Online-Streaming – Fernsehen über das Internet

"Ich schau' gar kein lineares Fernsehen mehr" – das hört man immer häufiger. Spätestens seit Fernseher, Tablets und Smartphones mit dem Internet verbunden sind, schauen viele Familien ihr Wunschprogramm auf Abruf. Das ist praktisch! Gerade weil man hier nicht mehr an feste Fernseh- oder Sendezeiten gebunden ist und damit den Familienalltag flexibler gestalten kann. Aber gerade beim Streamen sollte man einige Dinge beachten.

Denn nicht alle Angebote wenden sich ausschließlich an Kinder oder sind uneingeschränkt für Kinder geeignet.


Zahlen und Fakten zur Streaming-Nutzung

  • 14 Prozent der Sechs- bis 13-Jährigen gaben in der KIM Studie 2018 an, jeden bzw. fast jeden Tag Bewegtbild bei YouTube zu schauen (6-7 Jahre: 4 %, 12-13 Jahre: 26 %), jeweils drei Prozent bei YouTube Kids oder Netflix.
  • Amazon Prime, Sky oder Maxdome spielten dabei wissentlich fast keine Rolle.
  • Kinder ab zehn Jahren nutzen schon sehr viel häufiger Bewegtbild jenseits des klassischen Fernsehens, vor allem bei YouTube (Quelle: KIM-Studie 2018).
  •  Ältere Jugendliche haben eher Zugang zu Videostreaming-Diensten (12-13 Jahre: 54 %, 14-15 Jahre: 69 %, 16-17 Jahre: 82 %, 18- 19 Jahre: 84 %; Quelle: JIM-Studie 2019).

Wo liegen die Gefahren beim „Fernsehen über das Internet“?

Beim „Fernsehen über das Internet“ ist es wie mit dem Internet: Sobald man mit ihm verbunden ist, ist es immer und zunächst uneingeschränkt nutzbar – bedeutet: Auch für Kinder nicht geeignete Inhalte sind zu sehen. Beim frei verfügbaren Fernsehen, wie wir es aus dem linearen Programm kennen, ist das nicht so. Inhalte für Kinder ab 12 Jahren laufen dort erst ab 20:00 Uhr.

Aktuell müssen sich Streaming-Dienste an den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag halten und die gesetzliche Freigabe der Freiwilligen Selbstkontrolle (FSK) übernehmen. Sollten allerdings keine Altersfreigaben vorliegen, bewerten die Streaming-Dienste ihre Serien und Filme selbst. Hier können die Bewertungskriterien von denen der gesetzlichen Freigabe abweichen. Sie sind auch oft nicht einsehbar. In diesem Fall sollte man aufmerksam sein.

Es ist daher sehr wichtig, sich bei den Streaming-Diensten immer mit den Jugendschutzeinstellungen auseinanderzusetzen.

Ein anderes Risiko liegt im Bereich Datenschutz. Nutzerdaten sind wertvoll – auch für Internetdienste und Softwarehersteller. Das deutsche Recht verlangt daher, dass in den Datenschutzerklärungen oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Offenlegung steht, welche Daten erhoben werden. Bei US-Firmen wie Netflix und Amazon ist das anders. Zudem muss man den Streaming-Diensten oft weitreichende Rechte einräumen.


Streaming-Dienste im Überblick 

  • Streaming-Dienste von ehemals klassischen Fernsehsendern
    Öffentlich-rechtliche und private Fernsehsender bieten ihre Bewegtbildinhalte mittlerweile über Online-Mediatheken an. Diese sind entweder über die eigenen Websites oder über Apps zugänglich, dazu gehören beispielsweise die Mediatheken von ARD und ZDF oder Disney+.
  • Streaming-Angebote, die Fernsehprogramme bündeln
    Mittlerweile gibt es Angebote, welche die Streaming-Inhalte der TV-Sender bündeln. Hier kann man sowohl auf deren Mediatheken, wie auch auf deren Live-TV zugreifen. In Deutschland kann man zwischen Joyn, Zattoo, Waipu.TV und MagentaTV wählen.
  • Streaming-Dienste, die vom linearen Fernsehen unabhängig sind
    Zu Diensten, die vom linearen Fernsehen unabhängig sind, gehören zum Beispiel Netflix und Amazon Prime Video. Ihre Inhalte können ebenfalls über die eigenen Websites und Apps angewählt werden. Bei diesen Streaming-Diensten gibt es zudem die Möglichkeit, Videos herunterzuladen. Die bekannteste Streaming-Plattform ist "YouTube". Downloads sind hier auch möglich. Die Besonderheit: Man kann selbst Videos hochladen.

Mit welchen Geräten kann gestreamt werden?

Um Videos aus dem Internet streamen zu können, wird eine stabile schnelle Internetverbindung von mindestens 2 Mbit/s SD (Megabits pro Sekunde/Standard-Auflösung) oder 6 Mbit/s HD ("High Definition" = Hohe Auflösung) benötigt.

  • Streaming über HbbTV
    HbbTV ("Hybrid Broadcasting Broadband TV") ist ein Standard, der Fernsehen und Internet verbindet. Smart-TVs sind internetfähige Fernsehgeräte. Auf diesen können Apps der Fernseh-Mediatheken und anderer Streaming-Dienste heruntergeladen werden. Die Apps wiederum können über eine Fernbedienung oder Smartphones gesteuert werden. 
  • Streaming über einen Fernseher mit HDMI-Anschluss
    Alternativ kann man mit einem HDMI-Kabel zwischen Fernsehgerät und Computer eine Verbindung herstellen. Über den Computer kann dann die Homepage ausgewählt werden.
  • Streaming über Computer, Tablet und Smartphone
    Auch mit Computern, Tablets und Smartphones können Videos über die Homepages der Fernsehsender und der weiteren Streaming-Dienste auf Abruf gestreamt werden, solange diese internetfähig sind.

Streaming – die Kosten

Zum Teil ist Fernsehen über das Internet kostenlos. Die Mediatheken und das Live-TV der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender sind ohne zusätzliche Kosten direkt über das Internet nutzbar. Daneben gibt es aber auch verschiedene kostenlose und kostenpflichtige TV-Streaming-Dienste und Apps, die einen komfortableren Zugang zu den gesammelten Sendern liefern.

Vorsicht: Bei der App-Nutzung über die mobilen Daten am Smartphone entstehen je nach Handytarif zusätzliche Kosten. Eine Stunde in HD-Qualität streamen kostet ungefähr 2-5 Gigabyte. Da sind günstige Smartphone-Tarife schnell am Ende des Datenvolumens angelangt.

Streaming – kostenlos oder mit Bezahlfunktion
2017 stärkte der Europäische Gerichtshof die Rechte von Urhebern und urteilte, dass man sich bei der Nutzung von illegal betriebenen Streaming-Portalen strafbar machen kann. Über Mediatheken von TV-Sendern sowie deren Homepages oder etablierte Streaming-Dienste mit Bezahlfunktion ist man dagegen auf der rechtlich sicheren Seite.

Kosten ausgewählter TV-Streaming-Dienste (Stand: Januar 2021)

  • Joyn und Zattoo bieten kostenlose Basisangebote an
  • Waipu.TV startet bei 5,99 €/Monat
  • MagentaTV startet bei 7,75 €/Monat

Gemeinsam schauen

  • Regeln vereinbaren: Welche Streaming-Dienste dürfen vom Kind genutzt werden? Welche zeitliche Begrenzungen sind sinnvoll? Im besten Fall legen Eltern und Kinder die Regeln vor der Mediennutzung gemeinsam fest, um Konflikte zu vermeiden.
  • Mitschauen: Kinder sollten beim Schauen begleitet werden. Man sollte auch hier Kinder nicht alleine lassen, gerade weil sie schnell über ein paar Klicks auf andere Inhalte stoßen können. Daher ist die vertrauensvolle Begleitung durch die Eltern bei der Auswahl der Streaming-Inhalte wichtig.
  • Zuhören und Vertrauen schaffen: Für welche Formate interessiert sich Ihr Kind? Was ist auf dem Schulhof aktueller Gesprächsstoff? Tauschen Sie sich mit Ihrem Kind aus und stärken Sie das vertrauensvolle Miteinander. Dann können auch eher mal Freiheiten gewährt werden.
  • Vorbild sein und Alternativen bieten: Möchten Sie vermeiden, dass Ihr Kind stundenlang vor dem Bildschirm sitzt? Gehen Sie mit gutem Beispiel voran und bieten Sie Ihrem Kind attraktive Alternativen für die Freizeitgestaltung.
  • Kindersicherungen aktivieren: Als Ergänzung zur Medienerziehung helfen technische Einschränkungen: Kindersicherungen, welche von verschiedenen Streaming-Diensten angeboten werden. Im folgenden Abschnitt finden Sie einen Überblick der Kindersicherungen ausgewählter Streaming-Dienste.

Kindersicherungen bei Streaming-Diensten

Streaming-Dienst

Kindersicherung

öffentlich-rechtliche Mediatheken

Zeitsperre: Das Abspielen ungeeigneter Inhalte für Kinder bis 12 Jahren vor 20:00 Uhr ist nicht möglich.

TV-Streaming-Dienste und private TV-Sender

Sie kombinieren den Jugendschutzprogramm-Filter und die Richtlinien der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK). Daher sollte man sich mit den jeweiligen Schutzmaßnahmen der Dienste vertraut machen.

Netflix

Im Kinderprofil können eine Altersbeschränkung festgelegt und ausgewählte Titel blockiert werden.

Amazon Prime Video

Mit einer Pin kann das Angebot nach voreingestellten Altersfreigaben eingeschränkt werden.


Spezielle Streaming-Dienste für Kinder und Jugendliche

Im Gegensatz zu den bekannten Diensten wie Netflix und Amazon gibt es auch Dienste mit Inhalten speziell für Kinder und Jugendliche. Die auf Kinder und Jugendliche ausgerichteten Mediatheken treffen umfassendere Sicherheitsvorkehrungen für die Nutzenden. Diese Vorkehrungen muss man sich im Einzelnen anschauen und auf die Erfüllung der eigenen Sicherheitsbedürfnisse prüfen. Bei folgenden Diensten kann man sich als Eltern das Angebot passend zum Alter des Kindes anzeigen lassen:

Stand: Januar 2021

Dienst

Zielgruppe

Preis/ Monat

Werbefrei

Hintergrundinformationen

Kixi

0-13 Jahre

4,99 €

ja

kommerziell

Disney+

3-9 Jahre

6,99 €

ja

privat, von Disney

Toggo

6-13 Jahre

kostenlos

nein

privat, von SuperRTL

kividoo

3-9 Jahre

7,99 €

ja

privat, von SuperRTL

Kika.de

3-13 Jahre

kostenlos

ja

öffentlich-rechtlich, von KiKA, ARD & ZDF, teilweise mit Videos, die mit Gebärdensprache begleitet oder als Hörfilme angeboten werden.

funk.net

14-29 Jahre

kostenlos

ja

öffentlich-rechtlich, von ARD & ZDF

Auf der Kika.de-App und kividoo.de kann man zum Beispiel ein Profil für das Kind anlegen. Damit ist es möglich, Zeitgrenzen zu setzen und nur für das Alter des Kindes geeignete Inhalte freizugeben.

Tipps für geeignete Online-TV-Sendungen finden Sie beim FLIMMO, dem Programmratgeber für Eltern: https://www.flimmo.de/


YouTube und YouTube Kids

Es gibt auf YouTube durchaus auch Kanäle von klassischen Kindersendern. Aber für Kinder geeignet ist YouTube im Ganzen nicht. Zum einen werden Kinder dort mit Werbung befeuert, zum anderen stolpern sie dort leicht über Inhalte, die sie verstören können. Auch können sich unangemessene Kommentare unter den Videos befinden.

YouTube Kids soll dagegen Abhilfe schaffen. Aber auch die vermeintlich kindgerechte Version des Streaming-Dienstes kann den Schutz vor ungeeigneten Inhalten nicht garantieren. Kinder können hier den „Eingeschränkten Modus“, der sie vor nicht altersgerechten Videos schützen soll, selbstständig abschalten, falls dieser nicht zuvor im Familien-Account von den Eltern mit einem Passwort gesichert wurde.

Absprachen und Regeln oder: Was Sie Ihrem Kind vermitteln sollten, wenn es auf YouTube Videos anschaut

  • Erklären Sie genauer, was diese Seite oder App eigentlich ist und dass sich auf der Plattform auch Problematisches findet.
  • Vereinbaren Sie insbesondere mit Jüngeren, dass YouTube nur gemeinsam mit Ihnen genutzt werden darf.
  • Erläutern Sie, dass die Anmeldung für ein Konto (noch) nicht infrage kommt.
  • Verabreden Sie, dass Ihr Kind mit Ihnen über negative Erfahrungen spricht: zum Beispiel über Videos, die Angst oder ein komisches Gefühl verursachen.

Möchten Sie sich über YouTube und YouTube Kids informieren? Hier geht es zu unserem weiterführenden Internet-ABC-Artikel "YouTube und Kinder: Spaß, Lernen – und die Risiken".


Checkliste für Eltern vom FLIMMO

Eine übersichtliche Checkliste und weiterführende Broschüre finden Sie beim FLIMMO, dem Programmratgeber für Eltern.