Bausteine der Cybergrooming-Prävention in der Schule
Überblick
- Cybergrooming-Prävention in der Schule
- Checkliste: Wie gut ist Ihre Schule in der Cybergrooming-Prävention aufgestellt?
- Beispielvorlage für Handlungsplan Verdacht auf sexualisierte Gewalt
- Kompetentes Kollegium
- Schulumfassendes Schutzkonzept
- Effektive Elternarbeit
- Externe Kooperationen
- Offene Gesprächskultur
- Systematischer Medienkompetenzaufbau
- Zeitgemäße Sexualpädagogik
- Offenes Ohr, auch über Schule hinaus
Cybergrooming-Prävention in der Schule
In jeder Schulklasse gibt es statistisch gesehen mehrere Betroffene von Cybergrooming. Über Chatforen, In-Game-Chats, Soziale Medien, YouTube und andere vermeintlich harmlose Plattformen nehmen die Täter Kontakt zu den Kindern auf - mit dem Ziel, sexuelle Kontakte anzubahnen.
Gerade Grundschulkinder sind diesen perfiden Angriffen oft schutzlos ausgeliefert und brauchen Unterstützung. Diese muss von mehreren Seiten kommen. Zunächst spielen die Eltern eine enorm wichtige Rolle. Welche digitalen Geräte werden wie genutzt?
Mindestens ebenso entscheidend ist der Einfluss von Schule und Lehrkräften.
- Welche Medienkompetenz wird den Kindern mit auf den Weg gegeben?
- Welche Unterstützungsangebote kommuniziert die Schule?
- Welchen Wissensstand hat das Kollegium?
Nur wenn Schulen und Familien gemeinsam gegen Cybergrooming aktiv werden, können die Bemühungen erfolgreich sein. Im Folgenden soll ein strukturiertes Vorgehen aus Sicht der Schule aufgezeigt werden.
Checkliste: Wie gut ist Ihre Schule in der Cybergrooming-Prävention aufgestellt?
Kinder werden immer häufiger Online-Aktivitäten ausgesetzt, was sie anfälliger für digitale Bedrohungen wie Cybergrooming macht. Schulen sollten deshalb nicht nur ein sicheres Lernumfeld bereitstellen, sondern auch Kindern beibringen, wie sie sich selbst schützen und angemessen reagieren können. Unsere Liste hilft Schulen dabei, ihre Präventionsstrategien zu überprüfen und sicherzustellen, dass Kinder, Lehrkräfte und Eltern gleichermaßen auf mögliche Gefahren vorbereitet sind. Sie können diese Liste regelmäßig verwenden, um sicherzustellen, dass Ihre Schule immer auf dem neuesten Stand ist und effektiv gegen sich ändernde digitale Bedrohungen vorgeht.
Kinder informieren und stärken!
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Wie können sich Kinder schützen? (Datenschutz, Anonymität, Vertrauenspersonen)
Welche Regeln und Grenzen kennen Kinder?
- Wie können Kinder auf Angriffe reagieren?
- Wer hat ein offenes Ohr für Betroffene?
- Wer begleitet die Kinder auch über die Schule hinaus?
- Werden Kinder im Rahmen von Sexualpädagogik auf mögliche analoge und digitale Gefahrensituationen vorbereitet und gleichzeitig selbstbestimmt empowert?
Interne Schulorganisation: Vorsorge und Vertrauen schaffen
- Besteht ein umfassendes Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt und Cybergrooming in der Schule?
- Welche konkreten Maßnahmen werden zur Prävention ergriffen?
- Existieren Handlungspläne für den akuten Notfall und Verdachtsmomente, die professionelle Reaktionen vorgeben?
- Gibt es ein ansprechbares Team für konkrete Fälle, bei dem sich Kinder melden können?
- Ist das Team speziell geschult und kennt das Schulkollegium die Zahlen und Gefahrenlage von Cybergrooming?
- Ist das Team divers aufgestellt?
- Wird eine offene Gesprächskultur im Schulkollegium und mit außerschulischen Stellen gepflegt?
- Mit welchen externen Stellen wird zur Prävention, Reaktion und professionellen Begleitung von Betroffenen zusammengearbeitet?
- Sind feste Austauschtermine und Erzählrunden, sowohl analog als auch digital, etabliert?
Elternkommunikation: Eltern in die Cybergrooming-Prävention aktiv einbinden!
- Ist Medienerziehung Bestandteil der Elternarbeit?
- Gibt es eine vertrauensvolle Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den Eltern und den pädagogischen Fachkräften?
- Werden Eltern explizit informiert und aktiviert (z.B. Elternabende)?
Fehlt Ihnen noch ein konkreter Handlungsplan bei Verdachtsmomenten sexualisierte Gewalt und Cybergrooming? Folgende Beispielvorlagen des Internet-ABC können Sie als Grundlage im Kollegium verwenden und weiterentwickeln.
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Empathie zeigen und Vertraulichkeit gewährleisten: Wenn Sie ungewöhnliches Verhalten bei einem Kind bemerken, das auf mögliche sexualisierte Gewalt hinweisen könnte (z. B. verschlossen, sexualisiert, gewalttätig), beobachten Sie das Verhalten genau und dokumentieren Sie alle relevanten Informationen.
Beweismaterial sichern: Falls das Kind Beweise wie Chats oder Sprachnachrichten hat, helfen Sie ihm dabei, rechtssichere Screenshots oder Aufnahmen zu machen. Diese sind Bedeutung, wenn eine Strafanzeige erstattet werden soll. Das Material sollte auf keinen Fall das Endgerät des betroffenen Kindes verlassen und von dort aus auch zur Anzeige gebracht werden.
- Anleitung für einen rechtssicheren Screenshot:
https://hateaid.org/rechtssichere-screenshots/
- Anleitung für einen rechtssicheren Screenshot:
Verlassen des Chats: Falls der Kontakt noch besteht, empfehlen Sie dem Kind, den Chat sofort zu verlassen, um weitere Belästigungen zu verhindern.
Eltern informieren und Strafanzeige erstatten: Informieren Sie die Eltern über den Fall und unterstützen Sie sie gegebenenfalls bei der Erstattung einer Strafanzeige. Erklären Sie die Optionen der telefonischen Anzeige bei der Polizei oder online über die Internetwache.
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Telefonisch und bei der örtlichen Polizeiwache:
https://www.polizei.de/Polizei/DE/Home/home_node.html
Online bei Ihrer Internetwache der Polizei:
https://www.bka.de/DE/KontaktAufnehmen/Onlinewachen/onlinewachen_node.html
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Account blockieren und melden: Helfen Sie den Eltern gegebenenfalls, den Account des Täters zu blockieren und das Profil an die Plattform zu melden. Stellen Sie sicher, dass dies in Absprache mit der Polizei erfolgt.
- Auf Hilfestellen verweisen: Zeigen Sie auf, welche psychologischen Unterstützungsangebote die betroffene Familie in Anspruch nehmen kann. Empfehlen Sie eine juristische Beratung und eben Sie Informationen über kostenlose Jugendrechtsberatungsangebote.
- Hilfe-Portal sexueller Missbrauch: Unter 0800 22 55 530 kann sich jede und jeder kostenlos, vertraulich und anonym von psychologisch und pädagogisch ausgebildeten Fachkräften mit langjähriger Erfahrung im Umgang mit sexualisierter Gewalt beraten lassen. Telefonisch montags, mittwochs und freitags von 9 bis 14 Uhr, dienstags und donnerstags von 15 bis 20 Uhr.
- https://www.hilfe-portal-missbrauch.de/startseite
Safe im Recht: Die kostenlose und vertrauliche Jugendrechtsberatung durch juristische und psychologische Fachkräfte, erreichbar montags, mittwochs und freitags zwischen 11-13 Uhr und 18-20 Uhr per Chat.
https://www.safe-im-recht.de/
Schulleitung informieren: Teilen Sie die Beobachtungen und das Gesprächsergebnis mit der Schulleitung oder einer dafür zuständigen Person. Die Schulleitung sollte in solchen Fällen informiert sein, um angemessene Maßnahmen zu koordinieren.
- Beobachtung und Dokumentation: Wenn Sie ungewöhnliches Verhalten bei einem Kind bemerken, das auf mögliche sexualisierte Gewalt hinweisen könnte (z. B. verschlossen, sexualisiert, gewalttätig), ist es wichtig, das Verhalten genau zu beobachten und alle relevanten Informationen zu dokumentieren.
- Gespräch unter vier Augen: Suchen Sie einen passenden Zeitpunkt, um mit dem betroffenen Kind in einem vertraulichen Gespräch zu sprechen. Stellen Sie offene Fragen, um das Kind zum Sprechen zu ermutigen, aber drängen Sie nicht. Zeigen Sie Empathie und signalisieren Sie, dass Sie für Unterstützung und Hilfe da sind.
- Protokollierung des Gesprächs: Halten Sie das Gespräch schriftlich fest, wobei Sie die Äußerungen des Kindes wortgetreu wiedergeben. Notieren Sie auch Ihre eigenen Beobachtungen und Reflexionen. Diese Dokumentation kann später bei weiteren Schritten und für andere involvierte Personen entscheidend sein.
- Information der Schulleitung: Teilen Sie die Beobachtungen und das Gesprächsergebnis mit der Schulleitung oder einer dafür zuständigen Person. Die Schulleitung sollte in solchen Fällen informiert sein, um angemessene Maßnahmen zu koordinieren.
- Kontakt mit Fachkräften: Falls der Verdacht auf sexualisierte Gewalt besteht, ist es ratsam, sich an Expertinnen und Experten zu wenden. Kontaktieren Sie beispielsweise Schulpsychologinnen und -psychologen, Fachkräfte der Schulsozialarbeit, Beratungsstellen für Kinderschutz oder das örtliche Jugendamt. Diese Fachkräfte können bei der weiteren Einschätzung und Handlungsplanung unterstützen. Eine Beweissicherung kann durch den Jugendhilfedienst koordiniert werden. Dies kann Beweise liefern und dem Kind medizinische Unterstützung bieten.
- Einhaltung der Vertraulichkeit: Wahren Sie die Vertraulichkeit der Informationen und teilen Sie sie nur mit den Personen, die für den Fall relevant sind. Dies dient dem Schutz des betroffenen Kindes und der Integrität des laufenden Prozesses.
- Kontakt mit den Eltern: Informieren Sie die Eltern über den Verdacht und die bisherigen Schritte, sofern es die Situation erlaubt. Achten Sie darauf, sensibel und einfühlsam vorzugehen, um die Eltern in den Prozess einzubeziehen. Bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt aus dem familiären Umfeld ist ein Elterngespräch nicht immer der richtige Weg. Falls der Verdacht auf sexualisierte Gewalt im familiären Umfeld besteht, kann eine Kontaktaufnahme mit dem Jugendamt erforderlich sein. Die Sicherheit des Kindes hat höchste Priorität.
- Zusammenarbeit mit externen Behörden: Wenn der Verdacht auf sexualisierte Gewalt bestätigt wird oder wenn das Kind in akuter Gefahr ist, müssen auch Strafverfolgungsbehörden und das Jugendamt informiert werden. Beachten Sie die gesetzlichen Bestimmungen in Ihrem Bundesland.
- Unterstützung für das betroffene Kind: Stellen Sie sicher, dass das betroffene Kind angemessene Unterstützung erhält. Dies kann psychologische Hilfe, Beratung oder therapeutische Interventionen umfassen.
- Kriseninterventionsplan: Entwickeln Sie gemeinsam mit Fachkräften und der Schulleitung einen Kriseninterventionsplan, der die weitere Begleitung des betroffenen Kindes, die Kommunikation mit Eltern und die Prävention von weiteren Vorfällen umfasst.
Beachten Sie, dass es sich hierbei um einen allgemeinen Leitfaden handelt. Im Falle eines Verdachts auf sexualisierte Gewalt sollten immer die rechtlichen Bestimmungen und die schulspezifischen Protokolle Ihres Bundeslandes berücksichtigt werden.
Starke Schule – Systemische Bausteine
Kompetentes Kollegium
Ein systemischer Baustein für eine starke Schule ist das kompetente Kollegium. Dies bedeutet, dass nicht nur einzelne Lehrkräfte über das nötige Wissen und die nötigen Fähigkeiten verfügen sollten, um Cybergrooming zu erkennen und zu verhindern, sondern dass alle pädagogischen Fachkräfte als Team zusammenarbeiten und gemeinsam eine Präventionsstrategie entwickeln. Nur dadurch kann ein umfassender Schutz für die Schülerinnen und Schüler gewährleistet werden.
Eine wissenschaftlich fundierte Grundlage für Lehrkräfte ist die Befragung der Landesanstalt für Medien NRW 2024. Erfahren Sie aus erster Hand, wie Kinder und Jugendliche im Internet von Fremden angesprochen werden und an wen sich die Kinder und Jugendlichen in solchen Gefahrensituationen wenden würden.
Der Kinderschutzbund stellt Lehrkräfte bei Fragen oder Problemen im Zusammenhang mit Cybergrooming bereit.
Wie geht man am besten mit Schülerinnen und Schülern um, die Verhaltensauffälligkeiten zeigen? Auch dafür gibt es Hilfe im Internet. "Was ist los mit Jaron?" ist eine Website, die Lehrkräften hilfreiche Tipps und Anregungen gibt, wie sie auf auffällige Verhaltensweisen von Schülerinnen und Schülern reagieren und präventiv handeln können.
Schließlich ist auch die Website der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs ein zentraler Anlaufpunkt für Lehrkräfte. Hier findet man umfassende Informationen und Materialien zum Thema sexualisierte Gewalt sowie Schulungen und Fortbildungsangebote. Wer also noch tiefer in das Thema eintauchen möchte, ist hier an der richtigen Adresse.
Schulumfassendes Schutzkonzept
Damit eine Schule bestmöglich vor sexualisierter Gewalt schützen kann, ist ein Schutzkonzept unerlässlich. Dieses sollte neben präventiven Maßnahmen auch einen klaren Interventionsplan enthalten, um im Ernstfall schnell und angemessen handeln zu können.
Es sollte klare Regeln geben, wer wann aktiv wird und an wen im Bedarfsfall übergeben wird. Ein Team, das aus Lehrkräften, Mitarbeitenden der Offenen Ganztagsschule und anderen pädagogischen Fachkräften unterschiedlichen Geschlechts und kultureller Herkunft besteht, sollte als Ansprechpartner im Bedarfsfall schnell und kompetent agieren können.
Regionale Übergabestellen, wie beispielsweise Psychologie, Therapie oder Opferschutz, müssen benannt werden, um den Betroffenen eine bestmögliche Unterstützung zu ermöglichen.
Ein Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt muss einen klaren Interventionsplan bereithalten. Folgende Institutionen bieten hierzu umfangreiche Informationen und Hilfestellungen an:
- Hilfe-Portal Missbrauch https://www.hilfe-portal-missbrauch.de/hilfe-finden
- Landesfachstelle Prävention sexualisierte Gewalt NRW https://psg.nrw/service/#Beratung
Rechtliche Grundlagen für Schutzkonzepte im Überblick
In Deutschland existieren Gesetze und Vorschriften zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Diese Regelungen gelten auf Landes- und Bundesebene. Die Schutzkonzepte und Schulsozialarbeit können je nach Bundesland variieren. Folgende aktuellen Vorgaben der einzelnen Länder und des Bundes sind daher von Bedeutung:
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§ 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung: Dieser Paragraph des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) legt den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung fest und betont die Notwendigkeit der Zusammenarbeit mit dem Jugendamt, um das Wohl gefährdeter Kinder sicherzustellen.
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbviii/8a.html
§ 4 Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung (Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz - KKG): Das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) regelt die Zusammenarbeit von Geheimnisträgern, wie Schulen und Jugendämtern, im Falle von Kindeswohlgefährdung. Dies umfasst die Beratung und den Austausch von relevanten Informationen, um effektive Schutzmaßnahmen zu gewährleisten.
https://www.gesetze-im-internet.de/kkg/BJNR297510011.html
§ 203 Verletzung von Privatgeheimnissen (StGB): Der Paragraph 203 des Strafgesetzbuches (StGB) behandelt die Verletzung von Privatgeheimnissen und unterstreicht die Vertraulichkeit von persönlichen Informationen. Dies ist besonders relevant im Umgang mit sensiblen Informationen im Schutzkontext.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__203.html
Weiterführende Informationen
Effektive Elternarbeit
Eine klare Kommunikation zwischen Lehrkräften und Eltern ist ein wesentlicher Bestandteil der Prävention von Cybergrooming. Informieren Sie die Eltern frühzeitig und transparent über das Thema Cybersicherheit sowie das Risiko von Cybergrooming. Sie können Eltern Möglichkeiten aufzeigen, wie sie ihre Kinder im Umgang mit digitalen Medien begleiten, unterstützen und schützen können. Dazu können Sie Elternabende in Präsenz oder online anbieten. Eltern sollten ermutigt werden, bei verdächtigen Vorgängen im Internet sofort die Schule oder die Polizei zu benachrichtigen.
Hier sind einige Links mit weiteren Informationen für Lehrkräfte und Eltern:
Bei der Nummer gegen Kummer können Sie sich auch als Elternteil melden. Elterntelefon: 0800 – 111 0 550, montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr, dienstags und donnerstags bis 19 Uhr.
Klicksafe informiert umfassend über das Thema Cybergrooming und gibt praxisnahe Tipps zur Prävention.
In Nordrhein-Westfalen unterstützt das Angebot "Eltern und Medien" der Landesanstalt für Medien NRW Eltern und Lehrkräfte dabei, Kinder und Jugendliche sicher durch den digitalen Alltag zu begleiten. Im Rahmen des Angebots können Bildungseinrichtungen kostenlose Elternabende zu Cybergrooming und verschiedenen weiteren zielgruppengerechten Themen buchen.
Externe Kooperationen
Außerschulische Kooperationen können in vielen Bereichen helfen, Wissen, Erfahrung und neue Impulse mitzubringen. Auch in der Cybergrooming-Prävention können sie wertvolle Unterstützung bieten.
Die Medienscouts NRW sind eine Gruppe von Schülerinnen und Schülern, die sich im Bereich der digitalen Medien auskennen und ihr Wissen an ihre Mitschülerinnen und Mitschüler sowie Lehrkräfte weitergeben. Sie können Schulen bei der Cybergrooming-Prävention unterstützen, indem sie beispielsweise Workshops oder Vorträge wie "Internet und die Sicherheit" halten.
Offene Gesprächskultur
Sexualisierte Gewalt darf kein Tabuthema sein. Zeigen Sie Ihren Schülerinnen und Schülern, dass und wie ihnen geholfen wird. Eine offene Gesprächskultur schafft Vertrauen und ermöglicht es den Kindern, ihre Sorgen und Ängste zu äußern. Durch regelmäßige Gespräche können Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte sicherstellen, dass Schülerinnen und Schüler ein Bewusstsein für mögliche Gefahren im Internet entwickeln und ihnen zeigen, wie sie sich schützen können. Denn durch den vertrauensvollen Austausch können Kinder lernen, wie sie respektvoll und achtsam miteinander umgehen – und wie sie unangenehme und unangemessene Verhaltensweisen erkennen und benennen können.
Individuelle Bausteine – starke Kinder
Systematischer Medienkompetenzaufbau
Eine systematische Förderung der Medienkompetenz kann dazu beitragen, die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler zu erhöhen. Denn Kinder, die medienkompetent sind, geraten seltener in die Fänge von Personen, die im Internet auf der Suche nach sexuellen Übergriffen sind. Aber was bedeutet das genau?
Medienkompetente Kinder wissen, welche Informationen sie im Internet teilen sollten und welche nicht. Sie verstehen die Bedeutung von Passwörtern und achten darauf, mit wem sie welche Informationen teilen. Dadurch schützen sie sich und vermeiden unerwünschte Kontakte.
Außerdem können Kinder mit Medienkompetenz Gefahrensituationen nicht nur besser einschätzen, sondern auch angemessen darauf reagieren. Sie kennen die Unterschiede zwischen öffentlichen und privaten Räumen im Netz und wissen, wie man sich darin verhält. Sie können Beweise sichern und im Bedarfsfall melden. Dadurch werden sie zu selbstbewussten und starken Agierenden im Netz.
Der Medienkompetenzrahmen NRW bietet eine Orientierung, welche Kompetenzen Kinder im Umgang mit digitalen Medien benötigen. Die Bedienkompetenz ist dabei im Fokus. Kinder sollten lernen, wie sie sich in sozialen Medien oder Messenger-Apps verhalten und wie sie bei Belästigungen oder Bedrohungen reagieren können. Dazu gehört zum Beispiel, wie man eine Nachricht meldet oder einen Kontakt blockiert.
Die Kultusministerkonferenz (KMK) empfiehlt zudem einen systematischen Medienkompetenzaufbau, der sich an den individuellen Bedürfnissen und Vorkenntnissen der Schülerinnen und Schüler orientiert - Kind-, altersgerecht, schrittweise, sowie mit Wiederholungen und Vertiefungen.
Zeitgemäße Sexualpädagogik
In der heutigen Zeit nehmen digitale Medien und Online-Kommunikation einen immer größeren Stellenwert ein. Mit den Vorzügen der Technologie kommen auch Risiken einher. Besonders Kinder und Jugendliche sind gefährdet. Sie werden auf verschiedenen Plattformen mit sexualisierten Inhalten und Gewaltdarstellungen konfrontiert. Noch beunruhigender ist die Tatsache, dass sie unwissentlich gegen Gesetze verstoßen, wenn sie intime Fotos und Videos von sich oder anderen über Messenger-Dienste teilen.
Der Schlüssel ist eine moderne und verständliche Sexualpädagogik, die informiert und Raum für Fragen und Zweifel schafft. Wenn wir das Thema Cybergrooming mit Medienkompetenz und Sexualerziehung verbinden, geben wir den jungen Menschen nicht nur Wissen, sondern auch Selbstbewusstsein, um sich sicher in der digitalen Welt zu bewegen.
Die Grundlage dieses Konzepts basiert auf Werten wie Zustimmung und Selbstbestimmung in sexuellen Angelegenheiten. Unsere Kinder müssen lernen, dass ein "Nein" auch "Nein" bedeutet. Sie müssen lernen, ihre persönlichen Grenzen zu setzen und zu verteidigen, sei es im physischen oder digitalen Bereich. Die Schule kann Kinder und Jugendliche darin bestärken, die eigene Stimme zu finden und zu nutzen.
Diese Verantwortung geht über die Grenzen des Klassenzimmers hinaus. Lehrkräfte müssen gut vorbereitet sein, um die Inhalte verantwortungsvoll und sachlich zu vermitteln. Auch sollten sie mit den Eltern zusammenarbeiten, denn nur gemeinsam wirken Schule und Familie effektiv und präventiv gegen Cybergrooming. Dabei spielt eine umfassende Sexualpädagogik eine wichtige Rolle. Auch Cybermobbing, Hate Speech und Cyberkriminalität sollten besprochen werden. Eine moderne Sexualpädagogik, die sich mit Medienkompetenz beschäftigt, ist wichtig, um unsere Kinder vor Online-Risiken zu schützen.
Weiterführende Artikel des Internet-ABC
Offenes Ohr, auch über die Schule hinaus
Als Lehrkraft ist es unerlässlich, nicht nur in der Schule, sondern auch im außerschulischen Kontext ein offenes Ohr für die Kinder zu haben. Leider werden Kinder oft außerhalb der Schule zu Betroffenen von sexualisierter Gewalt, auch im Internet. Vermitteln Sie Ihren Schülerinnen und Schülern deshalb, dass sie sich an kompetente Vertrauenspersonen wenden können, wenn sie in solchen Situationen Hilfe brauchen.
Erzählkreis mit digitalen Anteilen
Ein Erzählkreis, der digitale Elemente einschließt, kann dabei unterstützen, dass Kinder sich im Online-Kontext öffnen und ihre Erlebnisse teilen. Dabei ist es von essenzieller Bedeutung, dass Lehrkräfte stets darauf achten, dass der Schutz der Kinder oberste Priorität hat. Persönliche Informationen oder Kontakte sollten niemals preisgegeben werden, um die Sicherheit zu gewährleisten. Weitere wertvolle Ratschläge zur sicheren Nutzung von Messenger-Apps finden Sie unter:
Diverses Schulteam und Notfallpläne
Als Schulteam sollten Sie sich divers aufstellen, um den Kindern eine breite Palette an Ansprechpersonen zu bieten. Auch die Einrichtung eines Notfallplans kann helfen, schnelle und kompetente Hilfe in akuten Fällen zu gewährleisten.
Telefonische, analoge und digitale Hilfsangebote
Informieren Sie die Kinder auch über telefonische, analoge und digitale Hilfsangebote: