Liebe Eltern und/oder Erziehungsberechtigte,

stellen Sie sich Folgendes vor: Ihr Kind chattet über das erste Smartphone mit einem Online-Kontakt, den es noch nie zuvor getroffen hat. Diese Person gibt sich als gleichaltrig aus, fragt nach persönlichen Informationen, Fotos oder Videos – und schlägt vielleicht sogar ein Treffen vor. Solche Online-Kontakte können extrem gefährlich werden. Besonders schlimm wird es, wenn Kinder sich aus Scham oder Furcht vor einem Internetverbot nicht an ihre Eltern wenden.


    Wie gehen Täter im Internet vor?

    Nach Aussage des Landeskriminalamts NRW sind es meistens Männer, die im Internet Minderjährige sexuell anmachen. Sie verfolgen generell sehr ähnliche Strategien:

    1. Oft nutzen sie anonyme Usernamen oder Fake-Profile, um sich als Kinder oder Jugendliche auszugeben.
       
    2. Selten geht es direkt um sexuelle Themen. Stattdessen bauen Täter zuerst Vertrauen auf.
       
    3. Viele Täter schlagen kurz darauf vor, auf einen privaten Chat, Messenger oder Videochat auszuweichen. So verhindern sie, dass jemand mitliest und ihr Verhalten an die Plattform meldet.
       
    4. Häufig soll das Kind seine Telefonnummer herausgeben, damit der weitere Kontakt direkt über das Smartphone geschehen kann. Auf diese Weise hat die betreffende Person jederzeit "Zugriff" auf das Kind. In diesem Alter sind Kinder unsicher, wenn es darum geht, sich abzugrenzen oder die Kommunikation abzubrechen. Außerdem erscheint das Verbotene für viele zunächst noch spannend. 
       
    5. Mit der Zeit fordert der Täter das Kind zu sexuellen Handlungen auf. Spätestens jetzt macht sich die Person klar strafbar. Zum Beispiel soll das Kind Nacktfotos schicken oder sich leicht bekleidet filmen ("Livestream-Missbrauch"). Manche Täter verlangen, dass das Kind per Webcam bei sexuellen Handlungen zusieht oder mitmacht.
       
    6. Um zu erreichen, dass das Kind sexuell aktiv wird, machen Täter zunächst eindeutige Komplimente. Manche versprechen Geld und Geschenke für Bilder.
       
    7. Weigert sich das Kind, freizügige Aufnahmen von sich oder anderen Kindern zu teilen, bauen Täter enormen psychischen Druck auf. Sie drohen mit dem Ende der "Freundschaft" oder versuchen das Kind über bereits anvertraute Geheimnisse oder Dateien zu erpressen.

    Was ist Cybergrooming?

    Wenn Fremde online versuchen, Kontakt mit Kindern aufzunehmen, mit dem Ziel sexuelle Kontakte zu knüpfen, nennt man das "Cybergrooming". Wird der Täter überführt, droht ihm eine Freiheitsstrafe zwischen 3 Monaten und 5 Jahren (§§ 176a und 176b StGB).


    Mit dem Internet-ABC wollen wir im sensibel und in einem geschützten Raum diese Fragen besprechen:

    • Welche persönlichen Informationen bleiben geheim?
    • Was sind Warnsignale im Chat? Wann sollte man einen Erwachsenen dazu holen?
    • Was können Kinder bei einer Cybergrooming-Anbahnung gemeinsam mit Vertrauenspersonen tun?

    Plauderplatz

    Tipp: In dieser Übung können Kinder ihr Wissen testen und in einem geschützten Rahmen auf harmlose und weniger harmlose Nachrichten reagieren. Dabei erfahren sie neue Tipps und Tricks zu Gesprächen im Netz. Wenn Sie das Spiel gemeinsam spielen, eignet es sich auch super als Gesprächsanlass.

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    Chatten und Texten – WhatsApp und mehr

    Was ist ein Chat und wie funktioniert chatten?

    • Wie kann man beim Chatten Stress vermeiden?
    • Warum sind einige Eltern dagegen, dass ihr Kind WhatsApp nutzt?
    • Spielen Sie das Modul mit dem Kind und kommen Sie darüber ins Gespräch!
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    Vertrauen aufbauen – begleiten statt verbieten

    Achten Sie deshalb darauf, ob Ihr Kind plötzlich bedrückt, ängstlich oder gestresst wirkt. Machen Sie Ihrem Kind klar, dass Sie auf seiner Seite sind. Es soll wissen, dass es mit schwierigen Themen zu Ihnen kommen kann und auch bei Fehlern nicht sofort Verbote drohen. Zeigen Sie Interesse daran, was Ihr Kind im Internet erlebt. Reden Sie offen mit Ihrem Kind, wenn Ihnen etwas ein mulmiges Gefühl gibt. So bauen Sie Vertrauen auf – und Ihrem Kind fällt es im Ernstfall leichter, sich an Sie zu wenden.


    5 Empfehlungen: So gehen Sie vor, wenn jemand Ihr Kind im Internet belästigt:

    1. Machen Sie Screenshots vom Chat oder Audio-Aufnahmen von Sprachnachrichten. Sie sind wichtige Beweismittel, wenn Sie Anzeige erstatten.
       
    2. Verlassen Sie erst dann mit Ihrem Kind den Chat.
       
    3. Wenn möglich, melden Sie das Profil an die Plattform.
       
    4. Blockieren Sie den Account des Täters.
       
    5. Melden Sie den Vorfall bei fragzebra.de/cybergrooming oder bei einer Internet-Wache: 
      https://www.bka.de/DE/KontaktAufnehmen/Onlinewachen/onlinewachen_node.html.