YouTube erleichtert den digitalen Unterricht. Besonders dann, wenn der Präsenzunterricht dem Distanzlernen weichen muss. In Pandemiezeiten ist der Einsatz von (Lern-)Videos gefragter denn je. YouTube-Videos sind für nahezu jedes Thema verfügbar. Sie illustrieren Abläufe oder erklären Sachverhalte – sei es die Matheformel, das Leben der Schnecke oder die Frage, wie Demokratie funktioniert. So gesehen ist YouTube eine hilfreiche und praktische Sache.

Aber diese Sache hat auch ihre Haken. Was sollten Sie über den Einsatz von YouTube im Unterricht wissen? Darf ich das Erklärvideo einsetzen? Können Schüler und Schülerinnen (SuS) vorbehaltlos auf die Plattform YouTube? Welche Möglichkeiten und Alternativen gibt es? Welche rechtlichen Bedingungen gelten für den Einsatz von Videos? Wir geben Antworten.


Warum YouTube für den Grundschulunterricht wenig geeignet ist

Fast jedes Kind kennt heute YouTube. Und wenn YouTube von den Kindern zu Hause genutzt wird, warum sollte dies nicht auch im Unterricht passieren? Ganz so einfach ist es nicht, denn mit Blick auf jüngere Kinder und Grundschülerinnen und Grundschüler spricht vieles gegen die Plattform, insbesondere gegen einen unreflektierten und unbegleiteten Umgang mit YouTube. Im Wesentlichen sind dies drei Aspekte: ungeeignete, nicht altersgerechte Inhalte, die kommerzielle Ausrichtung des Angebotes sowie die dort stattfindende Kommunikation der Nutzerinnen und Nutzer.

Sicher ist YouTube kaum zu toppen, wenn es um das umfassende Videoangebot geht, in dem sich viele wertvolle Bildungsinhalte finden. Und YouTube hat auch Funktionen zum Kinder- und Jugendschutz. Diese reichen aber nicht aus, und das unglaublich große Angebot entpuppt sich für Kinder als problematisch.

Problematische Inhalte

YouTube gehört zum Unternehmen Google und ist die größte Videoplattform der Welt. Die Videomassen, die Nutzer hier täglich hochladen, werden nicht alle überprüft. So finden sich neben lehrreichen, informativen und unterhaltsamen Angeboten ebenso problematische Inhalte, die für Kinder gänzlich ungeeignet sind: Videos mit Gewalt, sexualisierte Inhalte, politische Hetze und Verschwörungstheorien, rassistische Inhalte oder andere extreme und gefährliche Darstellungen, die Kinder ängstigen und verstören können.

Kommerzielle Ausrichtung

Ein weiterer Aspekt ist die kommerzielle Ausrichtung, die Kinder mit Werbung konfrontiert. Zu den offensichtlicheren Werbeeinblendungen vor und während der Videos, die auch für Kinder unpassende Werbung zeigen können, gesellen sich weitere Werbeformate, wie z. B. Produktempfehlungen ("Product Placement"), deren fehlende Kennzeichnung es Kindern schwer macht, diese Werbung als solche zu durchschauen.

Risiko Hasskommentare & Cybermobbing

Als Soziales Netzwerk bietet YouTube angemeldeten Nutzern Interaktionsmöglichkeiten. Videos werden bewertet und kommentiert, junge Menschen zu Stars oder Verlierern gemacht. Abwertende Statements, Hasskommentare und Beleidigungen sorgen für einen hässlichen Umgangston und das Risiko, Opfer von Cyberbullying zu werden. Auch wenn für den Austausch eine vorherige Anmeldung nötig ist, so können die Kommentare unter den Videos auf der Plattform von allen eingesehen werden.


YouTube im Unterricht – Welche Risiken gibt es?

Angenommen eine Lehrkraft hat das ideale Video für den Unterrichtsplan gefunden und spielt es im Unterricht vor oder reicht einen Link zu dem Video an die SuS weiter. Was passiert? In beiden Fällen wird den SuS so die gesamte Plattform YouTube präsentiert. Bald ist es für die Kinder normal, dass YouTube im schulischen Kontext erlaubt ist und genutzt wird ("Wenn mein/e Lehrer/in das empfiehlt, muss es doch gut sein!"). YouTube wird bei den SuS ganz nebenbei befördert, etabliert und gut geheißen.

Automatisches Abspielen neuer Videos – Ablenkung im Unterricht vorprogrammiert

Nicht zu unterschätzen ist das Ablenkungspotenzial der Plattform – als Lehrkraft wissen Sie das am besten. Als gewinnorientiertes Unternehmen zielt YouTube darauf ab, die Nutzerinnen und Nutzer möglichst lange auf der Plattform zu halten. Je länger sie verweilen und je mehr sie sich anschauen, umso größer die Umsätze. Neben dem abgespielten Clip werden automatisch weitere Videos nach einem Algorithmus angezeigt. Diese Vorschläge animieren zum Weitergucken und wirken wie ein Magnet. Für SuS eine "willkommene Abwechslung“ zum Lernstoff. Gerade Jüngeren wird es schwer gemacht, sich auf den Abruf eines Videos zu beschränken.

Bedenkliche Inhalte

Risiken entstehen, wenn Kinder allein auf YouTube unterwegs sind und dabei auf bedenkliche Inhalte stoßen. Auf diese können SuS zufällig kommen, wenn sie auf der Plattform stöbern, oder wenn der YouTube-Algorithmus weitere Videos vorschlägt.

Hasskommentare

Unterhalb der Videos lauert ein weiteres Risiko auf der Plattform: Die Kommentare. Diese bieten Usern mitunter auch eine Plattform für Hate Speech (Hassrede) und die Streuung von Fake News.

Streng genommen dürfen Kinder die Plattform YouTube nur mit dem expliziten Einverständnis der Eltern aufrufen und Videos ansehen. 

Altersempfehlungen für YouTube

Die Altersangaben sind leider nicht einfach zu verstehen. Im Einzelnen gilt aber:

  • Bis zum 18. Geburtstag 
    Streng genommen benötigen alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren für jegliche Nutzung von YouTube (also auch nur das Ansehen von Videos) die Zustimmung der Eltern.
     
  • Bis zum 16. Geburtstag
    Ein Google-Konto können Kinder unter 16 Jahren nicht selbst anlegen. Folglich können sie sich nicht bei YouTube registrieren. Ausnahme: Die Eltern haben ein Google-Konto, schalten ein Unterkonto für die Tochter oder den Sohn frei. Damit eröffnen sie dem Nachwuchs Zugriffsmöglichkeiten, die die Eltern aber beschränken und beaufsichtigen können.
     
  • Ab 16 Jahren
    Die YouTube-Registrierung kann mit dem eigenen Google-Konto vorgenommen werden. (Allerdings ist für die Registrierung bei YouTube noch die Zustimmung der Eltern erforderlich, siehe den ersten Punkt oben.)
     
  • Ab 18 Jahren
    Alle Dienste können eigenverantwortlich und ohne Zustimmung der Eltern in Anspruch genommen bzw. genutzt werden.

Kurz gesagt bedeutet dies für jüngere Kinder:

Sie dürfen Videos sehen, hochladen, bewerten und kommentieren, wenn

  • sie die Zustimmung der Eltern haben und (!)
  • die Eltern oder Erziehungsberechtigten ein Unterkonto bei Google erstellt haben und so die Aktivitäten des Kindes beaufsichtigen können.

Die Sicherheit auf YouTube erhöhen – Empfehlungen

Mithilfe der Sicherheitsvorkehrungen des Anbieters lässt sich die Sicherheit auf YouTube zwar verbessern – auch wenn dies keinen 100-prozentigen Schutz bedeutet. Der "eingeschränkte Modus" sollte bei Kindern immer eingeschaltet sein. Dieser kann das Abspielen nicht-kindgerechter Beiträge zumindest in Teilen verhindern und die Anzeige von Kommentaren unterbinden. Dass der eingeschränkte Modus für jedes Gerät und jeden verwendeten Browser einzeln aktiviert werden muss, erleichtert es Lehrkräften in der Klasse allerdings nicht gerade.


YouTube Kids – eine gute Alternative für den Unterricht?

Wichtig: Verzichten Sie möglichst auf freie Rechercheaufträge auf YouTube, um das Risiko zufälliger Negativfunde zu minimieren.

Eine weitere Option für die Jüngeren ist "YouTube Kids". Die Video-App für Tablets und Smartphones lässt nur eine Auswahl der Videos der großen Schwesterplattform zu. Aber auch hier gilt: Das Risiko, auf ungeeignete Inhalte zu stoßen, lässt sich hiermit nicht gänzlich ausblenden.


Checkliste für den Einsatz von YouTube im Unterricht

  • Beziehen Sie die Eltern mit ein und holen Sie sich das Einverständnis ein. Informieren Sie Eltern darüber, dass Sie den Kindern ausgewählte Videos auf YouTube im Rahmen des Unterrichts zeigen möchten oder Links zu Videos für den Distanzunterricht zusenden möchten. Viele Eltern sind mit der Nutzung von YouTube aus den oben genannten Gründen zumindest im privaten Umfeld nicht einverstanden. Auch das sollten Sie sich im Vorfeld bewusst machen und entsprechend transparent agieren. Es ist wichtig, die Eltern mit ins Boot zu holen, um Missverständnisse zu vermeiden und die Begleitung zuhause sicherzustellen. Auch können Eltern dann mit ihren Kindern das Thema "medienkompetenter Umgang mit der Plattform" weiter vertiefen.
  • Legen Sie gemeinsam Klassenregeln fest. Kinder über YouTube und sein Geschäftsmodell informieren und klare Regeln vereinbaren. Vermitteln Sie Ihren SuS was YouTube ist, wo Gefahren und Probleme liegen und wie sie sich auf der Plattform verhalten sollten. Der Kasten enthält Vorschläge dazu.
     
  • Wir empfehlen das Internet-ABC Lernmodul "Filme, Videos und Musik – was ist erlaubt?", um YouTube selbst zum Lerngegenstand im Unterricht zu machen. Informieren Sie Kinder über YouTube und sein Geschäftsmodell und vereinbaren Sie klare Regeln. Vermitteln Sie Ihren SuS was YouTube ist, wo Gefahren und Probleme liegen und wie sie sich auf der Plattform verhalten sollten. Der nachfolgende Kasten "Sechs Tipps für den Umgang mit YouTube im Unterricht" enthält Vorschläge dazu.

Sechs Tipps für den Umgang mit YouTube im Unterricht

  1. Vereinbaren Sie mit der Klasse, dass YouTube im Präsenz- und Distanzunterricht nur zum Ansehen ausgewählter Videos genutzt wird.
     
  2. Weiterstöbern im Videoangebot ist tabu.
     
  3. Wenn möglich, sollten die Eltern das Schauen der Videos, insbesondere bei jüngeren Kindern begleiten.
     
  4. Vereinbaren Sie, dass die SuS von negativen Erfahrungen erzählen und nachfragen, wenn sie etwas nicht einschätzen können.
     
  5. Besprechen Sie die Altersvorgaben für eine Registrierung bei YouTube und deren Gründe. (Ab 13 Jahren ist eine Anmeldung zur Nutzung der Community-Funktionen, wie Kommentare oder Videoupload, mit Einverständnis der Eltern erlaubt, ansonsten gilt ein Alter von 16 Jahren für die aktive Beteiligung an der Plattform.)
     
  6. Wiederholen Sie allgemeingültige Regeln zum richtigen Verhalten im Internet (z. B. zu den Themen: problematische Inhalte im Internet, Fairness/ Cybermobbing, Privatsphäre, Datenschutz).

Rechtliches bei YouTube-Videos im Unterricht – Worauf muss ich achten?

Darf ich YouTube-Videos im Unterricht zeigen und worauf muss ich achten?

  • Prüfen Sie immer gemeinsam mit Ihrer Schulleitung vorab, inwiefern YouTube im Unterricht genutzt werden darf.
  • Holen Sie sich das informierte Einverständnis der Eltern für die Nutzung von YouTube ein.
  • Wichtig: Das Einverständnis der Eltern setzt nicht das Recht der Kinder auf Schutz ihrer persönlichen Daten außer Kraft. 

Aus juristischer Sicht sind drei Aspekte relevant:

Jugendschutz: Beachten Sie die Altersvorgaben für YouTube. Informieren Sie die Eltern. Sofern für einen Film eine USK-Alterseinstufung vorhanden ist, ist diese gemäß des Jugendschutzrechts zu beachten. Sollten Sie es aus pädagogischen Gründen für richtig halten, eine Altersfreigabe zu unterschreiten, z.B. einen Filmausschnitt zeigen, der von Ihnen gezielt didaktisch begleitet wird, so ist die Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich.

Urheberrecht: Zunächst einmal müssen Urheberrechte beachtet werden. Die meisten Inhalte auf YouTube sind urheberrechtlich geschützt und damit nicht ohne weiteres nutzbar. Allerdings ist das reine Vorspielen von YouTube-Videos aus urheberrechtlicher Sicht im Klassenzimmer unproblematisch, denn die Wiedergabe innerhalb der Schulklasse ist im Sinne des Urheberrechts nicht "öffentlich".

Datenschutz: Sofern Sie einen privaten YouTube- bzw. Google-Account besitzen, achten Sie darauf, dass Sie beim Zeigen eines Videos nicht mit Ihrem (privaten) Google-Konto angemeldet sind. Alternativ gibt es die Möglichkeiten zur Video-Einbettung, um den Datenschutz zu verbessern.


Möglichkeiten, Videos für den Unterricht von YouTube abzugrenzen

Was habe ich für Alternativen, wenn ich meine SuS nicht auf die Plattform bringen will? Um SuS von der ablenkenden YouTube-Umgebung fernzuhalten, kommen verschiedene Möglichkeiten in Frage. Ziel dabei ist es, den Fokus auf den Lerninhalten zu belassen und Ungewünschtes auszublenden.

Auf der wirklich sicheren und altersgerechten Seite sind Sie jedoch nur mit Alternativangeboten.
Weitere Informationen dazu im Abschnitt Alternativen zu YouTube nutzen!


YouTube im Unterricht – Wie lassen sich Videos einbetten?

Videos auf YouTube können auch auf anderen Webseiten eingebunden und abgespielt werden. Mit diesem "Einbetten" oder Embedding" ist es möglich, ein Video visuell aus der Plattform YouTube herauszuholen und auf einer Website oder in einer Lernumgebung, wie z.B. Moodle, anzuzeigen. Zum Einbetten stellt YouTube für jedes Video einen entsprechenden Code zur Verfügung (> Klick auf "Teilen" > "Einbetten"). Damit sind die Videos direkt innerhalb der Lernumgebung abrufbar.

Wichtig:  Bei den Code-Optionen sollte der Button für den erweiterten Datenschutz gewählt werden.

Allerdings bleibt der Link zu YouTube, der sich im unteren Bereich des Wiedergabe-Rahmens eines Videos befindet, bestehen.

Das Urheberrecht steht dieser Technik nicht entgegen. Denn auch hier handelt es sich nicht um eine "öffentliche Wiedergabe", solange nicht das Video kopiert und neu eingefügt, sondern technisch wirklich nur eingebettet wird. Gleiches gilt für die Schul-Homepage und andere Lerntools, wie z.B. Microsoft Teams. Vorsicht ist nur geboten, wenn Ihnen ins Auge springt, dass der Inhalt unerlaubt hochgeladen wurde, z.B. bei einer ersichtlich illegal hochgeladenen Filmkopie einer aktuellen Hollywood-Produktion. Dies ist aber ein Ausnahmefall.

Schwieriger liegt der Fall beim Thema Datenschutz. Das Problem ist hier, dass beim Zugriff auf YouTube regelmäßig Nutzungsdaten übermittelt werden.


YouTube-Videos für den Unterricht herunterladen

Wie sieht es rechtlich mit der Möglichkeit aus, ein Video herunterzuladen und mit der Klasse zu teilen? Warum es problematisch sein kann, SuS in das System YouTube zu schicken, wurde bereits erläutert. Eine logische Schlussfolgerung daraus wäre: Ich lade das Video, was ich meiner Klasse zeigen möchte, herunter und zeige es ohne die ablenkende Werbung zu anderen Videos. Vielleicht fehlt es an Ihrer Schule auch an der nötigen technischen Infrastruktur: Ohne (schnellen) Internetzugang in der Schule ist der Aufruf eines YouTube-Videos schlichtweg nicht möglich.

Leider ist die Download-Lösung rechtlich gesehen nicht ganz so eindeutig zu bewerten, wie das Zeigen im Präsenzunterricht oder bloße Einbetten in Moodle.

Das Herunterladen – also das Anfertigen einer Kopie – stellt eine "Vervielfältigung" im Sinne des Urheberrechts dar. Der Download von YouTube-Videos geht in der Regel nicht ohne technische Hilfsmittel bzw. Anbieter entsprechender Software. Es ist rechtlich umstritten, ob der Einsatz dieser Hilfsmittel überhaupt legal ist oder nicht, insbesondere, ob er gegen die Nutzungsbedingungen von YouTube verstößt. Jedenfalls ist bislang nicht bekannt, dass YouTube schon einmal gegen den Einsatz solcher Werkzeuge rechtlich vorgegangen wäre.

Die Nutzungsbedingungen von YouTube sind das eine – die Urheberrechte am jeweiligen Video selbst das andere: Es gibt eine gesetzliche Regelung, die es erlaubt, zur Veranschaulichung von Unterrichtsinhalten Videos mit einer Länge bis zu fünf Minuten herunterzuladen und im Unterricht zu zeigen. Bei längeren Filmen ist die Maximallänge 15 % der Gesamtlänge.

Manche Videos sind mit einer sogenannten Creative Commons-Lizenz (CC) versehen. Dann ist der Download für das Zeigen des gesamten Videos im Präsenzunterricht erlaubt.

Profi-Tipp: Um Videos mit offener Lizenz zu finden, nutzen Sie entweder die YouTube-Filteroption oder geben Sie nach dem Suchbegriff ein Komma sowie die Wörter Creative Commons ein.
Beispiel: Mond, Creative Commons. Erfahrungsgemäß sind allerdings eher wenige Videos mit einer solchen freien Lizenz markiert. Englische Begriffe bringen zumindest einige Treffer mehr.


Videos ohne YouTube-Umgebung – Links selbst erstellen

Es gibt Software-Lösungen, die dafür sorgen, dass ein normaler Link auf ein YouTube-Video "bereinigt" wird. Nach Eingabe des Links in das Online-Tool, wird ein Link generiert, der die SuS zu dem gewünschten Video auf einer freigeräumten Seite des Tool-Anbieters führt.

YouTube sagt in seinen Nutzungsbedingungen, dass man Funktionen der Plattform nicht umgehen oder beeinträchtigen darf. Ob damit der Einsatz solcher Tools wirklich verboten ist, ist aber nicht endgültig geklärt. Zumindest ist bislang nicht bekannt, dass YouTube gegen den Einsatz solcher Werkzeuge gegen Lehrkräfte vorgegangen wäre.

Aus praktischer Sicht ist zu bedenken, dass der Tool-Dienst einmal eingestellt werden könnte – und damit wäre der Link nicht mehr funktionstüchtig. Für das kurzfristige Verschicken von Links für den geplanten Unterricht eignet es sich auf jeden Fall.

Videolinks selbst erstellen – mit diesen Tools klappt's

  • Tool VideoLink: https://video.link/
     
  • Tool SafeShare: https://safeshare.tv
    Damit lassen sich auch Start- und Endpunkte im Video festlegen, was den gezielten Einsatz eines Ausschnitts ermöglicht; einmalige kostenlose Registrierung.

Tatsächlich kann auch ein einfacher Trick dazu verhelfen, ein Video direkt im Vollbildmodus und ohne Werbung aufzurufen: Dazu wird in die URL eines Videos ein Bindestrich hinter das "t" von "youtube" gesetzt.

Beispiel: https://www.yout-ube.com/watch?v=fpqhjEtznVk

Beide oben genannten Tools sind englischsprachig.


Alternativen zu YouTube im Unterricht nutzen!

Angesichts der erläuterten YouTube-Problematiken lohnt es sich gerade für Grundschülerinnen und Grundschüler auf Alternativen zurückzugreifen. Im Internet finden sich eine Reihe medienpädagogischer "Schätze", die Kindern gut gemachte, kreative und altersgerechte Angebote machen:

Linktipps: Videos, Film, Fernsehen

Hier finden Sie eine Übersicht über die besten Kinderprogramme. Dazu gehören lehrreiche Erklärvideos des Internet-ABC, unterhaltsame Kinderfilme sowie Fernsehsender und Nachrichtensendungen für Kinder online. Außerdem erfahren Sie, wo Kinder in einem geschützten Raum eigene Videos erstellen können.

13 Bewertungen
0 Kommentare

Das Internet-ABC dankt Herrn Fabian Rack von iRights.Law für die redaktionelle Zusammenarbeit an diesem Schwerpunkt.