Sind Videos per Beamer zulässig?
Ja, wenn
... dies in der Klasse geschieht und das Publikum nicht durch "persönliche Beziehung verbunden" ist
oder
... die Veranstaltung nicht öffentlich ist. (Aber bitte die Hinweise beachten!)
Darf ich Videos per Beamer zeigen?
Wie greift das Urheberrecht bei längeren Videos, wenn beispielsweise vor den Ferien ein längeres Video ohne Unterrichtsbezug geschaut werden soll? Hier ist die gute Nachricht: Das Zeigen von Videos in der Klasse ist juristisch nicht als "öffentlich" einzustufen. Eine Vorführung auf dem Beamer ist damit gar keine urheberrechtlich relevante Nutzung.
Eine Grenze ist dort zu ziehen, wo der Klassenverband verlassen wird und das Publikum nicht durch "persönliche Beziehung verbunden" ist, wie es das Urheberrecht formuliert. In dem Fall könnte man sich wieder überlegen, ob die Erlaubnis zum Unterrichtsgebrauch nach § 60a UrhG greift.
Redaktioneller Hinweis
Die Ausführungen entsprechen dem Stand Mai 2026. Das Internet-ABC dankt den Rechtsanwälten, Herrn Fabian Rack und Dr. Paul Klimpel, von iRights.Law für die Überarbeitung dieses Schwerpunkts.

