 Uhr, dienstags und donnerstags von 15 bis 20 Uhr. 
      https://www.hilfe-portal-missbrauch.de/startseite
       
    • Safe im Recht: Die kostenlose und vertrauliche Jugendrechtsberatung durch juristische und psychologische Fachkräfte, erreichbar montags, mittwochs und freitags zwischen 11-13 Uhr und 18-20 Uhr per Chat.
      https://www.safe-im-recht.de/

ZEBRA

Wird Ihr Kind im Internet belästigt oder verängstigt? Bei ZEBRA können Sie in einem geschützten Raum Cybergrooming direkt melden.

Sounds Wrong

Die Kampagne der Polizei "Sounds Wrong" klärt junge Menschen und ihr erwachsenes Umfeld über die strafbare Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen auf. In FAQ und eindringlichen Kampagnenclips können sich die Zielgruppen über den Umgang mit erhaltenen kinderpornografischen Inhalten informieren.


Sie haben eine Frage zum Thema Cybergrooming oder möchten mit jemandem über ein Problem reden?

Diese Beratungsstellen beraten Eltern und hören zu, wenn Sie über Erlebnisse sprechen wollen: 

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