Privatsphäre schützen

Ob Lehrkräfte Soziale Netzwerke wie Facebook oder Instant Messenger wie WhatsApp in ihrer Freizeit nutzen, ist ihre Privatsache. Da aber davon auszugehen ist, dass immer auch Schüler und Eltern diese Kommunikationskanäle verwenden, sollten Lehrkräfte, wie in ihrem Berufsalltag auch, ihre Privatsphäre schützen. Dazu gehört zum Beispiel, dass Fotos, Videos und Kommentare nur im jeweiligen Freundeskreis und nicht für eine ungefilterte Öffentlichkeit sichtbar sind.

Das Einrichten von sogenannten "Listen" und "Gruppen" und entsprechende Einstellungen der Privatsphäre (bei Facebook) sind hierbei sinnvoll. Die Website der EU-Initiative "klicksafe" und auch das Internet-ABC (hier allerdings eher für Eltern und Kinder) liefern Tipps und Hinweise, wie diese Einstellungen vorgenommen werden können.

Veröffentlichungen bei WhatsApp richten sich im Gegensatz zu Facebook im Vornhinein an einen ausgewählten Adressatenkreis, sei es bei Chats zwischen zwei Personen, bei Gruppenchats oder der "Broadcast"-Funktion.

Inhalte können immer geteilt werden

Sowohl bei Facebook als auch bei WhatsApp gilt aber, dass prinzipiell alle Inhalte weitergeleitet und geteilt werden können – und sei es über Screenshots, also durch das Abfotografieren eines Bildschirminhalts. Eine "Privatsphäre", die die veröffentlichten Inhalte sicher und dauerhaft schützt, gibt es im Internet so nicht. Daher sollten (und dürfen) zum Beispiel Kommentare und Einschätzungen über Schüler, Eltern oder Interna aus dem Schulleben hier nicht veröffentlicht werden.

Nur privat nutzen

Nutzen Lehrkräfte Facebook und WhatsApp zur privaten Kommunikation, müssen sie deutlich machen, dass sie nicht als offizielle Vertreter ihres Dienstherrn auftreten. Ihre Verschwiegenheitspflicht gegenüber Inhalten ihrer beruflichen Tätigkeit gilt auch bei der privaten Nutzung von Sozialen Netzwerken.