Ja, wenn

... dies zur Veranschaulichung des Unterrichts erfolgt,

... die erlaubte Länge nicht überschritten wird 

oder

... die Veranstaltung nicht öffentlich ist. (Aber bitte die Hinweise beachten!)

Warum?

Die Voraussetzungen einer erlaubnisfreien Wiedergabe sind dieselben wie beim Vorführen eines Videos von YouTube (siehe daher bereits hier).

Teilweise bieten Mediatheken auch zu bestimmten Filmen/Beiträgen noch weiteres Schulmaterial, das bestellt bzw. kostenfrei heruntergeladen und genutzt werden kann.

Für Filme aus Streaming-Angeboten wie Netflix oder Disney gelten, wenn man sie ganz zeigen möchte, besondere Anforderungen. Möchte etwa eine Lehrkraft ihren privaten Streaming-Account nutzen, gelten für das Zeigen eines ganzen Films oder ganzer Serien die Vertragsbedingungen der Dienste; ganz überwiegend erlauben sie nur die rein private Nutzung. 

 


Redaktioneller Hinweis

Die Ausführungen entsprechen dem Stand Mai 2026. Das Internet-ABC dankt den Rechtsanwälten, Herrn Fabian Rack und Dr. Paul Klimpel, von iRights.Law für die Überarbeitung dieses Schwerpunkts.