Darf ich auch Grafiken und Fotos aus dem Internet für meine Arbeitsunterlagen für die Klasse nutzen?
Ja, wenn…
... dies zur Veranschaulichung des Unterrichts erfolgt und
... die Quelle genannt wird.
Warum?
Nach § 60a Absatz 2 UrhG dürfen sämtliche Arten von Abbildungen (Bilder, Grafiken, Fotos, Zeichnungen etc.) vollständig für Unterrichtszwecke verwendet werden.
Schwerpunkt "Urheberrecht in der Schule"
Dieser Artikel ist Teil des Internet-ABC-Schwerpunkts "Urheberrecht in der Schule".
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