Stehen die besten Ergebnisse immer oben? Und: Was kann ich tun, wenn ich auf gesetzeswidrige Seiten stoße?

Diese Fragen werden nachfolgend beantwortet!

Sind die ersten Ergebnisse in einer Trefferliste die besten?

Internetangebote sind wirtschaftlich interessant, wenn viele Besucher kommen. Nur dann können die Betreiber der Seite rentable Werbung schalten, ihre eigenen Produkte an den Mann bringen und Geld machen. Deswegen wird immer wieder versucht, die Suchmaschinenergebnisse zu manipulieren, um mit dem eigenen Angebot möglichst weit oben zu stehen. 

Andererseits sind die Suchmaschinenbetreiber daran interessiert, relevante Ergebnisse anzuzeigen. Sie versuchen deshalb, solche Manipulationen zu verhindern und wenden ausgefeilte Formeln ("Algorithmen") an, die die Platzierung der Treffer (das "Ranking") bestimmen.

Zu bedenken ist dabei aber: Manch ein Betreiber einer Suchmaschine hat ebenfalls ein Interesse daran, dass Nutzer oft auf Anzeigen klicken, da diese Klicks Geld in die Kasse spülen. Aus diesem Grunde werden Vorlieben und Profile der Nutzer gespeichert. So lassen sich die Suchergebnisse und umrahmende Werbung personalisieren bzw. beeinflussen.

Nicht immer erscheinen also die besten Links an erster Stelle, wenn eine Suchmaschine das Gefundene auflistet.

Was kann ich tun, wenn ich auf fragwürdige Inhalte stoße?

Wer bei seiner Websuche auf gesetzwidrige Angebote stößt, sollte entsprechende Meldestellen informieren. Diese überprüfen die Websites und unternehmen gegebenenfalls etwas dagegen. Manche Suchmaschinen haben einen Service eingerichtet, um zweifelhafte Seiten anzugeben. Oder man wendet sich direkt an Jugendschutz.net oder die "Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia Diensteanbieter" (FSM). Die Adressen finden Sie auf unserer Seite: "Verdächtige Seiten melden". 

Lassen sich Inhalte aus Suchmaschinen entfernen?

Haben Sie sich oder Ihr Kind schon einmal probeweise "gegooglet"? Sollten Sie dabei auf Inhalte stoßen, die Sie oder Ihr Kind verunglimpfen, können und sollten Sie aktiv werden.

Mit dem 2014 vom Europäischen Gerichtshof geschaffenen "Recht auf Vergessenwerden" hat jeder das Recht auf Löschung seiner Daten aus Suchmaschinen. Sofern Persönlichkeitsrechte von Bürgern betroffen sind, sind große Suchanbieter angewiesen, Suchergebnisse zu entfernen. Allerdings sind die Auslegungen dazu nicht bis ins letzte Detail festgelegt. So kommt es, dass nicht jedem Löschantrag Folge geleistet wird. 

Anzumerken ist, dass die betroffene Seite in der Regel nicht komplett "gelöscht" wird. Die Suchergebnisse werden entfernt bzw. ausgeblendet, in Googles Index bleibt die Seite jedoch bestehen. Gibt jemand andere Suchbegriffe ein als den betroffenen Namen, so kann die Seite weiterhin in den Treffern auftauchen. Außerdem werden zum Löschen beantragte Seiten nur in Europa entfernt. So kann die Seite unter google.de nicht mehr gefunden werden, womöglich aber unter google.com.