Darf ich Grafiken und Fotos aus dem Internet für meine Unterrichtsmaterialien nutzen?
Ja, wenn
... dies zur Veranschaulichung des Unterrichts erfolgt und
... die Quelle genannt wird.
Warum?
Nach § 60a Absatz 2 UrhG dürfen sämtliche Arten von Abbildungen (Bilder, Grafiken, Fotos, Zeichnungen etc.) vollständig für Unterrichtszwecke verwendet werden.
Redaktioneller Hinweis
Die Ausführungen entsprechen dem Stand Mai 2026. Das Internet-ABC dankt den Rechtsanwälten, Herrn Fabian Rack und Dr. Paul Klimpel, von iRights.Law für die Überarbeitung dieses Schwerpunkts.

