ZAC NRW und Landesanstalt für Medien NRW bieten vereinfachte Anzeigemöglichkeit bei Cybergrooming-Verdacht, Schulministerium unterstützt.

Von ersten Chaterfahrungen bis zur ersten sexuellen Belästigung über das Internet ist es bei Kindern und Jugendlichen nicht weit. Cybergrooming und die Verbreitung von Kinder- und Jugendpornografie sind ein ernstzunehmendes Problem, bei denen Kinder und Jugendliche gleichermaßen zu Opfern und Täterinnen oder Tätern werden können.

Nun bietet die Landesanstalt für Medien NRW gemeinsam mit der ZAC NRW eine vereinfachte Anzeigemöglichkeit bei Cybergrooming-Verdacht – mit Unterstützung des Schulministeriums. In einer Online-Informationsveranstaltung am 10. Februar wurden die neue Anzeigemöglichkeit und die konsequente strafrechtliche Verfolgung von Täterinnen und Tätern vorgestellt. Die Fragen der Schulleitungen und Lehrkräfte beantwortete unter anderem Tina Langer, Staatsanwältin bei der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime (ZAC NRW), gemeinsam mit Yvonne Leven vom Landeskriminalamt.

"Schulleitungen und Lehrkräfte spielen im Umgang mit Cybergrooming und Kinderpornografie eine entscheidende Rolle. Denn dass Schülerinnen und Schüler durch etwas belastet sind, bemerken im täglichen Umgang oftmals zuerst ihre Lehrerinnen und Lehrer", erklärt Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer.

Ein Viertel aller Kinder und Jugendlichen im Netz zu Verabredungen aufgefordert

"Unsere Studien zeigen, dass ein Viertel aller Kinder und Jugendlichen bereits im Netz zu Verabredungen aufgefordert wurden – die Anzeigenlage gibt das jedoch nicht annähernd wieder. Die Gründe dafür liegen auf der Hand. Cybergrooming ist eine Straftat, doch das Bewusstsein dafür ist insbesondere bei Erwachsenen nicht groß. Und die Meldung eines Verdachtsfalls war bisher sehr kompliziert. Genau da setzen wir an: Mit Aufklärung an den Schulen und einer einmaligen Kooperation von Medienaufsicht und Justiz im Rahmen unserer neuen Meldefunktion. Und warum machen wir das? Damit Kinder und Jugendliche größtmögliche Freiheit im Netz erfahren können", kommentiert Dr. Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW, das neue Angebot.

Weiterverbreitung oder Besitz von Kinder- und Jugendpornografie unter Schülerinnen und Schülern

Neben Cybergrooming können auch die Weiterverbreitung oder auch nur der Besitz von Kinder- und Jugendpornografie eine Straftat sein – auch bei Schülerinnen und Schülern, die sich dieser Tatsache nicht immer bewusst sind. 

Um die Präventionsarbeit gegen Cybergrooming im Unterrichtskontext zu unterstützen, bietet die Landesanstalt für Medien NRW außerdem ein Aufklärungsvideo zum Thema Cybergrooming und  begleitendes Schulmaterial. Dieses Material wird kontinuierlich aktualisiert und weiterentwickelt. Auch zum Umgang mit Kinder- und Jugendpornografie im Klassenchat steht ab sofort Material zur Verfügung.

Sämtliche Informationen und die Aufzeichnung der Online-Veranstaltung finden Sie unter: