Was ist im Unterricht erlaubt?

Was ist im Unterricht erlaubt?

  • Ich darf bis zu 15 Prozent aus Büchern für die Klasse kopieren.  
  • Zeitungsartikel darf ich zu Unterrichtszwecken in die Lernplattform einstellen, wenn der Zugang auf die Klasse beschränkt ist.
  • Grafiken, Fotos, Zeichnungen aus dem Internet darf ich für die Klasse immer nutzen, wenn es den Unterricht veranschaulicht und ich die Quelle nenne.
  • Im Klassenverbund ist die Wiedergabe per Beamer generell erlaubt (weil keine öffentliche Wiedergabe).

Das Urheberrecht erlaubt die Nutzung von Materialien zu Unterrichtszwecken. Die exakte Voraussetzung ist, dass die Nutzung der Veranschaulichung des Unterrichts dienen muss. Wenn dies der Fall ist, dürfen:

bis zu 15 Prozent eines Werkes genutzt werden (Bezugsgröße: Gesamtumfang, inkl. Inhaltsverzeichnis etc.)

"Werke geringen Umfangs" vollständig genutzt werden. Darunter fallen:

  • Abbildungen, Grafiken, Illustrationen
  • Gedichte, Liedtexte
  • Texte bis 25 Seiten
  • Musik oder Film bis 5 Minuten

Wichtig ist es, die Grenzen der "Veranschaulichung des Unterrichts" nicht zu überschreiten: Z.B. ist es nicht mehr von der Regelung gedeckt, Materialien frei online zu stellen. Es ist allein zulässig, für Teilnehmende der Veranstaltung (sprich die Schülerinnen und Schüler der Klasse) die Materialien zugänglich zu machen bzw. zu kopieren. Eine Vorführung am Beamer im Klassenverbund geht auch für längere Filme, weil keine Öffentlichkeit nach Urheberrecht vorliegt. Für Schulbücher gelten besondere Anforderungen, siehe etwa schulbuchkopie.de.