Apps und der Schutz der Kinderdaten

Im Mai bis Juli 2019 hat die Stiftung Warentest in Kooperation mit Jugendschutz.net 14 beliebte Smartphone-Spiele getestet.
Das Ergebnis: Keine der getesteten Apps wurde empfohlen. Bei 13 Apps stellte sich der Kinderschutz als "inakzeptabel" heraus, mit Ausnahme der App "Pokémon Go", die als "bedenklich" eingestuft wurde.
Erschreckend waren besonders die Ergebnisse bezüglich des Datenschutzes. Viele Spiele-Apps gehen nicht sorgsam mit den Nutzerdaten um. Damit einhergehend finden sich oft deutliche Mängel bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
... und die App-Empfehlungen des Internet-ABC?
Auch das Internet-ABC liefert Tipps für Lern- und Spiele-Apps. Für die Einstufung einer App gibt es bestimmte Kriterien, die hier nachgelesen werden können:
Allerdings kann das Internet-ABC die Apps bezüglich des Datensendeverhaltens sowie der AGBs nicht so genau prüfen, wie dies die Stiftung Warentest gemacht hat. Der technische bzw. juristische Aufwand wäre dafür entschieden zu hoch.
Eltern sollten also im Hinterkopf behalten, dass viele Apps – auch solche, die das Internet-ABC empfiehlt – mit den Daten des spielenden oder lernenden Kindes nicht angemessen umgehen.
Da die Nutzung von Apps aber zum Alltag vieler Familien gehören, ist es zumindest angebracht, dass Eltern stets darauf achten,
- welche Apps ihre Kinder nutzen,
- dass Kinder keine Apps auf ihr Gerät laden, die nicht für ihr Alter vorgesehen sind,
- dass ihre Kinder keinen ungesicherten Zugang zu den Play Stores von Google oder Apple besitzen,
- dass gerade jüngere Kinder nach Möglichkeit nur solche Apps nutzen, die auch ohne Internetverbindung laufen.
Fragen?
Haben Sie Fragen oder Anregungen zum Internet-ABC oder zu einzelnen Themen und Materialien? Wir helfen Ihnen gerne weiter!
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