Facebook-Eintrag bringt Schülerin vor Gericht

Ein 14-jähriges Mädchen aus Düsseldorf ist wegen eines fiesen Eintrags auf ihrer Facebook-Seite von einem Gericht verurteilt worden. Die Schülerin muss zur Strafe 20 Stunden in einem Krankenhaus helfen. Das Mädchen hatte einen Lehrer heimlich im Klassenraum fotografiert. Das Bild stellte sie bei Facebook ein und schrieb dazu: "Behinderter Lehrer ever" ("ever" ist englisch und heißt "jemals").
Wer im Internet andere beleidigt oder Lügen über sie verbreitet, kann bestraft werden. Auch Fotos von anderen Leuten darf man nicht ohne deren Erlaubnis veröffentlichen.
Der Eintrag bei Facebook war nicht nur für die Freunde des Mädchens sichtbar gewesen, sondern auch für deren Freunde. So bekam der Lehrer die Sache mit und zog dann vor Gericht.
Wie findest du es, dass der Lehrer die Schülerin angezeigt hat?
Dein Internet-ABC
Hallo Hallo, Jugendliche ab einem Alter von 14 Jahren sind strafmündig und können deshalb für Straftaten verurteilt werden. Anders als bei Erwachsenen gilt bei ihnen das Jugendstrafrecht. Häufig sind dabei Strafen etwas milder und Jugendliche müssen zum Beispiel mit gemeinnütziger Arbeit als Strafe rechnen. In schweren Fällen können aber auch hohe Strafen drohen.
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Hallo Nick, danke für deinen Beitrag. Wir haben deinen Namen gekürzt, denn persönliche Informationen sollten vor Fremden im Internet privat (geheim) bleiben.🤫 Mehr dazu erfährst du im Themenmonat Datenschutz.
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