Aufgabe des Jugendmedienschutzes ist es, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren vor Inhalten im Internet zu schützen, die sie gefährden oder in ihrer Entwicklung beeinträchtigen können:

  • Extremismus (hier besonders Rechtsextremismus)
  • Gewaltdarstellungen
  • Pornografie (auch Kinderpornografie)

Im neuen Jugendschutzgesetz soll das Risiko von Cybermobbing, "Abzocke" (Kostenfallen) über verbindliche Alterskennzeichen vermindert werden. Probleme beim illegalen Download von Musik, Filmen oder Spielen werden nicht durch den Jugendmedienschutz geregelt!

Gesetzlich geregelt ist der Jugendschutz im Internet durch den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) und durch das Jugendschutzgesetz des Bundes. Das deutsche System gilt als gut ausgebaut und wegweisend für andere Länder. 

Die zentrale Aufsichtsstelle der Länder ist die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM). Sie soll darüber wachen, dass keine Angebote auftauchen, die Gewalt verherrlichen, pornografisch sind oder gegen die Menschenwürde verstoßen.

Tipp: Sie sind unsicher, welche Darstellungen und Inhalte überhaupt vom Jugendmedienschutzgesetz erfasst werden? Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag unterscheidet zwischen drei verschiedenen Arten von Inhalten: Den absolut unzulässigen (meist strafbaren), den relativ unzulässigen und den entwicklungsbeeinträchtigenden Medienangeboten.

Internet-ABC: Weitere Informationen zu dieser Unterscheidung

Grenzen der Wirksamkeit

Verstößt eine Webseite, die in Deutschland angelegt ist, gegen die gesetzlichen Bestimmungen, drohen strafrechtliche Konsequenzen. Voraussetzung: Man muss sie den zuständigen Stellen melden.

Aber: Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag mit seinen Regelungen und Verboten gilt eben nur für Deutschland. Das Internet aber kennt keine Staatsgrenzen. 

Natürlich stoßen Kinder und Jugendliche beim Surfen auf Seiten, die von Servern in irgendeinem Land der Welt stammen. Sollte das der Fall sein, raten Experten unbedingt dazu, auch diese Seiten den Behörden zu melden.

Ausschnitt aus einem Interview mit Christian Dahler, Referent für Informatik beim Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit

Text des Interviews: "Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag gilt in erster Linie in Deutschland. Bei internationalen Anbietern muss man schauen, ob dort vielleicht andere Landesgesetze gelten. Insofern ist das ein schwieriger Weg, aber man sollte hier nicht resignieren."