Ich möchte gekaufte Musikdateien auch über Moodle meiner Klasse zum Einsatz im Unterricht anbieten. Darf ich das?
Ja, wenn…
... dies zur Veranschaulichung des Unterrichts erfolgt,
... die erlaubte Länge nicht überschritten wird,
... die Quelle bei jedem einzelnen Musikstück genannt ist und
... sie ausschließlich für die Teilnehmer der Veranstaltung zugänglich sind.
Warum?
Nach § 60a UrhG ist es auch gestattet, digitale Kopien geschützter Werke zur Veranschaulichung des Unterrichts (nicht aber zur bloßen Unterhaltung) online zum Abruf bereitzustellen. Auch hier sind die Vorgaben an die Länge zu berücksichtigen. Ist das Musikstück kürzer als 5 Minuten, darf es vollständig online gestellt werden. Ist es hingegen länger als 5 Minuten, darf lediglich ein Ausschnitt von max. 15 % der Gesamtlänge hochgeladen werden.
Auf den Moodle-Kurs dürfen nur die Teilnehmer der Lehrveranstaltung Zugriff haben. Dies lässt sich durch das Einrichten eines Zugangspassworts ("Einschreibeschlüssel") sicherstellen, der nur an die Teilnehmer ausgegeben wird.
Darf ich Musiknoten kopieren?
Urheberrechte an den Musikwerken und "Leistungsschutzrechte"
Musiknoten kopieren – häufig ist zu hören, das sei generell verboten. So pauschal stimmt das aber nicht.
Man muss hier zwei Aspekte trennen: erstens die Urheberrechte an den Musikwerken (oder den Texten), zweitens "Leistungsschutzrechte" an sogenannten Musikeditionen.
Urheberrechte laufen bis 70 Jahre nach dem Tod. Das bedeutet: Noten aktueller Songs und Musikwerke sind also stets nach Urheberrecht geschützt. Musikeditionen sind neuere Notenausgaben, die unter bestimmten Voraussetzungen 25 Jahre lang geschützt sind. Sie betreffen auch ältere Werke: die neue Ausgabe einer Mozart-Sinfonie zum Beispiel.
Was heißt das nun für das – vermeintliche – Kopierverbot?
Die gute Nachricht für den Unterricht: In Klassensatzstärke dürfen geschützte Noten mit maximal sechs Seitenkopiert werden. Dafür haben die Länder mit Verwertungsgesellschaften und Rechteinhabern eine Vereinbarung ("Gesamtvertrag Vervielfältigung an Schulen") getroffen, die mindestens bis Ende 2022 läuft.
- Informationen zum Urheberrecht
- Was ist im Unterricht erlaubt?
- Was sind Lizenzen und Standardlizenzen?
- Was sind OER (Open Educational Resources)?
- Was passiert bei Urheberrechtsverletzungen?
- Schranken des Urheberrechts für die Schule
- Kann ich einen Text von einer Website in meinen Arbeitsmaterialien verwenden, um diese dann an meine Schüler auszuteilen?
- Wie zitiere ich eigentlich die Quelle richtig, wenn ich Inhalte aus dem Internet verwende?
- Darf ich Grafiken und Fotos aus dem Internet für meine Unterrichtsmaterialien nutzen?
- Ich möchte meine Arbeitsblätter durch Bilder aus dem Internet freundlicher gestalten. Darf ich das?
- Darf ich Bilder aus dem Internet, die auf dem Lehrkräfte-Gerät gespeichert sind, über den Beamer im Unterricht zeigen?
- Darf ich einen Film von "YouTube" mit meiner Klasse ansehen?
- Kann ich einen Film über eine Mediathek zusammen in der Klasse anschauen?
- Ich habe im Internet ein gutes Lernprogramm für meinen Unterricht gefunden. Darf ich es runterladen, kopieren und an die Schüler verteilen?
- Darf ich Titel aus meinem Musikstreaming-Abo zu Unterrichtszwecken vorspielen?
- Ich möchte gekaufte Musikdateien auch über Moodle meiner Klasse zum Einsatz im Unterricht anbieten. Darf ich das?
- Darf ich Arbeitsblätter mit Grafiken und Texten aus dem Internet meiner Klasse über Moodle zugänglich machen?
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