Ich möchte meine Arbeitsblätter durch Bilder aus dem Internet freundlicher gestalten. Darf ich das?
Nein, nur wenn…
... dies zur Veranschaulichung des Unterrichts erfolgt und
... die Quelle genannt wird.
Warum?
Die gesetzliche Nutzungserlaubnis § 60a UrhG soll es erleichtern, im Rahmen des Unterrichts urheberrechtlich geschützte Bilder zu nutzen.
Nicht möglich ist hier dagegen eine Berufung auf das Zitatrecht, denn dieses setzt eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Zitierten voraus, also mit dem verwendeten Bild. Bei einer rein illustrativen oder dekorativen Nutzung ist das nicht der Fall.
Im Übrigen kann natürlich auf rechtefreie Bilder (alle Rechte bereits abgelaufen, das ist eher selten der Fall) oder solche zurückgegriffen werden, die entsprechend ohne Zweckbestimmung bewusst freigegeben wurden, etwa mittels Rechtsverzicht oder Creative-Commons-Lizenzen. Bei Letzteren sind trotz Freigabe die jeweiligen Lizenzbedingungen zu beachten, vor allem die Namensnennung und je nach Lizenztyp ggf. weitere, wie zum Beispiel das Verbot von Veränderungen.
Hat man die Rechte an Grafiken zum Beispiel durch den Kaufzum Beispiel durch den Kauf einer digitalen Grafiksammlung erworben (in den AGB nachlesen!), können diese natürlich ebenfalls eingesetzt werden.
- Informationen zum Urheberrecht
- Was ist im Unterricht erlaubt?
- Was sind Lizenzen und Standardlizenzen?
- Was sind OER (Open Educational Resources)?
- Was passiert bei Urheberrechtsverletzungen?
- Schranken des Urheberrechts für die Schule
- Kann ich einen Text von einer Website in meinen Arbeitsmaterialien verwenden, um diese dann an meine Schüler auszuteilen?
- Wie zitiere ich eigentlich die Quelle richtig, wenn ich Inhalte aus dem Internet verwende?
- Darf ich Grafiken und Fotos aus dem Internet für meine Unterrichtsmaterialien nutzen?
- Ich möchte meine Arbeitsblätter durch Bilder aus dem Internet freundlicher gestalten. Darf ich das?
- Darf ich Bilder aus dem Internet, die auf dem Lehrkräfte-Gerät gespeichert sind, über den Beamer im Unterricht zeigen?
- Darf ich einen Film von "YouTube" mit meiner Klasse ansehen?
- Kann ich einen Film über eine Mediathek zusammen in der Klasse anschauen?
- Ich habe im Internet ein gutes Lernprogramm für meinen Unterricht gefunden. Darf ich es runterladen, kopieren und an die Schüler verteilen?
- Darf ich Titel aus meinem Musikstreaming-Abo zu Unterrichtszwecken vorspielen?
- Ich möchte gekaufte Musikdateien auch über Moodle meiner Klasse zum Einsatz im Unterricht anbieten. Darf ich das?
- Darf ich Arbeitsblätter mit Grafiken und Texten aus dem Internet meiner Klasse über Moodle zugänglich machen?
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