Darf man fremde Werke bei der Eingabe in Künstlicher Intelligenz nutzen?
Diese Frage ist derzeit rechtlich noch nicht endgültig geklärt (Stand: April 2026).
Fest steht: Sobald man Materialien, die urheberrechtlich geschützt sind, in ein KI-System (wie ChatGPT, Google Gemini etc.) hochlädt, entstehen Kopien. Solche Vervielfältigungen fallen grundsätzlich unter die strengen Restriktionen des Urheberrechts.
Bislang gibt es leider keine dezidierte gesetzliche Nutzungserlaubnis (Schranke), die das individuelle Hochladen von geschütztem Material zur Auswertung durch eine KI rechtlich zweifelsfrei abdeckt. Ohne eine direkte Lizenz oder vertragliche Genehmigung verbleibt hier eine gewisse Rechtsunsicherheit. Einen Unterschied in der rechtlichen Bewertung macht es jedenfalls, ob die KI-Systemanbieter ihre Modelle mit Hilfe des Inputs trainieren oder nicht.
Auch hier schaffen auch freie Lizenzen einen Vorteil: CC-lizenzierte Inhalte, etwa Wikipedia-Artikel oder OER, können als KI-Input auf Grundlage der Lizenz verwendet werden.

