Elternbrief: Gemeinsam gegen Cybergrooming!
Nutzen Sie die Elternbriefe des Internet-ABC bei Ihrem nächsten Elternabend, um Familien mit hilfreichen Informationen rund um die altersgerechte, digitale Erziehung ihrer Kinder zu unterstützen.
Eine analoge oder digitale Informationsveranstaltung ist eine hervorragende Möglichkeit, Erziehungsberechtigte direkt anzusprechen. Nachfolgend können Sie die Inhalte des Elternbriefes einsehen und am Ende dieser Seite die PDF-Druckvorlage kostenlos herunterladen.
Liebe Eltern und/oder Erziehungsberechtigte,
stellen Sie sich Folgendes vor: Ihr Kind chattet über das erste Smartphone mit einem Online-Kontakt, den es noch nie zuvor getroffen hat. Diese Person gibt sich als gleichaltrig aus, fragt nach persönlichen Informationen, Fotos oder Videos – und schlägt vielleicht sogar ein Treffen vor. Solche Online-Kontakte können extrem gefährlich werden. Besonders schlimm wird es, wenn Kinder sich aus Scham oder Furcht vor einem Internetverbot nicht an ihre Eltern wenden.
Was ist Cybergrooming?
Unter Cybergrooming versteht man das gezielte Ansprechen von Kindern und Jugendlichen unter 14 Jahren im Internet mit dem Ziel, sexuelle Kontakte anzubahnen. Das englische Wort "grooming" hat verschiedene Bedeutungen, darunter die Anbahnung von Kontakten und die Vorbereitung der Ausübung sexualisierter Gewalt. Cybergrooming ist eine spezifische Form des Groomings, die sich auf die Nutzung von Online-Plattformen, sozialen Medien, Chatrooms und anderen digitalen Kommunikationsmitteln konzentriert. Cybergrooming ist nach § 176 Abs. 4 Nr. 3 Strafgesetzbuch (StGB) mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bedroht.
Beim Grooming können die Täter direkten persönlichen Kontakt zu den Kindern und Jugendlichen aufnehmen. Die Täter kommen häufiger aus dem erweiterten sozialen Umfeld der Betroffenen. Cybergrooming findet dagegen überwiegend online statt. Dadurch ist die Gefahr der Kontaktaufnahme durch Dritte größer. Zudem handelt es sich bei den Tätern nicht nur um pädosexuelle Erwachsene, sondern auch um Minderjährige. Sie bauen oft über einen längeren Zeitraum eine Beziehung zu dem betroffenen Kind auf.
Wie gehen Täter im Internet vor?
Nach Aussage des Landeskriminalamts NRW sind es meistens Männer, die im Internet Minderjährige sexuell anmachen. Sie verfolgen generell sehr ähnliche Strategien:
- Oft nutzen sie anonyme Usernamen oder Fake-Profile, um sich als Kinder oder Jugendliche auszugeben.
- Selten geht es direkt um sexuelle Themen. Stattdessen bauen Täter zuerst Vertrauen auf.
- Viele Täter schlagen kurz darauf vor, auf einen privaten Chat, Messenger oder Videochat auszuweichen. So verhindern sie, dass jemand mitliest und ihr Verhalten an die Plattform meldet.
- Häufig soll das Kind seine Telefonnummer herausgeben, damit der weitere Kontakt direkt über das Smartphone geschehen kann. Auf diese Weise hat die betreffende Person jederzeit "Zugriff" auf das Kind. In diesem Alter sind Kinder unsicher, wenn es darum geht, sich abzugrenzen oder die Kommunikation abzubrechen. Außerdem erscheint das Verbotene für viele zunächst noch spannend.
- Mit der Zeit fordert der Täter das Kind zu sexuellen Handlungen auf. Spätestens jetzt macht sich die Person klar strafbar. Zum Beispiel soll das Kind Nacktfotos schicken oder sich leicht bekleidet filmen ("Livestream-Missbrauch"). Manche Täter verlangen, dass das Kind per Webcam bei sexuellen Handlungen zusieht oder mitmacht.
- Um zu erreichen, dass das Kind sexuell aktiv wird, machen Täter zunächst eindeutige Komplimente. Manche versprechen Geld und Geschenke für Bilder.
- Weigert sich das Kind, freizügige Aufnahmen von sich oder anderen Kindern zu teilen, bauen Täter enormen psychischen Druck auf. Sie drohen mit dem Ende der "Freundschaft" oder versuchen das Kind über bereits anvertraute Geheimnisse oder Dateien zu erpressen.

Kontrollfragen zum Schutz vor Cybergrooming
- Welche persönlichen Informationen bleiben geheim?
- Was sind Warnsignale im Chat? Wann sollte man einen Erwachsenen dazu holen?
- Was können Kinder bei einer Cybergrooming-Anbahnung gemeinsam mit Vertrauenspersonen tun?
Vertrauen aufbauen – begleiten statt verbieten
Achten Sie deshalb darauf, ob Ihr Kind plötzlich bedrückt, ängstlich oder gestresst wirkt. Machen Sie Ihrem Kind klar, dass Sie auf seiner Seite sind. Es soll wissen, dass es mit schwierigen Themen zu Ihnen kommen kann und auch bei Fehlern nicht sofort Verbote drohen. Zeigen Sie Interesse daran, was Ihr Kind im Internet erlebt. Reden Sie offen mit Ihrem Kind, wenn Ihnen etwas ein mulmiges Gefühl gibt. So bauen Sie Vertrauen auf – und Ihrem Kind fällt es im Ernstfall leichter, sich an Sie zu wenden.
5 Empfehlungen: So gehen Sie vor, wenn jemand Ihr Kind im Internet belästigt
- Sichern Sie rechtssichere Screenshots des Chats oder Audioaufnahmen von Sprachnachrichten. Sie sind wichtige Beweismittel, wenn Sie Anzeige erstatten. Das Material sollte auf keinen Fall das Endgerät des betroffenen Kindes verlassen und von dort aus auch zur Anzeige gebracht werden.
- Anleitung für einen rechtssicheren Screenshot:
https://hateaid.org/rechtssichere-screenshots/
- Anleitung für einen rechtssicheren Screenshot:
- Verlassen Sie erst dann mit Ihrem Kind den Chat.
- Erstatten Sie Strafanzeige.
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Telefonisch und bei der örtlichen Polizeiwache:
https://www.polizei.de/Polizei/DE/Home/home_node.html
Online bei Ihrer Internetwache der Polizei:
https://www.bka.de/DE/KontaktAufnehmen/Onlinewachen/onlinewachen_node.html
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- Blockieren Sie den Account des Täters und melden Sie das Profil an die Plattform nach Rücksprache mit der Polizei.
- Suchen Sie Ihrem Kind und sich psychologische Betreuung und eine juristische Beratung.
- Hilfe-Portal sexueller Missbrauch: Unter 0800 22 55 530 kann sich jede und jeder kostenlos, vertraulich und anonym von psychologisch und pädagogisch ausgebildeten Fachkräften mit langjähriger Erfahrung im Umgang mit sexualisierter Gewalt beraten lassen. Telefonisch montags, mittwochs und freitags von 9 bis 14 Uhr, dienstags und donnerstags von 15 bis 20 Uhr.
https://www.hilfe-portal-missbrauch.de/startseite
Safe im Recht: Die kostenlose und vertrauliche Jugendrechtsberatung durch juristische und psychologische Fachkräfte, erreichbar montags, mittwochs und freitags zwischen 11-13 Uhr und 18-20 Uhr per Chat.
https://www.safe-im-recht.de/
- Hilfe-Portal sexueller Missbrauch: Unter 0800 22 55 530 kann sich jede und jeder kostenlos, vertraulich und anonym von psychologisch und pädagogisch ausgebildeten Fachkräften mit langjähriger Erfahrung im Umgang mit sexualisierter Gewalt beraten lassen. Telefonisch montags, mittwochs und freitags von 9 bis 14 Uhr, dienstags und donnerstags von 15 bis 20 Uhr.
Links und weiterführende Informationen
- Fiktives Beispiel für sexuelle Belästigung auf TikTok; Bild: Internet-ABC
Soziale Medien, Chats und Online-Spiele: Der Online-Kontakt zu Unbekannten ist für Kinder und Jugendliche alltäglich. Wie können Eltern vor Übergriffen schützen?
1 Kommentar -
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Wie können Eltern Kinder vor Gefahren im Netz schützen? Und welche Tipps bietet die Polizei? Das Internet-ABC hat nachgefragt – beim Podcast-Team der Polizei im Rhein-Erft-Kreis.
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Wird Ihr Kind im Internet belästigt oder verängstigt? Bei ZEBRA können Sie in einem geschützten Raum Cybergrooming direkt melden.
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Die EU-Initiative klicksafe hat zum Ziel, die Online-Kompetenz der Menschen zu fördern und sie mit vielfältigen Angeboten beim kompetenten und kritischen Umgang mit dem Internet zu unterstützen.